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Vorwort
Die International Amateur Kickboxing Sport Association (I A K S A) erhält in den letzten Jahren immer größeren Zulauf.

Die Anzahl der Mitgliedsländer und der aktiven Wettkampfsportler nimmt auf allen Kontinenten ständig zu.

Die Regelkommission des Amateur Weltverbandes I A K S A hat nun neu überarbeitete Wettkampfregeln herausgegeben, um allen Schiedsrichtern und Sportlern eine übersichtliche Zusammenfassung zu bieten.

Die Wettkampfregeln entstanden unter der Leitung von

 

Peter LAND

Kurt ANSPERGER

Ing. Ernst DÖRR

Weiters bedanken wir uns für die Mitarbeit von

Geert LEMMENS

Mag. Nikolaus GSTÄTTNER

Robert HOLZAPFEL

INHALTSVERZEICHNIS

1. DER SPORT AMATEURKICKBOXEN

2. ÄNDERUNG DES INTERNATIONALEN REGLEMENTS

3. AMATEURSTATUS DER IAKSA

4. AMATEUREIGENSCHAFTEN DER SPORTLER

5. DOPING

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

7. DER WETTKAMPFARZT

8. ÄRZTLICHE SCHUTZBESTIMMUNGEN

9. ÄRZTLICHE TAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG

10. TECHNISCHE WETTKAMPFTAUGLICHKEIT

11. ÄRZTLICHE SPERREN

12. DIE DREI DISZIPLINEN DES KICKBOXENS DEFINITION UND ÜBERBLICK

13. GEWICHTSKLASSEN IM AMATEURKICKBOXEN

14. WETTKAMPFKOMMANDOS DER SCHIEDSRICHTER (RINGRICHTER HAUPTKAMPFRICHTER)

15. WETTKAMPFFLÄCHE

16. WETTKAMPFZEIT

17. TECHNIKEN IM KICKBOXEN

18. ANGRIFFSZIELE

19. VERPFLICHTENDE VERHALTENSWEISEN

20. VERBOTENE VERHALTENSWEISEN

21. DAS ANZÄHLEN - AUSZÄHLEN

22. UNTERBRECHUNG EINES WETTKAMPFES

23. ABBRUCH EINES WETTKAMPFES DURCH VERLETZUNG

24. REGELUNG DES VORZEITIGEN ENDES EINES WETTKAMPFES (VERLETZUNG)

25. WERTUNGEN IM SEMIKONTAKT

26. WERTUNGEN IM LEICHTKONTAKT

27. WERTUNGEN IM VOLLKONTAKT

28. KAMPFRICHTERENTSCHEIDUNGEN

29. SPORTBEKLEIDUNG

30. SCHUTZAUSRÜSTUNG

31. VORGESCHRIEBENE SCHUTZAUSRÜSTUNG NACH
DISZIPLINEN (ÜBERBLICK)

32. SEKUNDANTEN (COACH)

33. PROTESTE

34. SCHIEDSRICHTERWESEN

1. DER SPORT AMATEURKICKBOXEN

Das Amateurkickboxen ist aus den jahrzehntelangen Bemühungen von engagierten Sportlern und Funktionären entstanden, die Ausgewogenheit zwischen den Faust- und Handtechniken des in England entstandenen Amateurboxens und des japanischen Karate einerseits und den Fußtechniken des Boxe Francaise, Muai Thai, des koreanischen Tae Kwon Do und des chinesischen Wu Shu zu schaffen.

Die einseitigen Sportarten, wo nur Hand bzw. nur Fußtechniken bewertet werden sowie Kampfkünste, die an und für sich zum Überleben geschaffene Disziplinen sind, wurden nach sportmedizinischen Gesichtspunkten in ein dem Amateursportgedanken entsprechendes Regelwerk eingebunden.

Es sind im Laufe dieser Entwicklung nunmehr im Kickboxen drei Disziplinen entstanden:

Semikontakt - Kickboxen

Leichtkontakt - Kickboxen

Vollkontakt - Kickboxen

Die Techniken müssen in allen Sparten kraftvoll und exakt, explosiv und gut kontrolliert ausgeführt werden. Hand- und Fußtechniken müssen über die gesamte Wettkampfzeit ausgewogen sein.

Jede erlaubte exakte Hand- und Fußtechnik, die ein erlaubtes Angriffsziel trifft, wird bewertet.


2. ÄNDERUNGEN DES INTERNATIONALEN REGLEMENTS

Regeländerungen dürfen nur vom Vorstand der I A K S A nach Bearbeitung der Regelkommission vorgenommen werden.

Das Inkrafttreten der Regeländerung muss mindestens 6 Monaten vor der nächsten Weltmeisterschaft erfolgen, um einen zeitlichen Spielraum haben.

Die nationalen Fachverbände müssen fristgerecht und schriftlich von dieser Regeländerung in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem muss ein internationales Schiedsrichterseminar die Regeländerung schulen.

 

3. AMATEURSTATUS DER IAKSA

Die International Amateur Kickboxing Sport Association (IAKSA) ist ein reiner Amateur-Weltverband. Alle Kontinental- und Weltmeisterschaften unterliegen den vom Internationalen olympischen Comité (ioc) und von der General Association of International Sports Federations (GAISF) aufgestellten Amateurregelungen.

 

4. AMATEUREIGENSCHAFTEN
DER SPORTLER

Die speziell für die Sportler im Amateurkickboxen heranzuziehenden Regeln sind:

  1.  Wer Wettkämpfe über mehr als sechs Runden bestreitet, verliert den Amateurstatus.

  2. Wer in Ranglisten von Profiverbänden aufscheint, verliert den Amateurstatus.

  3. Scheint er ohne eigenes Verschulden auf, muss er ohne Aufforderung beim nationalen Fachverband, und in weiterer Folge der nationale Fachverband bei der I A K S A, sich mit einer eidesstattlichen Erklärung als Amateur deklarieren und sich als Profi distanzieren.
    Wenn er sich zu der Nennung in dieser Rangliste bekennt, oder sie zur Hebung seines Bekanntheitsgrades aktiv benutzt, deklariert er sich selbst als Profi.

  4.  Bei Streitfällen entscheidet das Präsidium der I A K S A, nach Anhörung des Sportlers sowie des nationalen Verbandes, endgültig.

 

5. DOPING

Im Bereich der gesamten I A K S A gelten die Doping-Bestimmungen des Internationalen Olympischen Comités (IOC).

 

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Wer an Sportveranstaltungen der I A K S A (Kontinental- und Weltmeisterschaften) teilnehmen will, muss Mitglied eines nationalen Verbandes sein, der Mitglied der INTERNATIONAL AMATEUR KICKBOXING SPORT ASSOCIATION ist.

Der Mitgliedsbeitrag muss laut Statuten (rechtzeitig) per Banküberweisung bei der Geschäftsstelle der I A K S A eingelangt sein.

Jeder nationale Verband darf nur einen Sportler pro Gewichtsklasse/Disziplin bei der Abwage und Nennung anmelden.

Der Sportler muss seine Staatsbürgerschaft und sein Geburtsdatum an Hand des Reisepasses nachweisen.

Jeder nationale Verband soll mindestens 2 Schiedsrichter (internationale I A K S A Lizenz) und darf maximal 4 Schiedsrichter (Ausnahmen entscheidet die Schiedsrichterkommission) zu Kontinental- und Weltmeisterschaften entsenden.

Der nationale Verband muss seine Schiedsrichter zur Aus- bzw. Weiterbildung zu den von der I A K S A veranstalteten internationalen Schiedsrichterseminaren entsenden.

 

7. DER WETTKAMPFARZT

Die zur Sicherung des Gesundheitsschutzes der Sportler erforderlichen Aufgaben des Arztes bei Kickboxveranstaltungen umfassen:

 

8. ÄRZTLICHE SCHUTZBESTIMMUNGEN

ERSTUNTERSUCHUNG

Die Ausübung des Kickboxsportes verlangt die volle körperliche Tauglichkeit. Daher ist von jedem Ausübenden bei Eintritt in einen Verein eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung zu verlangen. Vor Einlangen des ärztlichen Attestes darf das Mitglied zum Sparring oder Übungskampf nicht zugelassen werden.

WETTKAMPFAUSWEIS

Die Teilnahme an Wettkämpfen ist nur unter Vorlage eines Wettkampfausweises möglich, der erst durch die eingetragene ÄRZTLICHE ERSTUNTERSUCHUNG auf die Dauer eines Jahres zum Wettkampfausweis wird und damit zum Antreten berechtigt.

Für die Gültigkeitsverlängerung der ärztlichen Wettkampftauglichkeit ist für jedes weitere Jahr eine sportärztliche Jahresuntersuchung im Wettkampfausweis einzutragen.

Sportler, die im Wettkampfausweis keine gültige ärztliche Bestätigung über ihre Eignung zur Ausübung des Wettkampfsportes besitzen, dürfen nicht kämpfen. Sportler, die das Alter von:

Vollkontakt: von 16 bis 36 Jahre

Leichtkontakt: von 16 bis 38 Jahre

Semikontakt: von 16 bis 40 Jahre

über- oder unterschreiten, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Präsidium oder den Vorstand der I A K S A und eines ärztlichen Attestes durch den Verbandsarzt.

 

9. ÄRZTLICHE
TAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG

STARTBERECHTIGUNG

Personen, die auf Grund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder Funktionsstörungen nicht in der Lage sind, die erforderlichen sportartspezifischen Leistungen ohne Gefahr für Gesundheit oder Leben zu erbringen, dürfen nicht als Kickboxer an Wettkämpfen teilnehmen.

Dies gilt insbesonders auch für akute (und) konsumierende Erkrankungen mit der Gefahr von kardiopulmonaler Dekompensation.

Im speziellen dürfen Personen, die unter die folgenden Punkte fallen, den Kickboxsport nicht wettkampfmäßig ausüben.

Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates:

Angeborene oder erworbene Veränderungen, die zu Schädigungen der sportausübenden Person führen können, (z.B.: Wirbelgleiten - Spondylolithesis; Nucleus Pulposus-Protrusion oder Prolaps mit neurologischen Ausfällen; höhergradige Hüftgelenks-veränderungen Dysplasien; Abnützungserscheinungen, die klinisch in Erscheinung treten Arthrosen; Zustand nach Knochenbrüchen (sowohl konservativ als auch operativ behandelte), unter einer angemessenen Heilungs- und Rehabilitationsfrist - klinische und röntgenologische Kontrolle der Bruchspaltheilung.

 

Organerkrankungen:

Entfernung oder Funktionsausfall eines von paarig angelegten Organen.

Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen mit nachweisbaren kardiopulmonalen Funktionsstörungen.

Nierenerkrankungen mit Funktionsstörungen und bzw. oder Auswirkungen auf Herz und Kreislauf.

Erkrankungen des Blutes und blutbildender Organe, insbesondere Blutgerinnungsstörungen.

Stoffwechselerkrankungen mit Dekompensationsgefahr:

z.B.: Zuckerkrankheit - juveniler Diabetesmellitus.

Eingeweidebrüche mit Teileventration.

Gefäßveränderungen (z.B. Aneurysmen), höhergradige Durchblutungsstörungen oder Stauungen.

Neurologische Affektionen mit Verschlimmerungstendenz:

Geisteskrankheiten inklusive Süchtigkeiten und hirnpathologische Ausfälle, motorische und sensible Ausfälle größerer Körperbezirke.

Augenkrankheiten mit Sehstörungen:

Erblindung oder Verlust eines Auges, Gesichtsfeld-Ausfälle, Halbseitenblindheiten. Hochgradige Veränderungen der Sehschärfe: Personen mit einem Sehfehler von mehr als 5 Dioptrien dürfen nur nach Vorlage eines zustimmenden fachärztlichen Gutachtens zum Kickboxen zugelassen werden. Dies trifft auch für Erkrankungen mit Gefahr einer Netzhautablösung zu.

Krankheiten des Gehörs und Gleichgewichtsorganes:

Ab einer Herabsetzung der Hörschärfe für laute Umgangssprache auf weniger als zwei Meter.

Langfristige Medikamenteneinnahme

Alle diese oben angeführten Punkte sind Orientierungsrichtlinien, wobei sich der Verbandsarzt Erweiterungen, Ergänzungen und Entscheidungen in letzter Instanz vorbehält. Bei Unsicherheit über die Tauglichkeitseignung ist der Verbandsarzt zu konsultieren.

 

10. TECHNISCHE
WETTKAMPFTAUGLICHKEIT

Die nationalen Verbände sind verantwortlich, dass ihre Sportler über gutes technisches Niveau verfügen, die Wettkampfregeln beherrschen und die Anweisungen der Schiedsrichter befolgen.

11. ÄRZTLICHE SPERREN

Maßnahmen nach Unfällen:

Erleidet ein Sportler einen schweren Unfall, ist der zuständige Verbandsarzt sofort zu verständigen. Wenn seine Erhebungen ergeben, dass eine schwere Kopfverletzung (schwere Gehirnerschütterung, Schädelbasisbruch) festgestellt wurde, hat der Verbandsarzt Kickboxverbot bis eventuell auf Lebenszeit zu verfügen. Der zuständige nationale Fachverband hat die I A K S A von dieser Maßnahme zu benachrichtigen.

 

Maßnahmen nach schwerer Schlageinwirkung:

1. Wird ein Wettkampf durch Kopftreffer, schwere Körpertreffer oder schweres Aufschlagen des Kopfes beendet, ist der Betroffene unverzüglich vom Arzt zu untersuchen. Die vom Arzt angeordneten Maßnahmen sind zu befolgen.

2. Ein Sportler, der durch einen derartigen Niederschlag wettkampfunfähig wurde, darf während einer Schutzfrist, die vom Arzt festzusetzen ist, an keinem Sparring und an keinen Wettkämpfen teilnehmen. Die Schutzfrist muss mindestens vier Wochen betragen, kann aber bei Bedarf auch länger festgesetzt werden. Erachtet der Arzt auch die Teilnahme an anderen Trainingsformen für bedenklich, kann er auch für eine gewisse Dauer ein teilweises bzw. komplettes Trainingsverbot erteilen.

3. Ein Sportler, der innerhalb von 8 Wochen nach Ablauf dieser Frist neuerlich durch einen derartigen Niederschlag wettkampfunfähig wird, darf innerhalb von weiteren 3 Monaten keinen Wettkampf bestreiten und an keinem Sparring teilnehmen. Diese Schutzfrist kann vom Arzt auch länger vorgeschrieben werden. Tritt innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf dieser Frist abermals ein solcher Fall ein, so darf der betreffende Sportler vor Ablauf eines Jahres den Kickboxsport nicht in Form von Sparring oder Wettkämpfen betreiben. Weiters kann der Arzt Einschränkungen bzw. ein Trainingsverbot aussprechen.

4. Bei K.O.s, die nicht durch im Punkt 1. angeführte Umstände verursacht wurden, kann der Arzt die Schutzfrist und die Trainingseinschränkungen festlegen.

5. Bevor ein Sportler, auf den die Bestimmungen der Punkte 2 bis 4 anzuwenden sind, das Kickboxen wieder aufnimmt, hat er sich unter Bekanntgabe seiner Schutzsperre einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und eine Bestätigung darüber (in welcher der Arzt zur Frage seiner weiteren kickboxerischen Tätigkeit Stellung nimmt) beizubringen. Nur mit ärztlicher Zustimmung und Aufhebung der Sperre darf dieser Sportler wieder zur Ausübung des Kickboxsportes zugelassen werden.

6. Ein Sportler, der nach mehreren hintereinander erfolgten Niederschlägen den Kickboxsport ein Jahr nicht betreiben durfte, darf erst nach Erstellung eines positiven Attestes durch den Verbandsarzt den Kickboxsport wettkampfmäßig wieder ausüben.

7. Ärztliche sowie andere Sperren sind in den Wettkampfausweis mit Kurzbeschreibung welcher Art (‘Kopf-K.O.’) einzutragen. Zusätzlich wird bei Sperren und besonderen Vorkommnissen ein detailliertes Protokoll über den Vorgang, die Sofort- und Folgemaßnahmen erstellt. Auf diesem ist der Untersuchungsbefund mit Aufhebung der Sperre zu vermerken, es ist dem Verband (I A K S A) zu übermitteln und die Aufhebung der Sperre ist vom Arzt oder dem nationalen Fachverband im Wettkampfausweis einzutragen.

Zu den Schutzbestimmungen sind auch alle Vorkehrungen zu zählen, welche die Ausbildung und strenge Überwachung der Kampfrichter, besonders der Ringrichter, festlegen.

12. DIE DREI DISZIPLINEN DES KICKBOXENS- DEFINITION UND ÜBERBLICK

SEMIKONTAKT - Kickboxen

Die Techniken müssen gut kontrolliert mit leichtem Kontakt ausgeführt werden. Nach jedem Treffer wird unterbrochen und die Bewertung sofort bekannt gegeben.

 

LEICHTKONTAKT - kickboxen

Die Techniken müssen ebenfalls gut kontrolliert mit leichtem Kontakt ausgeführt werden. Es wird (mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen) durchgekämpft.

 

VOLLKONTAKT - kickboxen

Die Techniken müssen kraftvoll, exakt und explosiv sein und dürfen mit vollen Kontakt ausgeführt werden.

Jede erlaubte exakte Hand- und Fußtechnik, die mit vollem oder leichtem Kontakt auf ein erlaubtes Angriffsziel trifft, wird bewertet. Es wird (mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen) jede Runde durchgekämpft.

 

13. GEWICHTSKLASSEN IM AMATEURKICKBOXEN

Gewichtsklassen der Herren

 

SEMI-KONTAKT

LEICHT-KONTAKT

VOLL-KONTAKT

Bantam

   

- 54 kg

Feder

---------

---------

- 57 kg

Leicht

- 60 kg

- 60 kg

- 60 kg

Halbwelter

---------

---------

- 63,5 kg

Welter

- 67 kg

- 67 kg

- 67 kg

Halbmittel

- 71 kg

- 71 kg

- 71 kg

Mittel

- 75 kg

- 75 kg

- 75 kg

Halbschwer

- 81 kg

- 81 kg

- 81 kg

Schwer

- 91 kg

- 91 kg

- 91 kg

Superschwer

+ 91 kg

+ 91 kg

+ 91 kg

 

Der Sportler darf nur in der Gewichtsklasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht (+/- 0 DAG).

Gewichtsklassen der Damen

 

SEMI-KONTAKT

LEICHT-KONTAKT

Leicht

- 55 kg

- 55 kg

Mittel

- 65 kg

- 65 kg

Schwer

+ 65 kg

+ 65 kg

Die Sportlerin darf nur in der Gewichtsklasse starten, die ihrem Körpergewicht entspricht (+/- 0 DAG).

 

14. WETTKAMPFKOMMANDOS DER SCHIEDSRICHTER 
(Ringrichter Hauptkampfrichter)

‘SHAKE HANDS’ Die Sportler reichen sich zur Begrüßung die Hände

‘FIGHT’ Der Wettkampf beginnt oder wird nach einer Unterbrechung fortgesetzt.

‘STOP’ Der Wettkampf ist sofort zu unterbrechen.

‘BREAK’ Beide Sportler müssen einen Schritt zurücktreten, und dürfen sofort den Wettkampf fortsetzen.

‘TIMESTOP’ Die Wettkampfzeit wird im Leicht- und Vollkontakt unterbrochen.

‘1 POINT RED / BLUE’ Ein Wertungspunkt für die rote/blaue Ecke

2 POINTS RED / BLUE’

‘1 POINT RED - 2 POINT BLUE’ Bei gleichzeitigen Treffern mit unterschiedlicher Wertung.

‘NO SCORE’ Keine Wertung - bei gleichzeitigen Treffern mit gleicher Wertung

ONEI TWOI THREEI FOURI Anzählen

FIVEI SIXI SEVEN I EIGHT I

I NINEI TEN Auszählen

‘FIRST WARNING’ Das Fehlverhalten wird akustisch und optisch erklärt.

‘SECOND WARNING’

‘THIRD WARNING - FIRST POINT-MINUS’ Nach der dritten Verwarnung wird automatisch der erste Minus-Punkt ausgesprochen.

‘SECOND POINT-MINUS’

‘THIRD POINT-MINUS - DISQUALIFIKATION’ Nach dem dritten Minus-Punkt wird automatisch die Disqualifikation ausgesprochen.

‘RSC - REFEREE STOPS CONTEST’ Der Schiedsrichter beendet den Wettkampf z.B. technische Überlegenheit, Eigenverletzung etc.

15. WETTKAMPFFLÄCHE

SEMIKONTAKT:

Der Wettkampf im Semikontakt kann auf einer Wettkampffläche von 8 x 8 m (inklusive einer Schutzzone von einem Meter) oder im Ring ausgetragen werden.

LEICHT- UND VOLLKONTAKT:

Als Wettkampffläche darf nur ein Ring dienen, dessen Beschaffenheit den technischen Spezifikationen der ASSOCIATION INTERNATIONALE DE BOXE AMATEUR (AIBA) und der I A K S A entspricht.

16. WETTKAMPFZEIT

SEMIKONTAKT:

Ausscheidungskämpfe 1 Runde à 2 Minuten Nettowettkampfzeit

Finalkämpfe 1 Runde à 3 Minuten Nettowettkampfzeit

Endet der Wettkampf nach Ablauf der Zeit unentschieden, so wird er nach 1 Minute Pause 1 Minute verlängert. Ist das Ergebnis nach dieser Verlängerung immer noch unentschieden, so wird der Wettkampf SOFORT fortgesetzt, bis ein Sportler einen Wertungspunkt erzielt. Sieger ist der Sportler, dem der 1. Wertungspunkt zugesprochen wird.

 

LEICHTKONTAKT:

Ausscheidungskämpfe 1 Runde à 3 Minuten Bruttowettkampfzeit.

Finalkämpfe 1 Runde à 3 Minuten Bruttowettkampfzeit.

VOLLKONTAKT:

Ausscheidungskämpfe 2 Runden à 2 Minuten Bruttowettkampfzeit.

Finalkämpfe 3 Runden à 2 Minuten Bruttowettkampfzeit.

Bei Vergleichskämpfen dürfen bis zu 6 Runden à 2 Minuten Bruttowettkampfzeit gekämpft werden.

Die Pause zwischen den Runden dauert eine Minute.

Nettowettkampfzeit:

Bei der Nettowettkampfzeit wird die Wettkampfzeit bei jeder Unterbrechung ‘Stop’ des Kampfleiters (Ringrichter) angehalten (nur im Semikontakt).

Bruttowettkampfzeit:

Bei der Bruttowettkampfzeit wird die Wettkampfzeit nur angehalten wenn der Ringrichter mit dem Kommando ‘Timestop’ dieses anordnet.

Bei folgenden Situationen muss der Ringrichter die Wettkampfzeit anhalten:

Verletzungen

In-Ordnung-bringen der Schutzausrüstungen

Protest (Werfen des Protestsackes)

Unterbrechung des Arztes (Werfen des Arztsackes)

Unterbrechung des Wettkampfinspektors - oberster Schiedsrichter (durch Zurufen oder Gong).

Bei Verlassen des Ringes aus nicht eigener Schuld (verbotene Verhaltensweise des Gegners

Höhere Gewalt

17. TECHNIKEN IM KICKBOXEN

Erlaubte Handtechniken:

Verbotene Handtechniken:

Erlaubte Fußtechniken:

Verbotene Fußtechniken:

18. ANGRIFFSZIELE

Erlaubte Angriffsziele

Folgende Körperpartien dürfen mit den erlaubten Kampftechniken angegriffen werden:

Die erlaubte Angriffsfläche wird durch folgende Linie umschlossen: von der Stirn (Linie des normalen Haaransatzes) vor den Ohren herunter entlang des Kiefers, vom Halsansatz zu den Achselhöhlen, abwärts über die Mitte der Körperseiten bis zur Gürtelhöhe (Nabelhöhe). Die Horizontale in dieser Höhe bildet die untere Begrenzung.

Verbotene Angriffsziele

19. VERPFLICHTENDE VERHALTENSWEISEN

Innerhalb von einer Minute nach Urteilsverkündigung des vorhergehenden Wettkampfes haben die Sportler im Ring bzw. in der Wettkampffläche wettkampfbereit (mit Schutzausrüstung voll adjustiert) zu erscheinen. Auf Kommando hat dann einmalig ein ‘SHAKE HANDS’ zu erfolgen.

Bei ‘STOP’ des Ringrichters ist der Wettkampf sofort zu unterbrechen.

Bei ‘BREAK’ müssen beide Sportler einen Schritt zurücktreten und ohne Aufforderung weiterkämpfen.

Nach einer Verwarnung oder bei Vergabe eines Minuspunktes hat der Sportler durch eine Gestik anzuzeigen, dass er die Sanktion verstanden hat.

Wenn ein Sportler nicht wettkampfbereit ist (z.B. wegen verrutschter Schutzausrüstung), muss er einen Arm heben und einen Schritt zurücktreten.

Wird ein Sportler in seiner Ecke betreut (Schutzausrüstung), kann der gegnerische Sportler diese Zeit in seiner eigenen Ecke verbringen.

Bei Anzählen oder längerer Unterbrechung des Wettkampfes (z.B. durch Verletzung des Gegners) hat sich der Sportler in eine der neutralen Ecken (weiße Ecke) zu begeben.

Nach Beendigung des Wettkampfes hat sich der Sportler sofort neben den Ringrichter zu stellen, um die Urteilsverkündung abzuwarten.

Nach der Urteilsverkündung hat ein ‘SHAKE HANDS’ mit dem Gegner und dessen Coach zu erfolgen.

20. VERBOTENE VERHALTENSWEISEN

Alle Regelverletzungen werden, bzw. können je nach Schwere des Verstoßes zu Verwarnungen, Minuspunkten oder auch zur Disqualifikation führen.

21. DAS ANZÄHLEN - Auszählen

Das Anzählen dient im Amateurkickboxsport dem Schutz des Sportlers. Wirkungstreffer werden als einfache Punkte bewertet.

Das Anzählen darf erst begonnen werden, wenn sich der gegnerische Sportler in die neutrale Ecke (weiß) begeben hat.

Während des Anzählens hat sich der Gegner in der neutralen Ecke aufzuhalten.

Es wird im Sekundenrhythmus (optisch/akustisch) gezählt.

Das Anzählen: von 1 bis 8 (bis 8 muss immer gezählt werden - Schutz des Sportlers)

Das Auszählen: bis 10 (nur im Vollkontaktkickboxen bei Wirkungstreffern)

Bei schweren Wirkungstreffern wird nicht an- bzw. ausgezählt. Der Kampf muss sofort unterbrochen werden (Schutz des Sportlers).

Der Rundengong beendet nicht das An- bzw. Auszählen (die Rundenpause beginnt erst, wenn das An- bzw. Auszählen beendet wurde).

Das Werfen des Handtuches durch den Coach kann das An- bzw. Auszählen nicht unterbrechen oder beenden.

Das Werfen des Protestsackes kann das An- bzw. Auszählen nicht unterbrechen oder beenden. Beim Werfen des Arztsackes muss der Kampf jedoch sofort beendet werden.

 

SEMIKONTAKT - KICKBOXEN

Hier gibt es kein Anzählen.

Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung in Kraft.

Bei Konditionsschwäche ist RSC zu geben.

LEICHTKONTAKT - KICKBOXEN

Hier gibt es ein Anzählen nur bei Konditionsschwäche oder Verlassen des Ringes aus eigenem Verschulden.

Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung in Kraft.

VOLLKONTAKT - KICKBOXEN

Hier gibt es ein Anzählen bei Konditionsschwäche, Wirkungstreffern und Verlassen des Ringes aus eigenem Verschulden oder Verlassen des Ringes bei Wirkungstreffern.

Ein dreimaliges Anzählen während eines Wettkampfes (das Anzählen wird über alle Runden zusammen gezählt) führt zu einem automatischen RSC.

Die Wettkampfbereitschaft ist vom Ringrichter zu beurteilen und nicht abhängig von der Entscheidung des Sportlers. Der Ringrichter hat sich davon zu überzeugen, ob der Sportler auf ihn einen wettkampffähigen Eindruck macht. Er kann somit einen Sportler, der offensichtlich ‘GROGGY’ ist, auch dann auszählen bzw. RSC, wenn dieser die Hände hebt, oder einen nicht angeschlagenen Sportler, der die Hände nicht hebt, weiterkämpfen lassen.

Ein Verlassen des Ringes aus eigenem Verschulden führt zum Anzählen, ebenso das Fallen aus dem Ring durch regelkonforme Schlageinwirkung beim Vollkontakt.

Wenn ein Sportler aus dem Ring gestoßen wird bzw. durch Schlageinwirkung beim Leichtkontakt aus dem Ring fällt, darf nicht angezählt werden.

K.O.-Sperren sind immer an die Entscheidung des Arztes gebunden. Ein irrtümliches Auszählen, wenn RSC gegeben werden sollte, zieht keine Sperrfolgen nach sich.

Der Ringrichter darf erst zu zählen beginnen, wenn der Gegner sich in der neutralen Ecke befindet.

 

22. UNTERBRECHUNG EINES WETTKAMPFES

Die Unterbrechung der Wettkampfzeit darf nur vom Kampfleiter (Ringrichter / Hauptkampfrichter) durch ein ‘STOP’ angeordnet werden. Der Kampfinspektor, Ringinspektor (durch Zurufen oder Gong) und der Arzt (durch Werfen des Arztsackes) haben aber das Recht, den Wettkampf jederzeit zu unterbrechen. Der Sekundant hat das Recht bei einem berechtigten Protest den Kampf durch das Werfen des Protestsackes zu unterbrechen. Bei ungerechtfertigten Werfen des Protestsackes kann der Kampfleiter dies als Regelverstoß ahnden.

Die Zeit wird unterbrochen bei Verletzungen oder wenn die Sicherheitsausrüstung nicht in Ordnung ist. Die Unterbrechung wird vom Ringrichter dem Zeitnehmer mit dem Kommando ‘TIME STOP’ angeordnet.

Im Falle einer Verletzung darf die Wettkampfzeit nur so lange unterbrochen werden, bis der Arzt festgestellt hat, wie schwer die Art der Verletzung ist bzw. ob der Wettkampf sofort fortgesetzt werden kann oder abgebrochen werden muss.

Die Zeit der Unterbrechung für die Entscheidungsfindung des Arztes darf 3 Minuten nicht überschreiten.

Eine Behandlung durch den Arzt kann nur nach dem Wettkampf vorgenommen werden. Eine Behandlung in der Wettkampfpause bzw. in der Unterbrechung ist nur durch den Coach, also keinesfalls durch den Arzt erlaubt.

Ist eine Behandlung erforderlich, die nicht in der Wettkampfpause durchgeführt werden kann, so muss der Wettkampf beendet werden.

23. ABBRUCH EINES WETTKAMPFES
DURCH VERLETZUNG

Bei Abbruch durch Verletzung muss vom Kampfgericht ein Protokoll erstellt werden, in dem der Vorfall beschrieben wird und aus dem die Diagnose des Arztes ersichtlich ist.

Weiters muss vom Kampfgericht festgestellt werden:

a) wer die Verletzung verursacht hat

b) ob sie absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde

c) ob es sich um eine Eigenverletzung handelt

Wenn die Schuldfrage nicht unmittelbar zu klären ist, ist die Verletzung als unabsichtlich (beiderseitiges Verschulden) einzustufen.

Erachtet der Arzt die Verletzung als so schwerwiegend, dass eine Sperre notwendig ist, ist diese im Wettkampfausweis einzutragen. Wenn die Sperre mehr als vier Wochen dauern muss, ist dies auf dem Protokoll zu vermerken. Die Aufhebung der Sperre muss mit einer Untersuchung oder mit der jährlichen ärztlichen Untersuchung verbunden sein.

SIEHE AUCH MASSNAHMEN BEI SCHWERER SCHLAGWIRKUNG!

 

24. REGELUNG DES VORZEITIGEN ENDEs
EINES WETTKAMPFES (VERLETZUNG)

Falls ein Wettkampf wegen einer Verletzung eines Sportlers nicht mehr fortgesetzt werden kann, ist folgendermaßen vorzugehen:

Während der Arzt feststellt und entscheiden muss, ob der Verletzte weiterkämpfen kann, ist vom Kampfgericht die Schuldfrage sofort zu klären. Der Arzt hat maximal drei Minuten Zeit, um seine Entscheidung zu treffen. Eine Behandlung des Verletzten durch den Arzt in dieser Zeit ist unzulässig bzw. gilt als Entscheidung, dass er nicht weiterkämpfen kann.

Falls die Schuld feststellbar ist und der Verletzte wettkampfunfähig sein sollte, wird der an der Verletzung unschuldige Sportler zum Sieger erklärt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Verletzte zum Sieger erklärt wird und dann nicht mehr weiterkämpfen kann.

Ist die Schuldfrage ungeklärt, ist spartenspezifisch vorzugehen. Typisches Beispiel für ungeklärte bzw. geteilte Schuld ist der Fall, dass im Semikontakt ein Sportler abdreht und dabei einen Wirkungstreffer auf dem Hinterkopf erhält.

 

SEMIKONTAKT

1. bis zum Ende der 1. Minute wird der Unverletzte zum Sieger erklärt.

2. nach Ablauf der 1. Minute wird der Sportler mit dem höheren Punktestand zum Sieger erklärt, bei Gleichstand der Unverletzte.

LEICHTKONTAKT

1. bis zum Ende der 1. Minute wird der Unverletzte zum Sieger erklärt.

2. nach Ablauf der 1. Minute fordert der Ringrichter die Punkterichter zum Abschließen der Protokolle auf, anschließend wird der Sportler mit dem höheren Punktestand zum Sieger erklärt, bei Gleichstand der Unverletzte.

 

VOLLKONTAKT

1. bis zum Ende der 1. Runde wird der Unverletzte zum Sieger erklärt.

2. nach Ablauf der 1. Runde fordert der Ringrichter die Punkterichter zum Abschließen der Protokolle auf, anschließend wird der Sportler mit dem höheren Punktestand in den abgeschlossenen Runden zum Sieger erklärt, bei Gleichstand der Unverletzte.

Für alle Disziplinen gilt folgende Regelung:

Wird der verletzte Sportler zum Sieger erklärt, muss der Arzt entscheiden, ob der Sportler zum nächsten Wettkampf antreten kann.

 

25. WERTUNGEN IM SEMIKONTAKT

Jede saubere, kraftvolle und gut kontrollierte Technik, die ein erlaubtes Ziel erreicht und mit leichtem Kontakt trifft, wird je nach Schwierigkeitsgrad folgendermaßen bewertet:

1 Punkt für Handtechniken zum Kopf und Körper

2 Punkte für Fußtechniken zum Körper und für Fußfeger, bei denen klar erkennbar ist, dass das Gleichgewicht des Gegners gebrochen wurde

3 Punkte für Fußtechniken zum Kopf

Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und zwei Seitenrichtern.

Der Kampfleiter sowie die Seitenrichter müssen bei Erkennen eines Treffers diesen durch sofortiges Aufzeigen zur Kenntnis bringen.

Nach jedem erkannten Treffer wird gestoppt und die Bewertung bekanntgegeben.

Treffer werden anerkannt bei Übereinstimmungen der Kampfrichter oder bei einfacher Stimmenmehrheit. Die Bewertung der Technik wird durch den Kampfleiter bekanntgegeben.

Die Wertungen werden mit Hilfe einer Anzeigetafel festgehalten und damit optisch angezeigt. Auch die Verwarnungen und Minuspunkte werden getrennt optisch angezeigt. Bei der 1. und 2. Verwarnung bekommt der gegnerische Sportler je einen, bei dem 1. und 2. Minus je drei Wertungspunkte zugesprochen. Die Reihenfolge der Verwarnungen und Minuspunkte ist grundsätzlich: 1. Verwarnung; 2. Verwarnung; 1.Minus; 2. Minus; 3.Minus = Disqualifikation. Bei schweren Regelverstößen kann sofort ein Minus oder die Disqualifikation ausgesprochen werden.

Gleichwertige Treffer, die gleichzeitig auftreten und für beide Sportler angezeigt werden, müssen durch Gestik und Aussprache als gleichzeitige Treffer bekanntgegeben werden und dabei erfolgt die Ansage ‘no score’. Bei gleichzeitigen, unterschiedlich zu bewertenden Treffern werden beide Wertungen vergeben.

Bei einem Vorsprung von 10 Punkten eines Sportlers in den Vorkämpfen bzw. 15 Punkten in Finalkämpfen ist dieser, schon vor Ablauf der Wettkampfzeit, wegen offenkundiger Überlegenheit zum Sieger zu erklären.

Bei Punktegleichstand am Ende des Kampfes siegt der Sportler der weniger Verwarnungen bzw. Minuswertungen erhalten hat.

Einfache Mehrheit:  Wenn 2 Schiedsrichter mit Zeichen ‘Nichts Gesehen’ - Stimmenthaltung (die Handflächen verdecken die Augen) und ein Schiedsrichter einen Treffer gesehen und angezeigt hat, ist das einfache Mehrheit und die Wertung muss gegeben werden.

 

26. WERTUNGEN IM LEICHTKONTAKT

Die Techniken müssen gut kontrolliert mit leichtem Kontakt ausgeführt werden.

Es wird (mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen) durchgekämpft.

Die Punkte sind folgendermaßen zu vergeben:

1 Punkt für Handtechniken zum Kopf und Körper

2 Punkte für Fußtechniken zum und Körper, auch für Fußfeger

3 PUNKTE für Fußtechniken zum Kopf

Zusätzlich können noch pro Runde insgesamt 3 Kickbox-Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden (nur in Ausnahmefällen):

a) nach der Kombinationsfähigkeit

b) nach der Ausführung sauberer Techniken

c) nach sauberem Kampfstil

d) nach Wirksamkeit der Verteidigung

e) nach dem Verhältnis von Hand- und Fußtechniken

f) nach dem Gesamteindruck der sportlichen Leistungen

Im Punkteprotokoll wird bei der 1. und 2. Verwarnung ein Wertungspunkt abgezogen und bei der 3. Verwarnung, die gleichzeitig der 1. Minuspunkt ist, werden 3 Wertungspunkte abgezogen. Beim 2. Minuspunkt werden weitere 3 Wertungspunkte abgezogen. Beim 3. Minuspunkt wird der Sportler automatisch disqualifiziert.

Bei schweren Regelverstößen, die vom Ringrichter nicht geahndet wurden, kann der Punkterichter auf dem im Protokoll vorgesehenen Feld Minuspunkte eintragen. Diese sind mit einem "J" zu kennzeichnen und müssen auf dem Protokoll begründet werden.

Die Negativwertungen werden mit der Punkteanzeigetafel angezeigt.

27. WERTUNGEN IM VOLLKONTAKT

Die Techniken müssen KRAFTVOLL, EXAKT UND EXPLOSIV sein und dürfen mit VOLLEM KONTAKT ausgeführt werden.

Jede erlaubte exakte Hand- und Fußtechnik, die mit vollem oder leichten Kontakt auf ein erlaubtes Angriffsziel trifft, wird bewertet.

Es wird - mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen - jede Runde durchgekämpft.

Die Punkte sind folgendermaßen zu vergeben:

1 Punkt für Handtechniken zum Kopf und Körper

2 Punkte für Fußtechniken zum Körper, auch für Fußfeger

3 PUNKTE für Fußtechniken zum Kopf

Die Treffer sind im Vollkontakt unabhängig von ihrer Stärke und Wirksamkeit gleich zu bewerten.

Zusätzlich können noch pro Runde insgesamt 3 KICKBOX-PUNKTE nach folgenden Kriterien vergeben werden (nur in Ausnahmefällen):

a) nach der Kombinationsfähigkeit

b) nach der Ausführung sauberer Techniken

c) nach sauberem Kampfstil

d) nach Wirksamkeit der Verteidigung

e) nach dem Verhältnis von Hand- und Fußtechniken

f) nach dem Gesamteindruck der sportlichen Leistungen

Im Punkteprotokoll wird bei der 1. und 2. Verwarnung ein Wertungspunkt abgezogen und bei der 3. Verwarnung, die gleichzeitig der 1. Minuspunkt ist, werden 3 Wertungspunkte abgezogen, beim 2. Minuspunkt werden weitere 3 Wertungspunkte abgezogen und beim 3. Minuspunkt wird der Sportler automatisch disqualifiziert.

Bei schweren Regelverstößen, die vom Ringrichter nicht geahndet wurden, kann der Punkterichter auf dem im Protokoll vorgesehenen Feld Minuspunkte eintragen. Diese sind mit einem "J" zu kennzeichnen und müssen auf dem Protokoll begründet werden.

Die Negativwertungen werden mit der Punkteanzeigetafel angezeigt.

28. KAMPFRICHTERENTSCHEIDUNGEN

RSC = REFEREE STOPS CONTEST

RSCA = Kampfleiter stoppt den Wettkampf auf Weisung des Arztes oder dieser stoppt den Kampf selbst

a.) Ein Wettkampf kann durch RSC beendet werden wegen grober sportlicher Unterlegenheit bzw. bei Kampfunfähigkeit von einem der beiden Kämpfer.

b.) Nach dem dritten Anzählen in einem Kampf (nicht pro Runde) wird der Kampf zum Schutz des angezählten Kämpfers zwingend abgebrochen.

c.) Der Abbruch wegen einer Verletzung eines Kämpfers ohne Regelverstoß wird als RSC gewertet.

Bei RSC-Entscheidungen hat der Arzt zu entscheiden, ob der Kämpfer im Zuge einer Veranstaltung weitere Kämpfe (ev. in anderen Disziplinen) bestreiten kann.

AB = ABANDON (Sieg durch Aufgabe)

Der Kampf kann sowohl durch den Kämpfer, als auch durch seinen Sekundanten aufgegeben werden.

Die Aufgabe durch den Kämpfer erfolgt durch sein Handheben mit dem er den Ringrichter zur Unterbrechung veranlasst. Danach gibt er dem Ringrichter seine Aufgabe bekannt.

Die Aufgabe durch den Sekundanten erfolgt indem er das Handtuch in den Ring / auf die Wettkampffläche wirft.

Eine Aufgabe unterbricht nicht ein Anzählen und kann keine Gesundheitssperre verhindern. Eine Aufgabe kann nicht zurückgenommen werden.

WO = WALK OVER (Ein Kämpfer erscheint nicht zum Kampf)

Sieger durch WO wird der Kämpfer, dessen Gegner nicht binnen drei Minuten zu einem Kampf erscheint.

Sieg durch Punktewertung

DISQ = Sieg durch Disqualifikation

Abbruch ohne Entscheidung

Ein Kampf ist ohne Entscheidung für einen der beiden Kämpfer abzubrechen, wenn durch höhere Gewalt der Kampf nicht weitergeführt werden kann.

7. KO = Sieg durch Niederschlag (nur im Vollkontaktkämpfen).

 

29. SPORTBEKLEIDUNG

Die Sportler müssen in sauberer und ordentlicher Kickboxbekleidung erscheinen.

Die Kickboxhosen müssen bis zum Fuß reichen und unten ausgestellt sein (kein Gummizug). Sie dürfen keinen Reißverschluss, keine Taschen und keine Knöpfe aufweisen.

Im Vollkontakt muss die Hose im Bund ein elastisches Hüftband aufweisen. Gekämpft wird mit nacktem Oberkörper ohne Gürtel. Die Gürtellinie muss klar erkennbar sein.

Im Semikontakt sind Oberteile ohne Knöpfe, Kragen und Kapuzen (Shirt oder GI) vorgeschrieben, wobei mindestens der halbe Oberarm bedeckt sein muss. Die Ärmel dürfen bis zum Ellbogen reichen. Im Leichtkontakt ist ein T-Shirt vorgeschrieben, das mindestens den halben Oberarm bedeckt. Die Sportbekleidungen dürfen mit Vereins- oder Verbandsemblemen bedruckt sein. Aufdrucke und Firmenwerbung sind erlaubt, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Weiters ist beim Semikontakt ein Stoffgürtel zu tragen. Falls die Gürtellinie durch einen deutlich sichtbaren Farbunterschied (z.B. Hüftband) eindeutig erkennbar ist, kann auch ohne Gürtel gekämpft werden. Falls ein GI getragen wird, herrscht Gürtelpflicht. Auch Kung-Fu-Schärpen sind zugelassen.

Im Leicht- und Vollkontakt dürfen keine Gürtel oder Schärpen getragen werden, die Gürtellinie muss aber klar erkennbar sein (Farbunterschied).

Sportler dürfen nichts tragen, was Verletzungen verursachen könnte: Ringe, Kettchen, Uhren, Ohrringe etc.

Stirnbänder, Haarnetze und Kopftücher sind wegen der Verrutschungsgefahr verboten. Unter dem Kopfschutz sind diese jedoch erlaubt.

Lange Haare müssen zusammengebunden sein. Nur weiche Teile, z.B. Gummiringe sind erlaubt. Alle Arten von Haarspangen sind jedoch verboten.

Tiefschutz und Schienbeinschutz müssen unter der Hose getragen werden.

Die Siegerehrung - auch der Drittplatzierten - hat ausschließlich in Sportbekleidung zu erfolgen.

30. SCHUTZAUSRÜSTUNG

Das Tragen einer Schutzausrüstung ist Pflicht. Dazu gehören: Hand-, Fuß-, Schienbein- und Unterleibs- und Zahnschutz in allen Sparten. Empfohlen wird die volle Schutzausrüstung wie beim Vollkontakt. Bei den Damendisziplinen ist nicht nur ein Unterleibsschutz, sondern auch ein Brustschutz Pflicht.

Der Handschutz muss ein Gewicht von 10 Unzen haben. Die Bauweise muss geschlossen sein. Klebestreifen sind verboten. Die Schutzpolster dürfen nicht verschoben bzw. verschiebbar sein. Der Fußschutz muss eine Mindeststärke von 15 mm aufweisen.

Der Schienbeinschutz sowie der Knie- und Ellenbogenschoner darf keine harten Plastik- oder Metalleinlagen aufweisen. Schienbeinschützer aus Stoff sind nicht erlaubt. Der Schienbeinschutz muss vom oberem Ende des Fußschutzes bis unter das Knie reichen, CE - konform sein und eine Mindeststärke von 10 Millimeter aufweisen.

Im Vollkontakt und Leichtkontakt ist das Tragen eines Kopfschutzes (Helm) Pflicht. Im Semikontakt wird das Tragen des Kopfschutzes empfohlen. Es sind Helme mit und ohne Jochbeinschutz grundsätzlich erlaubt, wenn sie keine harten Verstrebungen aufweisen. Das Schädeldach muss geschützt sein.

Das Tragen von Handbandagen im Vollkontakt ist Pflicht, wird aber auch im Semi- und Leichtkontakt empfohlen. Die Bandagen haben weich und nicht elastisch zu sein, Klebebänder über der Faust sind verboten. Die Bandagen müssen den Sicherheitsbestimmungen der I A K S A und der A I B A entsprechen. Die Bandagen-Kontrolle wird vor der Urteilsverkündung vom Ringrichter durchgeführt. Weiche Innenhandschuhe sind erlaubt, im Vollkontakt müssen aber zusätzlich darunter Bandagen verwendet werden.

Der Tiefschutz muss eine Hartschale haben.

Die Schutzausrüstung, die bei Beginn des Wettkampfes getragen wird, muss bis zum Ende des Wettkampfes getragen werden.

Es dürfen nur die durch die I A K S A international Amateur kickboxing sport association genehmigten Typen verwendet werden.

 

31. VORGESCHRIEBENE SCHUTZAUSRÜSTUNG NACH DISZIPLINEN (ÜBERBLICK)

 

Semi-Herren

Semi-Damen

Leicht-Herr

Leicht-Dam.

Voll-Herren

Handschutz (10 Oz.)

X

X

X

X

X

Fußschutz

X

X

X

X

X

Tiefschutz

X

X

X

X

X

Schienbeinschutz

X

X

X

X

X

Zahnschutz

X

X

X

X

X

Kopfschutz

E

E

X

X

X

Hand-Bandagen

E

E

E

E

X

Ellbogenschoner

O

O

O

O

V

Knieschoner

E

E

E

E

E

Brustschutz

V

X

V

X

V

           
 

X

E

O

V

 
 

Pflicht

Empfohlen

Erlaubt

Verboten

 
           

 

Die Schutzausrüstung muss von einem international anerkannten Institut (z.B. TU Berlin) geprüft worden sein, wobei die Prüfkriterien von international anerkannten Fachverbänden übernommen werden. Richtungsweisend sind die Bestimmungen der I A K S A bzw. A I B A.

 

32. SEKUNDANTEN (Coach)

1. Jeder Sportler muss beim Wettkampf einen Sekundanten (Coach) haben. In allen Disziplinen hat der Coach Anspruch auf einen Assistenten. Nur der Coach und sein Assistent dürfen vor und nach dem Kampf bzw. in den Pausen am Ring stehen.

2. Der Coach ist berechtigt, seinen Sportler vor dem Wettkampf und in der Pause zu beraten und zu betreuen.

3. Der Coach ist dafür mitverantwortlich, dass sein Sportler alle geforderten Voraussetzungen für den Wettkampf erfüllt und das Reglement einhält.

4. Den Sekundanten ist es nicht gestattet, den Sportler während des Wettkampfes durch Zurufe und Weisungen zu unterstützen. Während des Wettkampfes müssen die Sekundanten bei der Ecke auf einem Stuhl sitzen.

5. Die Sekundanten haben bei der Betreuung des Sportlers alles zu unterlassen, was die Mitglieder des Kampfgerichtes, die gegnerische Seite oder andere Beteiligte benachteiligen oder belästigen könnte.

6. Bei Nichtbefolgung der Anordnungen durch den Kampfleiter wird der Sportler eines Coaches mit Verwarnungen bzw. Minuspunkten bestraft und als äußerste Konsequenz auch disqualifiziert.

7. Sekundanten können bei unsportlichem Verhalten von der Wettkampffläche oder aus dem Innenraum der Halle (‘Sperrfläche’) verwiesen werden.

8. Der Coach und sein Assistent müssen saubere, ordentliche Sportbekleidung und Sportschuhe tragen. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Schuhsohlen sauber sind und keine Verschmutzung der Wettkampffläche (z.B. Sand im Ring) entstehen kann.

9. Bei Regelverstößen des Sekundanten und des Coaches (und Disziplinlosigkeit) wird der Sportler mit Verwarnungen, Minuspunkten und Disqualifikation bestraft.

10. Gerät ein Kämpfer in grobe Bedrängnis darf der Sekundant zum Zeichen der Aufgabe das Handtuch werfen. Das Werfen des Handtuches unterbricht nicht das Anzählen.

 

33. PROTESTE

Die Wertungen des Kampfgerichtes sind unanfechtbar.

Proteste gegen die Entscheidungen des Kampfgerichts können nur akzeptiert werden, wenn das Wettkampfreglement nicht richtig angewendet wurde. Nur Mitglieder des Schiedsgerichtes und der Schiedsrichterkommission der IAKSA haben in die Punkteprotokolle ein Einsichtsrecht.

Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen müssen sofort vorgenommen werden. Zu diesem Zweck liegt in jeder Ecke ein ‘PROTESTSACK’, der vom Coach in die Wettkampffläche geworfen werden kann. Der Wettkampf ist sofort zu unterbrechen.

Es ist sofort eine PROTESTGEBÜHR von 50,-- EURO / US$ 60,-- beim Ringinspektor zu entrichten. Falls dies nicht geschieht, können Sanktionen gegen den Sportler und im Wiederholungsfall gegen die gesamte Mannschaft dieser Nation verhängt werden. Es ist auch die Sperre der Sportler dieser Nation zulässig. Wird dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr rückerstattet.

Ein Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes gegenüber dem Ringinspektor (Kampfinspektor) begründet werden.

Die Entscheidung über den Protest trifft der Vorsitzende der Schiedsrichterkommission (Kampfinspektor) nach Anhörung des Protestierenden und der eingesetzten Schiedsrichter (ohne Berücksichtigung von Videoaufzeichnungen etc.)

Bei offensichtlichem Missbrauch des Protestsackes, etwa um den Wettkampf zur Erholung des Sportlers zu unterbrechen, wird der Sportler bestraft (disqualifiziert).

 

34. SCHIEDSRICHTERWESEN

DIE SCHIEDSRICHTERKOMMISSION

Die Schiedsrichterkommission ist autonom, nur dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Generalsekretär der I A K S A auskunftspflichtig.

Sie besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Reglementinspektor. Außerdem gehört der Schiedsrichterkommission ein Sekretär an, der aber nur eine beratende Stimme hat.

Die Schiedsrichterkommission wird vom Vorstand der I A K S A bestellt und kann auch vom Vorstand der I A K S A abberufen werden.

Die Aufgabe der Schiedsrichterkommission ist die Ausbildung bzw. Weiterbildung der internationalen Schiedsrichter.

Die Schiedsrichterkommission ist oberster Schiedsrichter (Kampfinspektor) bei Kontinental- und Weltmeisterschaften. Sie müssen für Einhaltung des Reglements sorgen und entscheiden bei Protesten (siehe Proteste).

Die Schiedsrichterkommission hat das Recht, Schiedsrichter, die sich nicht an das Reglement halten oder parteiisch handeln, zu sperren oder an den Präsidenten und den Generalsekretär der I A K S A den Antrag zu stellen, dem Schiedsrichter alle Lizenzen zu entziehen und abzuerkennen.

Bei Uneinigkeit in der Schiedsrichterkommission entscheidet die Mehrheit.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter

 

Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen die internationale A-Lizenz besitzen und werden vom Präsidium bis auf Widerruf ernannt, sind oberste Schiedsrichter (Kampfinspektor) bei Kontinental- und Weltmeisterschaften, müssen für die Einhaltung des Reglements sorgen und entscheiden bei Protesten (siehe Proteste).

Der Reglementinspektor

 

Der Reglementinspektor wird vom Präsidium bis auf Widerruf eingesetzt. Er soll eine juristische Ausbildung, Erfahrung als Punkterichter bei Kontinental- und Weltmeisterschaften und eine internationale A-Lizenz haben. Er berät bei Entscheidungen den Vorsitzenden.

Die Ringinspektoren

 

Die Ringinspektoren müssen die internationale A-Lizenz besitzen und werden vom Vorsitzenden für die jeweilige Meisterschaft eingesetzt. Sie tragen die Verantwortung für die zugewiesen Wettkampffläche oder Ring und müssen bei Protesten oder strittigen Punkten die Entscheidung mit dem Vorsitzenden und dem Reglementinspektor absprechen.

Der Kampfinspektor und die Ringinspektoren müssen bei Fehlentscheidungen und Parteilichkeit der Schiedsrichter diese zurechtweisen bzw. sofort austauschen.

Die Schiedsrichter

 

Die Schiedsrichter sind verpflichtet:

Die allgemeinen Voraussetzungen

Die Schiedsrichter müssen von den nationalen Verbänden entsandt werden, die auch für Ihre Qualifikation zu sorgen haben. Voraussetzung ist die nationale A-Lizenz. Der nationale Verband hat das Recht, die Schiedsrichter zu sperren. Sie dürfen dann nicht eingesetzt werden (schriftliche Meldung an den Vorsitzenden der Schiedsrichterkommission).

Alle Bewerber müssen das 19. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber für die Kampf- und Ringrichterprüfung dürfen das 40. Lebensjahr, die für den Punkte- und Seitenrichter das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Die aktive Laufbahn der Kampf- und Ringrichter endet mit der Vollendung des 60. Lebensjahres, die der Punkterichter mit der Vollendung des 65. Lebensjahres.

Ausnahmen können nach schriftlichem Antrag von der Schiedsrichterkommission genehmigt werden.

Die Lizenzvergabe

 

Der Schiedsrichter muss an einem internationalen Schiedsrichterseminar der I A K S A teilgenommen und mit Erfolg die kommissionelle praktische und theoretische Prüfung bestanden haben. Eine Lizenz kann nur vergeben werden, wenn der Schiedsrichter in allen drei Disziplinen die erforderliche Lizenzwertigkeit erfüllt.

Die Vergabe von Lizenzen erfolgt vom Präsidium der I A K S A über Antrag des Vorsitzenden der Schiedsrichterkommission:

Internationale A-Lizenz

 

erhalten nur die Schiedsrichter, die bei Kontinental- und Weltmeisterschaften im Finale als Kampfleiter bzw. eingesetzt wurden

Internationale B-Lizenz

erhalten nur die Schiedsrichter, die bei Kontinental- und Weltmeisterschaften im Finale als Punkterichter bzw. Seitenrichter und bei den Vorkämpfen als Kampfleiter bzw. Hauptkampfrichter/Ringrichter eingesetzt wurden

Internationale C-Lizenz

 

erhalten nur die Schiedsrichter, die bei Kontinental- und Weltmeisterschaften bei den Vorkämpfen als Punkterichter bzw. Seitenrichter eingesetzt wurden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Schiedsrichterkommission (1 Jahr später) bei der nächsten Kontinental- oder Weltmeisterschaft die erreichte Lizenz feierlich mit Urkunde und Ausweis.

Die Jahreslizenz

 

Die Jahreslizenz hat eine Dauer von 2 Jahren. In diesem Zeitraum muss der Schiedsrichter mindestens bei einem internationalen Schiedsrichterseminar der I A K S A teilgenommen haben und in der Wertigkeit seiner Lizenz bei Kontinental- und Weltmeisterschaften eingesetzt werden.

Ist dies nicht der Fall, verliert er automatisch die Jahreslizenz und kann diese erst nach der Teilnahme an einem internationalen Schiedsrichterseminar der I A K S A und Einsatz seiner Lizenzwertigkeit bei Kontinental- und Weltmeisterschaften bekommen.

Die Schiedsrichtergebühr

 

Für Kontinental- und Weltmeisterschaften:

Nur für internationale lizenzierte Schiedsrichter mit gültiger Jahreslizenz sowie den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Reglementinspektor und Sekretär.

Tagesgebühr:

A-Lizenz EURO 30,-

B-Lizenz EURO 20,-

C-Lizenz EURO 10,-