ÖSTERREICHISCHER BUNDESFACHVERBAND FÜR
KICKBOXEN


WETTKAMPFREGELN
FÜR DEN
KICKBOXSPORT

 




INHALTSVERZEICHNIS

1. Der Sport
2. Änderungen des internationalen Reglements
3. Änderungen des nationalen Reglements
4. Doping
5. Teilnahmebedingungen
6. Der Wettkampfarzt
7. Ärztliche Schutzsbestimmungen
8. Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung
9. Technische Wettkampftauglichkeit
10. Ärztliche Schutzmaßnahmen
11. Die Disziplinen, Definition und Überblick
12. Nationale Alters- und Gewichtsklassen
13. Wettkampfkommandos der Schiedsrichter
14. Wettkampffläche
15. Wettkampfzeit
16. Techniken im Kickboxen
17. Angriffsziele
18. Verpflichtene Verhaltensweisen
19. Verbotene Verhaltensweisen
20. Das Anzählen & Auszählen
21. Unterbrechung eines Wettkampfes
22. Abbruch eines Wettkampfes durch Verletzung
23. Regelung des vorzeitigen Endes des Wettkampfes
24. Wertungen
25. Wertungen im Semikontakt
26. Wertungen im Leichtkontakt
27. Wertungen im Vollkontakt, Low Kick & K1
28. Grand Champion & Mannschaftsbewerb
29. Kampfrichterentscheidungen
30. Wertungen Musical Formen
31. Wertungen im Aero Kickboxen
32. Sportbekleidung
33. Schutzausrüstung
34. Vorgeschriebene Schutzausrüstung (Überblick)
35. Sekundanten (Coach)
36. Proteste
Stand 31.12.2007 ÖBFK

 


1. DER SPORT

Das Kickboxen ist aus den jahrzehntelangen Bemühungen von engagierten Sportlern und
Funktionären entstanden, welche die Ausgewogenheit zwischen den Faust- und Handtechniken
des in England entstandenen Amateurboxens und des japanischen Karate einerseits und
den Fußtechniken des Boxe Francaise, Muay Thai, des koreanischen Tae Kwon Do und des
chinesischen Wu Shu zu erreichen versuchten.
Es sind im Laufe der Entwicklung der Sportart Kickboxen mehrere Disziplinen entstanden.


SEMIKONTAKT
LEICHTKONTAKT
HARDKONTAKT
VOLLKONTAKT
LOW-KICK
K1-STIL
FORMEN
AERO

 


2. ÄNDERUNG DES INTERNATIONALEN REGLEMENTS

Nur der WAKO Vorstand hat das Recht Regeländerungen vorzunehmen, welche vom Vorstand
selbst oder durch die Kommissionen vorgeschlagen werden. Eine Regeländerung muss
von der fachlich zuständigen Kommissionen begutachtet werden. Regeländerungen der Kapitel
2-8 des internationalen WAKO Reglements (Wettkampfbestimmungen für jede Disziplin)
treten frühestens 2 Monate nach der Entscheidung in Kraft.

In der Regel werden Änderungen während der Saison vorbereitet und bei der jährlichen Vorstandssitzung
des WAKO Weltverbandes im Juni beschlossen worauf diese beim Start der
neuen Saison ab September angewendet werden. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer Regeländerung
muss verlautbart werden.

Regeländerungen können sofort in Kraft treten, sofern es sich um offensichtliche Fehler im
Text handelt oder im Falle vom Vorstand festgestellter Sicherheits- und/oder Gesundheitsgefährdungen.
Tritt eine Regeländerung unverzüglich in Kraft, ist diese an alle Mitglieder per
E-Mail, Post und Veröffentlichung im Internet kundzumachen.

Unmittelbar vor oder während einer Weltmeisterschaft oder regionalen Meisterschaft.
Der Vorstand kann Regeländerungen der Kapitel 1 und 9 (Internationales WAKO Reglement)
bei Bedarf vornehmen. In diesem Fall müssen diese an alle Mitglieder per E-Mail, Post versendet
werden und sind im Internet kundzumachen.

 


3. ÄNDERUNGEN DES NATIONALEN REGELMENTS

Regeländerungen der WAKO gelten im ÖBFK zwei Monate nach der Verständigung der Vereine
durch den ÖBFK.
Regeländerungen des nationalen Reglements werden vom Vorstand oder im Fall der Dringlichkeit
vom Direktorium beschlossen. Die Regeländerungen treten mit dem Zeitpunkt, den
der Vorstand / Direktorium festsetzt, frühestens einen Monat nach der Verständigung der Vereine
des ÖBFK in Kraft.

 


4. DOPING

Im Bereich des gesamten Ö B F K gelten die Doping-Bestimmungen des ÖSTERREICHISCHEN
ANTI-DOPING-COMITÈ, der WORLD ANTI DOPING AGENCY (WADA)
und der WAKO ANTI-DOPING RULES.

In Österreich gilt im Tätigkeitsbereich des ÖBFK insbesondere die Anti-Doping Konvention
(BGBl. I 64 /2006 idgF) und das Anti Doping Gesetz (BGBl. 1 30/2007 idgF). Doping stellt
eine schwere gesundheitliche Gefährdung der Sportler und einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung
dar und ist somit untersagt.
Es gelten die Bestimmungen bzw. Inhalte der Dopingbroschüre des ÖADC.

 


5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigt sind alle Sportler mit einem Sportpass eines Kickboxverbandes mit
gültiger Jahressichtmarke und gültiger ärztlicher Tauglichkeitsbescheinigung. Österreichische
oder in Österreich lebende Sportler müssen einen ÖBFK-Sportpass besitzen.
Kann ein Sportler, der im Besitz eines ordentlichen Sportpasses ist, diesen bei einer Veranstaltung
nicht vorweisen – weil er ihn vergessen, verloren etc. hat, kann vom technischen
Delegierten ein provisorischer Sportpass (Kosten lt. Gebührenordnung) für die
Dauer der Veranstaltung ausgestellt werden. Im provisorischen Sportpass ist eine Tagesuntersuchung
des Veranstaltungsarztes einzutragen.

Die Teilnahmeberechtigten dürfen keiner K.O.- Sperre oder sonstigen Sperre unterliegen.
Vor der Teilnahme an den Wettkämpfen haben die Sportler die technische Wettkampftauglichkeit
zu erlangen.

Alle Sportler müssen insbesondere gegen die Folgen eines Sportunfalls versichert (sozialversichert)
sein und dies in geeigneter Weise (z.B. E-Card) nachweisen können.
Der Sportpass hat folgende Gültigkeitskriterien zu erfüllen:
a) Eingeklebte gültige Jahressichtmarke;
b) Eingeklebtes Passfoto, welches mit einem Vereinstempel abgestempelt ist;
c) Persönliche Unterschrift des Passinhabers;
d) Eintragung der Vereinszugehörigkeit mit Bestätigung durch den Vereinsobmann und
Stempel des Vereins;
e) Ärztliche Erstuntersuchung mit Bestätigung des Arztes durch Stempel und Unterschrift
bzw. jährliche Ärztliche Untersuchung, welche nicht älter als ein Jahr sein darf
(Stempel und Unterschrift des Arztes).

An österreichischen Staatsmeisterschaften dürfen österreichische Staatsbürger teilnehmen.
Angehörige anderer Nationalitäten dürfen an österreichischen Staatsmeisterschaften
nur teilnehmen wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Sie müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben;
b) Sie müssen in Österreich sozialversichert sein;
c) Sie müssen seit mindestens drei Jahren im Besitz eines ordentlichen Sportpasses des
ÖBFK mit gültiger Jahressichtmarke sein.

Die Regelung für Ausländer gilt nur für Staatsmeisterschaften (allgemeine Klasse), nicht
für österreichische Meisterschaften der Schüler, Jugend und Junioren, sowie für osterreichweiten
Meisterschaften der Kategorie „D“, „C“ und “B“.

Die Höchstanzahl1 von bereits bestrittenen Kämpfen, die ein Starter bei Bewerben der Kategorie
„D“, „C“ und „B“ haben darf, um noch am Bewerb teilzunehmen wird in der Ausschreibung
bekannt geben. Fünf Leichtkontaktkämpfe werden dabei wie ein Kampf einer
Ringsportdisziplin gewertet. Kämpfe in artverwandten Kampfsportarten, bei denen ein KO
erlaubt ist werden analog zu Kickboxkämpfen(Ringsportarten) gewertet.

1 Anzahl der Kämpfe: Sportler und der Verein sind für die richtige Angabe der Anzahl der Kämpfe verantwortlich.

 


6. DER WETTKAMPFARZT

Die zur Sicherung des Gesundheitsschutzes der Sportler erforderlichen Aufgaben des Arztes
bei Kickboxveranstaltungen umfassen:

a) Vor Beginn der Wettkämpfe hat der Arzt alle teilnehmenden Sportler auf ihre Wettkampffähigkeit
zu untersuchen. Diese Untersuchung ist im Vollkontakt / Low Kick /K1-Stil
zwingend, im Semikontakt. Leichtkontakt und Hardkontakt wird sie vom Verband empfohlen.
Die Teilnahme ist nur in vollkommen gesunden Zustand erlaubt, bei Verdacht einer
Krankheit muss eine Untersuchung durchgeführt werden und der Arzt eine Entscheidung
über die Teilnahme treffen. Er darf Sportlern, die am Kopf einen Verband, Pflaster
oder auf den Armen bzw. Beinen eine Bandage2 tragen müssen, keine Startgenehmigung
erteilen. Unmittelbar vor wie auch während eines Wettkampfes darf keine Lokalanästhesie
vorgenommen werden.

b) Während der Wettkämpfe hat sich der Arzt auf dem ihm zugewiesenen Platz (Veranstaltungsrichtlinie)
zu befinden und die Wettkämpfe zu beaufsichtigen. Bei Verlassen des
Wettkampfortes hat er dies einem Ringinspektor jedenfalls mitzuteilen und dieser hat die
Veranstaltung bis zur Rückkehr des Arztes zu unterbrechen.

c) Er hat das Recht, durch Werfen des Arztsackes den Wettkampf zu unterbrechen oder zu
beenden, wenn ein in seiner Gesundheit gefährdeter Sportler vom Ringrichter nicht durch
Unterbrechung (Abbruch) des Wettkampfes geschützt wird.

d) Er muss in der Lage sein, rasch in den Ring oder auf die Wettkampfläche zu kommen, um
über die Wettkampffähigkeit von Sportlern oder über die Behandlung zu entscheiden.

e) In den Rundenpausen darf der Arzt die Sportler nicht behandeln, jedoch untersuchen.

f) Bei Wettkampfentscheidungen durch Niederschlag (K.O.) oder, wenn nach seiner Meinung
für einen Sportler, der schwere Treffer empfangen hat, eine Schutzfrist geboten erscheint,
hat der Arzt den Wettkampfausweis des betreffenden Sportlers einzuziehen und
die entsprechende Wettkampfsperre einzutragen.

g) Erst wenn sich der Arzt nach Beendigung des letzten Wettkampfes überzeugt hat, dass
keine ärztliche Hilfeleistung mehr nötig ist, darf er den Veranstaltungsort verlassen.

h) Im Vollkontakt / Low Kick / K1 Stil / Hart-Kontakt muss sowohl ein Arzt als auch ein
Rettungswagen (Ambulanz) anwesend sein. Der Arzt ist immer obligatorisch.

2 Ausnahme: Boxbandagen

 


7. ÄRZTLICHE SCHUTZBESTIMMUNGEN

ERSTUNTERSUCHUNG
Die Ausübung des Kickboxsportes verlangt die volle körperliche Tauglichkeit. Daher wird
empfohlen, von jedem Sportler bei Eintritt in einen Verein eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung
zu verlangen. Vor Einlangen des (sport)ärztlichen Attestes darf das Mitglied zum
Sparring oder Übungskampf nicht zugelassen werden.

SPORTPASS
Die Teilnahme an Wettkämpfen ist nur unter Vorlage eines Wettkampfausweises möglich, der
erst durch die eingetragene (sport)ärztliche Erstuntersuchung auf die Dauer eines Jahres zum
Wettkampfausweis wird und damit zum Antreten berechtigt.

Für die Gültigkeitsverlängerung der ärztlichen Wettkampftauglichkeit ist für jedes weitere
Jahr eine (sport)ärztliche Jahresuntersuchung im Wettkampfausweis einzutragen.
Sportler, die im Wettkampfausweis keine gültige (sport)ärztliche Bestätigung über ihre Eignung
zur Ausübung des Wettkampfsportes besitzen, dürfen nicht kämpfen. Sportler, die in der
allgemeinen Klasse das Alter von:

Vollkontakt/Low-Kick/K1 Stil/Hardkontakt 36 Jahren
Leichtkontakt: 38 Jahren
Semikontakt: 40 Jahren
Veteranen: 40 Jahren

überschreiten, müssen dem Veranstaltungsarzt ein BelastungsEKG (Ergometeruntersuchung
mit Ausbelastung), das nicht älter als 3 Monate (12 Wochen) sein darf, vorweisen. Dieses ist
dem Turnierarzt zur Kontrolle vorzulegen.

Der begutachtende Arzt muss Kenntnis über physischen Leistungsanforderungen des Kickboxsportes haben und
nachweislich die Kenntnisnahme im Sportpass bestätigen.
Achtung: Bei der Teilnahme bei internationalen WAKO Turnieren wird eine ärztliche Bescheinigung des laufenden
Kalenderjahres verlangt.



8. ÄRZTLICHETAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG

STARTBERECHTIGUNG
Personen, die auf Grund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder Funktionsstörungen nicht
in der Lage sind, die erforderlichen sportartspezifischen Leistungen ohne Gefahr für Gesundheit
oder Leben zu erbringen, dürfen nicht als Kickboxer an Wettkämpfen teilnehmen.

Dies gilt insbesondere auch für akute (und) konsumierende Erkrankungen mit der Gefahr von
kardiopulmonaler Dekompensation.
Im speziellen dürfen Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen den Kickboxsport nicht
ausüben.

a) Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates:
angeborene oder erworbene Veränderungen, die zu Schädigungen der Sportausübenden
Person führen können, (z.B.: Wirbelgleiten - Spondylolithesis; Nucleus Pulposus-
Protrusion oder Prolaps mit neurologischen Ausfällen; höhergradige Hüftgelenksveränderungen
Dysplasien; Abnützungserscheinungen, die klinisch in Erscheinung treten
Arthrosen; Zustand nach Knochenbrüchen (sowohl konservativ als auch operativ
behandelte), unter einer angemessenen Heilungs- und Rehabilitationsfrist - klinische
und röntgenologische Kontrolle der Bruchspaltheilung.

b) Organerkrankungen:
Entfernung oder Funktionsausfall eines von paarig angelegten Organen.
Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen mit nachweisbaren kardiopulmonalen
Funktionsstörungen.
Nierenerkrankungen mit Funktionsstörungen und bzw. oder Auswirkungen auf Herz
und Kreislauf.

c) Erkrankungen des Blutes und blutbildender Organe, insbesondere Blutgerinnungsstörungen.

d). Stoffwechselerkrankungen mit Dekompensationsgefahr:
z.B.: Zuckerkrankheit - juveniler Diabetesmellitus.

e). Eingeweidebrüche mit Teileventration.

f) Gefäßveränderungen (z.B. Aneurysmen), höhergradige Durchblutungsstörungen
oder Stauungen.

g) Neurologische Affektionen mit Verschlimmerungstendenz:
Geisteskrankheiten inklusive Süchtigkeiten und hirnpathologische Ausfälle, motorische
und sensible Ausfälle größerer Körperbezirke.

h) Augenkrankheiten mit Sehstörungen:
Erblindung oder Verlust eines Auges, Gesichtsfeld-Ausfälle, Halbseitenblindheiten.
Hochgradige Veränderungen der Sehschärfe: Personen mit einem Sehfehler von mehr
als 5 Dioptrien dürfen nur nach Vorlage eines zustimmenden fachärztlichen Gutachtens
zum Wettkampf zugelassen werden. Dies trifft auch für Erkrankungen mit Gefahr
einer Netzhautablösung zu.

i) Krankheiten des Gehörs und Gleichgewichtsorganes:
Ab einer Herabsetzung der Hörschärfe für laute Umgangssprache auf weniger als zwei
Meter.

j) Langfristige Medikamenteneinnahme
Alle diese oben angeführten Punkte sind Orientierungsrichtlinien, wobei sich der Verbandsarzt
Erweiterungen, Ergänzungen und Entscheidungen in letzter Instanz vorbehält. Bei Unsicherheit
über die Tauglichkeitseignung ist der Verbandsarzt zu konsultieren.


9. TECHNISCHE WETTKAMPFTAUGLICHKEIT

Die Vereine sind verantwortlich, dass ihre Sportler über ein gutes technisches Niveau verfügen,
die Wettkampfregeln beherrschen und die Anweisungen der Schiedsrichter befolgen.
Weiters sind die Vereine verantwortlich, dass folgende Bestimmungen eingehalten werden:

a) Vor der Meldung und Teilnahme an Wettkämpfen hat der Kickboxer eine Grundschulung
von mindestens sechs Monaten, sowie eine Trainingszeit von mindestens vier Wochen vor
einem Kampf zu absolvieren. Bei Sperren mit Trainingsverbot beginnt die vierwöchige
Frist ab dem Ende der Sperre zu laufen.

b) Geht ein Sportler bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anderen Verbandes KO,
hat sowohl er selbst als auch sein Verein die Pflicht diesen Vorfall dem ÖBFK schriftlich
zu melden und in seinem Sportpass die jeweilige Gesundheitssperre eintragen zu lassen.

 


10. ÄRZTLICHE SCHUTZMASSNAHMEN UND SPERREN UND VERHALTENSREGELN NACH VERLETZUGEN UND KO, RSC UND RSC-H5

Im Falle einer Verletzung ist nur der Arzt berechtigt eine Beurteilung zu übernehmen. Nur
der Arzt ist berechtigt, den Ring bzw. die Kampffläche zur Behandlung zu betreten, bis der
Arzt weitere Hilfe anfordert.


MASSNAHMEN NACH UNFÄLLEN

Erleidet ein Sportler einen schweren Unfall, ist der zuständige Verbandsarzt sofort zu verständigen.
Wenn seine Erhebungen ergeben, dass eine schwere Kopfverletzung (schwere Gehirnerschütterung,
Schädelbasisbruch) vorliegt, hat der Verbandsarzt Kickboxverbot eventuell bis
auf Lebenszeit zu verfügen.


MASSNAHMEN NACH SCHWERER SCHLAGEINWIRKUNG:

a) Wird ein Wettkampf durch Kopftreffer, schwere Körpertreffer oder schweres Aufschlagen
des Kopfes beendet, ist der Betroffene unverzüglich vom Arzt zu untersuchen. Die vom
Arzt angeordneten Maßnahmen sind zu befolgen. Bei Erfordernis ist der Sportler in Begleitung
in das nächstgelegene Krankenhaus zu bringen.

b) Ein Sportler, der durch einen derartigen Niederschlag wettkampfunfähig wurde, darf während
einer Schutzfrist, die vom Arzt festzusetzen ist, an keinem Sparring und an keinen
Wettkämpfen teilnehmen. Die Schutzfrist muss mindestens vier Wochen betragen, kann
aber bei Bedarf auch länger festgesetzt werden. Erachtet der Arzt auch die Teilnahme an
anderen Trainingsformen für bedenklich, kann er auch für eine gewisse Dauer ein teilweises
bzw. komplettes Trainingsverbot erteilen.

c) Ein Sportler, der innerhalb von 8 Wochen nach Ablauf dieser Frist neuerlich durch einen
derartigen Niederschlag wettkampfunfähig wird, darf innerhalb von weiteren 3 Monaten
keinen Wettkampf bestreiten und an keinem Sparring teilnehmen. Diese Schutzfrist kann
vom Arzt auch länger vorgeschrieben werden. Tritt innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf
dieser Frist abermals ein solcher Fall ein, so darf der betreffende Sportler vor Ablauf eines
Jahres den Kickboxsport nicht in Form von Sparring oder Wettkämpfen betreiben. Weiters
kann der Arzt weitere Einschränkungen bzw. ein Trainingsverbot aussprechen.

d) Bei Schädel-Hirntraumen, die nicht durch im Punkt a. angeführte Umstände verursacht
wurden, kann der Arzt die Schutzfrist und die Trainingseinschränkungen festlegen.
5 RSC Kopf

e) Bevor ein Sportler, auf den die Bestimmungen der Punkte 2 bis 4 anzuwenden sind, das
Training wieder aufnimmt, hat er sich unter Bekanntgabe seiner Schutzsperre einer ärztlichen
Untersuchung zu unterziehen und eine Bestätigung darüber (in welcher der Arzt zur
Frage seiner weiteren kickboxerischen Tätigkeit Stellung nimmt) beizubringen. Nur mit
ärztlicher Zustimmung und Aufhebung der Sperre darf dieser Sportler wieder zur Ausübung
des Kickboxsportes zugelassen werden.

f) Die oben genannten Schutzmaßnahmen gelten für alle Disziplinen.6

g) Die Schutzfristen können durch ein positives ärztliches Attest nicht verkürzt werden.

h) Die Zuweisung zu spezifischen bildgebenden Verfahren ist von der Diagnose und Zuweisung
durch den verantwortlichen Wettkampfarzt einzuleiten.

i) Bei Verletzungen welche nicht durch einen KO oder RSC-H hervorgerufen wurden, kann
der Veranstaltungsarzt eine Sperrfrist und eine Behandlung im Krankenhaus anordnen.

j) Sollte ein Sportler die Behandlung und/oder die Behandlung des Arztes verweigern, muss
dies sofort im Verletzungsprotokoll festgehalten werden.

k) In jedem Fall ist bei jeder schweren Verletzung ein Verletzungsprotokoll vom Veranstaltungsarzt
auszufüllen.7

l) Ärztliche sowie andere Sperren sind in den Wettkampfausweis mit Kurzbeschreibung welcher
Art (‘Kopf-K.O.’) einzutragen. Zusätzlich wird bei Sperren und besonderen Vorkommnissen
ein detailliertes Protokoll über den Vorgang, die Sofort- und Folgemaßnahmen
erstellt. Auf diesem ist der Untersuchungsbefund mit Aufhebung der Sperre zu vermerken.
Zu den Schutzbestimmungen sind auch alle Vorkehrungen zu zählen, welche die Ausbildung
und strenge Überwachung der Kampfrichter, besonders der Ringrichter, festlegen.

6 z.B. Bei einem KO im Vollkontakt ist der Sportler für sämtliche anderen Disziplinen ebenfalls gesperrt.
7 Layout Verletzungsprotokoll – Erstellung durch die ÖBFK Ärzte

 


11. DIE DISZIPLINEN DEFINITION UND ÜBERBLICK

SEMIKONTAKT

Semikontakt ist eine Wettkampfdisziplin, bei der zwei Sportler das Ziel verfolgen mit erlaubten
Techniken und Schnelligkeit mehr Punkte zu erlangen als der Gegner. In dieser Disziplin
ist die Schlaghäufigkeit nicht entscheidend. Es handelt sich um eine technische Disziplin mit
einem ausgewogenen Einsatz von Hand- und Fußtechniken. Die Techniken müssen gut kontrolliert
ausgeführt werden. Nach jedem Treffer wird der Kampf unterbrochen und die Bewertung
sofort bekannt gegeben.


LEICHTKONTAKT

Die Techniken müssen ebenfalls gut kontrolliert mit Kontakt ausgeführt werden.
Im Leichtkontakt kämpfen die Sportler ohne Unterbrechung bis zum Kommando „Stop“ des
Ringrichters. Die Sportler verwenden Techniken des Vollkontaktes, müssen diese aber gut
kontrolliert ausführen. Hand- und Fußtechniken sollen ausgewogen verwendet werden.


VOLLKONTAKT

Vollkontakt ist eine Disziplin, mit dem Ziel des Sportlers seinen Gegner mit voller Kraft und
Stärke zu treffen. Die Techniken müssen kraftvoll, exakt und explosiv sein und dürfen mit
vollem Kontakt ausgeführt werden.


LOW-KICK

Low-Kick kann beschrieben werden als Vollkontakt mit der Möglichkeit, die Beine des Gegners
mit erlaubten Fußschlägen anzugreifen. Die Techniken müssen kraftvoll, exakt und explosiv
sein und dürfen mit vollen Kontakt ausgeführt werden.
K1 STIL
K1 Stil stammt direkt vom Muay Thai ab. Es unterscheidet sich vom Muay Thai in folgendem:
• Ellebogen-Techniken sind verboten
• „Clinchen“ wird in dem Sinne limitiert, dass falls die Sportler nicht aktiv sind der
Ringrichter den Kampf unterbricht. Jedenfalls ist das „clinchen“ nicht länger als 5 Sekunden
zulässig.
• Wai Khruu, der rituelle Tanz zum Beginn von Muay Thai Kämpfen ist verboten
• Thai Box Musik während des Kampfes ist verboten
• Handtechniken werden gleich bewertet wie Knie-, Fuß- oder andere Techniken.


HARDKONTAKT

Die Techniken müssen gut kontrolliert mit vollen oder leichten Kontakt ausgeführt werden.
Nach jedem Treffer wird unterbrochen und die Bewertung sofort bekannt gegeben.
FORMEN
Technikenablauf mit oder ohne Waffen gegen imaginäre Gegner.


MUSIKFORMEN

Eine Musikform ist ein Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Gegner bei welcher der
Sportler asiatische Kampfsporttechniken mit einer speziell ausgesuchten Musik verwendet.
Die Auswahl der Musik obliegt dem Sportler.


AERO

Aero ist eine Disziplin welche Elemente des Aerobic- und Kickboxtechniken beinhaltet. Die
Sportler verwenden ausschließlich Kickboxtechniken zu einer speziell ausgewählten Musik.
Der Ablauf kann mit Elementen eines Fitness Programms kombiniert werden. Die Auswahl
der Musik obliegt dem Sportler.
Aero muss mit Aerobic Techniken kombiniert werden.

 


12. NATIONALE ALTERS- UND GEWICHTSKLASSEN

Die Gewichtsangaben sind „inklusive“ zu verstehen. (z.B.: - 75 Kg bedeutet, dass ein Sportler
mit 75 Kg in dieser Gewichtsklasse noch starten darf). Der Sportler darf nur in der Gewichtsklasse
starten, die seinem Körpergewicht entspricht (+/- 0 DAG).

Sind in einer Gewichtsklasse weniger als drei Starter gemeldet, kann vom technischen Delegierten
die Gewichtsklasse geändert werden (Gewichtsklassen werden zusammengelegt). Der maximale
Gewichtsunterschied zwischen dem leichtesten und dem schwersten Kämpfer einer Gewichtsklasse
darf 10 kg betragen.

Die Angabe der Lebensjahre bezieht sich jeweils auf das Kalenderjahr8. Nicht voll geschäftsfähige
Sportler (solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) müssen eine Einverständniserklärung
des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters vor einem Vereinsbeitritt
und bei jedem Antreten zu einem Wettkampf vorlegen.9

8 Kalenderjahr: Beispiel – U19. Wird ein Sportler im Kalenderjahr 2008 19 Jahre, ist er in der U19 Klasse nicht
mehr startberechtigt, da das Jahr und nicht der Geburtstag als Stichtag gilt.
9 Die Einverständniserklärung für die Teilnahme an einem Wettkampf, muss für jeden gesondert erfolgen und
sich auf diesen beziehen.


GEWICHTSKLASSEN DER HERREN UND DER JUNIOREN U 19

Gewichtsklasse
Semikontakt
Leichtkontakt
Hardkontakt
Vollkontakt
Low-Kick
K1 Still
Feder
- 57 kg
- 57 kg
Leicht
- 63 kg
- 60 kg
Halbwelter
---
- 63,5 kg
Welter
- 69 kg
- 67 kg
Halbmittel
- 74 kg
- 71 kg
Mittel
- 79 kg
- 75 kg
Halbschwer
- 84 kg
- 81 kg
Cruiser
- 89 kg
- 86 kg
Schwer
- 94 kg
- 91 kg
Superschwer
+ 94 kg
+ 91 kg



GEWICHTSKLASSEN DER DAMEN UND DER JUNIORINNEN U 19

Gewichtsklasse
Semikontakt
Leichtkontakt
Hardkontakt
Vollkontakt
Low-Kick
K1 Still
Bantam
---
- 48 kg
Feder
- 50 kg
- 52 kg
Leicht
- 55 kg
- 56 kg
Mittel
- 60 kg
- 60 kg
Leichtschwer
- 65 kg
- 65 kg
Schwer
- 70 kg
- 70 kg
Superschwer
+ 70 kg
+ 70 kg

 



GEWICHTSKLASSEN DER VETERANEN

Semi-/Leichtkontakt
Herren
Leicht
- 80 kg
Schwer
+ 80 kg
Damen
Leicht
- 60 kg
Schwer
+ 60 kg

 

 


GEWICHTSKLASSEN DER KADETTEN I & II

Gewichtsklasse

Kadetten I
weiblich & männlich
U 13

Semikontakt

Kadetten II
weiblich & männlich
U 16

Semikontakt
Leichtkontakt

Bantam
---
-42 kg
Feder
- 28 kg
- 47 kg
Leicht
- 32 kg
- 52 kg
Mittel
- 37 kg
- 57 kg
Leichtschwer
- 42 kg
- 63 kg
Schwer
- 47 kg
- 69 kg
Superschwer
+ 47 kg
+ 69 kg



GRÖSSENKLASSEN IM SEMIKONTAKT (U13 UND U16)

Alternativ zu den Gewichtsklassen können bei ÖM der Kadetten I & II (U13,U16) auch Größenklassen
verwendet werden, wenn die beiden Kadettenklassen zusammengezogen werden.

U13 & U16
-125, -135, -145, 165, 175, +175 cm

 


SEMIKONTAKT MANNSCHAFT & GRAND CHAMPION

Es werden keine Gewichtsklassen verwendet.


ALTERSKLASSEN


Die Angabe der Lebensjahre beziehen sich jeweils auf das Geburtsjahr10. Die Altersklassen sind
geschlechtsneutral. Nicht vollgeschäftsfähige Sportler (solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben) müssen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen
Vertreters vor einem Vereinsbeitritt und bei jedem Antreten zu einem Wettkampf vorlegen.


ALLGEMEINE KLASSE
Semikontakt von 18 bis 45 Jahre
Leichtkontakt von 18 bis 45 Jahre
Vollkontakt 11 von 18 bis 45 Jahre
Low-Kick von 18 bis 45 Jahre
K1 Stil von 18 bis 45 Jahre
Musical Forms von 19 bis 45 Jahre
Aero von 19 bis 45 Jahre

JUNIOREN U 19
Semikontakt von 16 bis 19 Jahre
Leichtkontakt von 16 bis 19 Jahre
Vollkontakt von 16 bis 19 Jahre
Low-Kick von 16 bis 19 Jahre
K1 Stil von 16 bis 19 Jahre
Musical Forms von 16 bis 18 Jahre
Aero von 16 bis 18 Jahre

KADETTEN II U 16
Semikontakt von 13 bis 16 Jahre
Leichtkontakt von 13 bis 16 Jahre
Musical Forms von 13 bis 15 Jahre
Aero von 13 bis 15 Jahre

10 Geburtsjahr: Beispiel – U19. Wird ein Sportler im Kalenderjahr 2008 19 Jahre, ist er in der U19 Klasse nicht
mehr startberechtigt, da das Jahr und nicht der Geburtstag als Stichtag gilt.
11 Bei Welt- und Europameisterschaften beträgt das Alterslimit bei den Damen 16 bis 40 Jahre


KADETTEN I U 13
Semikontakt von 8 bis 13 Jahre
Musical Forms von 7 bis 13 Jahre
Aero von 7 bis 13 Jahre
• Nachwuchssportler können in ihrer Altersklasse und in der jeweils höheren Altersklasse starten.
o U 13 dürfen zusätzlich nur in der U 16 starten
o U 16 dürfen zusätzlich nur in der U 19 starten.
o U 19 dürfen zusätzlich nur in der Allgemeinen Klasse starten. 12
• Die Einhaltung der Altersklassen wird anhand des Sportpasses bei jedem Wettkampf geprüft.
• Alterklassen werden wie folgt eingeteilt: Der Sportler startet in der Altersklasse seines Geburtsjahres
und nicht zum Stichtag seines aktuellen Geburtstag. Abweichend zum internationalen
WAKO Reglement ist ein Wechseln der Altersklassen im Kalenderjahr möglich.
• Bei Musical Forms und Aero können in den jeweiligen Altersklassen männliche und weibliche
Sportler zusammengelegt werden.13

12 Ringsportarten: Alte nationale Änderung ab 16 Jahre – WAKO Reglement erst am 18 Jahre.
13 International gilt dies nicht in der Allgemeinen Klasse

 


13. Wettkampfkommandos der Schiedsrichter
(Ringrichter Hauptkampfrichter)

‘SHAKE HANDS’ ........................ Die Sportler reichen sich zu Beginn und am Ende des Kampfes die Hände. Zwischen den Runden ist das „Shake hands“ verboten.

‘FIGHT’ ................................ Der Wettkampf beginnt oder wird nach einer Unterbrechung
fortgesetzt.

‘STOP’ ................................. Der Kampf ist sofort zu zu unterbrechen und darf
nur fortgesetzt werden, wenn der Ringrichter ein neues Kommando erteilt. Im Falles das Punkte vergeben werden, müssen die Kämpfer sofort an ihre Ausgangsposition gehen.

‘BREAK’ ............................... Beide Sportler müssen einen Schritt zurücktreten, und dürfen sofort den Wettkampf fortsetzen.

‘TIME’ ................................. Der Buchstabe T wird mit der Hand angezeigt damit der Zeitnehmer die Uhr stoppt bis der Ringrichter
das Kommando „fight“ sagt. Die Wettkampfzeit wird unterbrochen. Der Ringrichter hat den Grund der Unterbrechung bekannt zu geben.

‘1 POINT RED / BLUE’................... Ein Wertungspunkt für die rote/blaue Ecke

‘2 POINTS RED / BLUE’..................

‘3 POINTS RED / BLUE’..................

‘1 POINT RED - 2 POINT BLUE’ ........ Bei gleichzeitigen Treffern mit unterschiedlicher Wertung.

‘NO SCORE’ ............................ Keine Wertung

ONE-TWO-THREE-FOUR........... Anzählen

FIVE-SIX-SEVEN-EIGHT..........

NINE-TEN........................... Auszählen

‘WARNING’ ............................ Das Fehlverhalten wird akustisch und optisch erklärt. Regelverstoß oder erstes Verlassen der Kampffläche.

‘OFFICIAL WARNING’ .................. Das zweite Fehlverhalten wird akustisch und optisch erklärt. Regelverstoß oder zweites Verlassen der Kampffläche.

‘AWARD PENALTY POINT -1’................ Nach dem dritten Fehlverhalten bzw. 3. Exit wird der erste Minus-Punkt ausgesprochen.

‘DISQUALIFIKATION’...................... Nach dem vierten Fehlverhalten wird die Disqualifikation ausgesprochen.

‚1st’ Exit’............................ Erstes Verlassen der Kampfflläche

‚2st’ Exit’............................ Zweites Verlassen der Kampffläche.

‘RSC - REFEREE STOPS CONTEST’......... Der Schiedsrichter beendet den Wettkampf z.B. technische Überlegenheit, Eigenverletzung etc.

 


14. WETTKAMPFFLÄCHE

SEMIKONTAKT / LEICHTKONTAKT HARDKONTAKT
MUSICAL FORMS / AERO

a) Wettkampffläche (Tatami) ist eine mindestens 2 cm starke handelsübliche Kampfsportpuzzlematte.
Die Einzelmatte hat eine Größe von 1 x 1 m. Die Wettkampffläche hat eine
Größe von 8 x 8 Meter (ohne Schutzzone) für die Allgemeine Klasse und Junioren bzw.
6 x 6 Meter für Kadetten.

b) Im Falle von offenen internationalen Meisterschaften oder Weltcups kann die Mattenfläche
7 x 7 oder 6 x 6 Meter betragen.

c) Die Wettkampfmatte muss aus 2 Farben bestehen. Die Grenze in einer Farbe und das
Zentrum (6 x 6) in einer andere Farbe, damit die Sportler auf den möglichen Exit aufmerksam
gemacht werden.

d) 2 Stühle im Abstand von mindestens 1 Meter in der Mitte der gegenüberliegenden Wettkampffläche
für die Betreuer. Wobei im Leichtkontakt die Sessel nicht mittig aufgestellt
werden. Blaue Ecke im hinteren linken Ende der Matte und die Rote Ecke im vorderen
Bereich der rechten Ecke.

e) Neben den Stühlen müssen leere Behälter zum Betreuen der Kämpfer vorhanden sein.

f) Die Wettkampffläche sollte direkt am Hallenboden platziert sein jedoch kann diese ebenfalls
auf einem gesicherten Podium platziert werden.

g) Die Wettkampffläche kann für Musical Forms und Aero größer sein. (Minimum 10 x 8
Meter)

RINGSPORTARTEN
Als Wettkampffläche darf nur ein Boxring dienen, dessen Beschaffenheit den technischen
Spezifikationen den Veranstaltungsrichtlinien des ÖBFK entspricht.

 


15. WETTKAMPFZEIT

In den jeweiligen Kampfsportdisziplinen werden folgende Rundenzeiten gekämpft, wobei die
Runden durch eine Pause von 1 Minute getrennt werden.

SEMIKONTAKT & LEICHTKONTAKT

Allgemeine Klasse und Junioren U 19
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT

Bei internationalen Turnieren, Österreichischen Staatsmeisterschaften oder Österreichischen Meisterschaften
können die Ausscheidungskämpfe nach Rücksprache mit dem ÖBFK auf 2 Runden à 2 Minuten
verkürzt werden.

Kadetten II (U 16)
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT

Kadetten I (U 13) – Nur Semikontakt
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT

Endet der Wettkampf nach Ablauf der Zeit unentschieden, so wird er nach 1 Minute Pause
1 Minute verlängert. Ist das Ergebnis nach dieser Verlängerung immer noch unentschieden, so
wird der Wettkampf sofort fortgesetzt, bis ein Sportler einen Wertungspunkt erzielt. Sieger ist
der Sportler, dem der 1. Wertungspunkt zugesprochen wird.


SEMIKONTAKT
GRAND CHAMPION & MANNSCHAFTSBEWERB

Grand Champion
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 3 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 1 RUNDE À 3 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT

Mannschaftsbewerbe
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN /KAMPF- BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN/KAMPF - BRUTTOWETTKAMPFZEIT


VOLLKONTAKT & LOW-KICK & K1 STIL

AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.
FINALKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.

Bei internationalen Turnieren, Österreichischen Staatsmeisterschaften oder Österreichischen Meisterschaften
können die Ausscheidungskämpfe nach Rücksprache mit dem ÖBFK auf 2 Runden à 2 Minuten
verkürzt werden.


HARDKONTAKT

AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT


MUSIK FORMEN:

Hard Style Formen dürfen nicht länger als 1,5 Minuten dauern wobei die Vorstellung nicht
länger als 30 Sekunden dauern darf.
Soft Style Formen dürfen nicht länger als 2 Minuten dauern wobei die Vorstellung nicht länger
als 30 Sekunden dauern darf.


AERO

Die Dauer der Vorführung muss mindestens 1,5 Minuten und maximal 2 Minuten dauern.



BRUTTOWETTKAMPFZEIT

Bei der Bruttowettkampfzeit wird die Wettkampfzeit nur angehalten wenn der Ringrichter mit
dem Kommando ‘TIME’ dieses anordnet.
Bei folgenden Situationen muss der Ringrichter die Wettkampfzeit anhalten:

a) Wenn er eine Verwarnung (Warning) ausspricht (Der Gegner muss sich sofort in die neutrale
Ecke begeben)

b) Wenn ein Sportler durch Aufheben der rechten Hand das Stoppen des Kampfes fordert.
(Der Gegner muss sich sofort in die neutrale Ecke begeben)

c) In Ordnung bringen der Schutzausrüstungen oder Bekleidung

d) Verletzung (Maximale Zeit für die Behandlung durch den Arzt beträgt 2 Minuten in der
Allgemeinen Klasse und den Junioren und 1,5 Minuten bei de Kadetten)

e) Unterbrechung durch den Arzt (Werfen des Arztsackes)

f) Unterbrechung des Wettkampfinspektors - oberster Schiedsrichter (durch Zurufen oder
Gong).

g) Bei Verlassen des Ringes aus nicht eigener Schuld (verbotene Verhaltensweise des Gegners)

h) Höhere Gewalt


16. TECHNIKEN IM KICKBOXEN

Erlaubte Handtechnicken
SK
LC
VK
LK
KR
Gerade
X
X
X
X
X
Haken
X
X
X
X
X
Faustrückenschlag14
X
X
X
X
X
Handkantenschlag innen - Daumenseite (Ridge Hand)
X
X
-
-
-
Handkantenschlag außen - Knife Hand
X
-
-
-
-
Faustrückenschlag aus der Drehung
-
-
-
-
X
Clinchen
-
-
-
-
X
 
 
Erlaubte Fußtechniken
Fußstoß vorwärts
X
X
X
X
X
Fußstoß seitwärts
X
X
X
X
X
Fußstoß rückwärts aus der Drehung
X
X
X
X
X
Halbkreisfußschlag
X
X
X
X
X
Fußschlag von der Seite (Hakenfußstoß) nur mit der Sohle*
X
X
X
X
X
Fußkantenschlag
X
X
X
X
X
Fußschlag von oben (nur mit Sohle)*
X
X
X
X
X
Fußschlag gesprungen
X
X
X
X
X
Fußschlag aus der Drehung
X
X
X
X
X
Fußfeger**
X
X
X
X
X
Knie***
-
-
-
-
X
Low Kick
-
-
-
X
X
Schienbein darf bei Fußschlägen verwendet werden
-
-
-
X
X



* Beim Fußschlag von oben oder Fußschlag von der Seite und beim Fußstoß aus der
Drehung muss der angreifende Sportler seinen Fuß derart ausstrecken, dass die Fußsohle
zum auftreffen verwendet wird.
** Um einen Punkt mit einem Fußfeger zu erzielen, muss der angreifende Sportler zu jedem
Zeitpunkt auf seinen Füßen bleiben. Sollte der Angreifer mit einem seiner Körperteile
den Boden (außer Füße) berühren, wird kein Punkt gegeben. Ein Punkt wird
dem Angreifen gegeben, wenn sein Gegner mit einem Teil seines Körpers (außer Füßen)
den Boden berührt. (Trefferfläche: Knöchelhöhe)
*** Kniestöße können verwendet werden, um die Beine, den Rumpf oder den Kopf des
Gegners anzugreifen. Kniestöße dürfen auch gesprungen werden.

14 Sollte in den Ringsportarten lt. WAKO Vorschlag gestrichen werden.



17. ANGRIFFSZIELE

Erlaubte Anfriffsziele
SK
LC
VK
LK
KR
Kopf voren, Kopf seitlich*
X
X
X
X
X
Kopf rückwärts**
X
-
-
-
-
Körper vorne und seitlich*
X
X
X
X
X
Beine auf Knöchelhöhe für Fußfeger
X
X
X
X
X
Oberschenkel
-
-
-
X
X
 
 
Verbotene Angriffsziele
Schädeldecke
X
X
X
X
X
Rücken
X
X
X
X
X
Oberseite der Schultern
X
X
X
X
X
Hals vorne und seitnlcih
X
X
X
X
X
Beine (außer Fußfeger)
X
X
X
X
X
Gelenke
-
X
X
X
X
Hinterkopf
-
X
X
X
X
Unterhalb der Gürtellinie (Ausnahmen in K1 und LK für Low-Kicks)
X
X
X
X
X


* Die erlaubte Angriffsfläche wird durch folgende Linie umschlossen: von der
Stirn (Linie des normalen Haaransatzes) vor den Ohren herunter entlang des Kiefers,
vom Halsansatz zu den Achselhöhlen, abwärts über die Mitte der Körperseiten
bis zur Gürtelhöhe (Nabelhöhe). Die Horizontale in dieser Höhe bildet die
untere Begrenzung. (Anmerkung: siehe Ausnahme im Semikontakt
** In der Klasse U 13 ist auch der Hinterkopf als Trefferziel verboten15

15 ÖBFK Regel: International ist der Hinterkopf im Semikontakt als Angriffsziel erlaubt.

 


18. VERPFLICHTENDE VERHALTENSWEISEN

1) Innerhalb von einer Minute nach Urteilsverkündigung des vorhergehenden Wettkampfes
bzw. nach 2 Minuten nach Aufruf des 1 Kampfes eines Turniers oder des ersten Kampfes
nach einer Pause haben die Sportler im Ring bzw. auf der Wettkampffläche wettkampfbereit
zu erscheinen.

2) Ist das nicht der Fall hat der Hauptkampfleiter zu veranlassen, dass die Zeit gestoppt wird
und hat nach 1:30 Minuten einen Minuspunkt, nach weiteren 30 Sekunden ein weiterer
Minuspunkt mit gleichzeitiger Disqualifikation auszusprechen.

3) Der Kämpfer hat sich einer Kontrolle der Schutzausrüstung zu unterziehen. In den
Ringsportarten und Leichtkontakt erfolgt dies durch den Ringrichter bzw. Hauptkampfrichter
in der Ecke des Sportlers. Im Semikontakt erfolgt diese durch die Seitenrichter.

4) Der Kämpfer hat erst auf Aufforderung des Ringrichters seine Ringecke zu verlassen bzw.
die Tatami zu betreten.

5) Auf Kommando hat einmalig ein „Shake Hands“ zu erfolgen. Danach nehmen die Sportler
ihre Wettkampfpositionen ein und haben auf das Kommando „fight“ zu warten.

6) Bei ‘STOP’ des Ringrichters ist der Wettkampf sofort zu unterbrechen.

7) Bei ‘BREAK’ müssen beide Sportler einen Schritt zurücktreten und ohne Aufforderung
weiterkämpfen.

8) Nach einer Verwarnung oder bei Vergabe eines Minuspunktes hat der Sportler durch eine
Gestik anzuzeigen, dass er die Sanktion verstanden hat.

9) Wenn ein Sportler nicht wettkampfbereit ist (z.B. wegen verrutschter Schutzausrüstung),
muss er den rechten Arm heben und einen Schritt zurücktreten.

10) Wird ein Sportler in seiner Ecke betreut (Schutzausrüstung), muss der gegnerische Sportler
diese Zeit in der neutralen Ecke verbringen.

11) Bei Anzählen oder längerer Unterbrechung des Wettkampfes (z.B. durch Verletzung des
Gegners) hat sich der Sportler in eine der neutralen Ecken (weiße Ecke) zu begeben.

12) Nach Beendigung des Wettkampfes hat sich der Sportler sofort neben den Ringrichter zu
stellen, um die Urteilsverkündung abzuwarten.

13) Nach der Urteilsverkündung hat ein ‘SHAKE HANDS’ mit dem Gegner und dessen Coach
zu erfolgen.


19. VERBOTENE VERHALTENSWEISEN

1) Einsatz von nicht erlaubten Techniken
2) Vermeiden oder Verweigern des Kampfes
3) Unterlassen der Disziplin entsprechenden notwendigen Fußtechniken
4) Ungerechtfertigte Forderung von Time Outs (z.B. Richten der Schutzausrüstung ohne
Grund)
5) Sich Fallen lassen
6) Freiwilliges unbegründetes Verlassen der Wettkampffläche bzw. des Boxringes.
7) Zu hartes Schlagen im Semi- oder Leichtkontakt, dies gilt auch, wenn der Schlag oder
Stoß nicht trifft.
8) Festhalten des Gegners
9) Halten des Gegners mit gleichzeitigen Schlagen
10) Insultieren von Schiedsrichtern oder Offiziellen innerhalb oder außerhalb der Wettkampffläche
11) Stoßen bzw. Drücken (in Ringsportarten den Kopf des Gegners über die Ringseile drücken)
12) Spucken
13) Mit beiden Armen gleichzeitig schlagen oder stoßen.
14) Dem Gegner den Rücken ohne gleichzeitige Technik zudrehen oder andere Drehungen
ohne Technik.
15) Ausspucken des Zahnschutzes.
16) Zu tiefes Abducken unter die Gürtellinie oder Vorbeugen vor die senkrechte Knielinie
bzw. vor die Zehenspitzen.
17) Aktionen, bei denen die Hände den Boden berühren oder sich der Oberkörper unterhalb
der Gürtellinie befindet.
18) Offensichtliches Klammern oder Durchgreifen unter den Armen des Gegners (verbotener
Clinch).
19) Blinde Techniken ( Techniken ohne Sichtkontakt).
20) Ringen bzw. Judo-Aktionen und verbotene Würfe.
21) Einen Gegner anzugreifen, der mit einem Bein zwischen die Ringseile geraten ist oder ihn
zwischen den Seilen einklemmt.
22) Einen Gegner anzugreifen, der zu Boden geht oder auf dem Boden liegt, das heißt sobald
der Boden mit der Hand oder dem Knie berührt wird bzw. wenn der Kopf sich unter der
Gürtellinie befindet.
23) Festhalten am Ringseil und dabei zu kicken oder zu schlagen, des weiteren sich in die
Ringseile fallen zu lassen und sich herausschleudern bzw. Schwung aus den Ringseilen
holen und dabei zu kicken oder zu schlagen.
24) Angriffe nach dem Kommando ‘STOP’. Bei Kommando ‘BREAK’ darf vor dem Schritt
zurück, oder nach Ankündigung des Runden-Endes, keine Aktion stattfinden.
25) Das Kämpfen mit STARK AUFGEBRACHTEN Fetten oder Flüssigkeiten (auch Wasser)
auf Gesicht, Körper oder Schutzausrüstung.
26) Unsportliches Verhalten vor, während oder nach dem Wettkampf durch den Sportler, Betreuern
und Funktionären.
27) Alle erlaubten Techniken auf verbotene Angriffsziele.
28) Entscheidungen des Ringrichters kritisieren
29) Lautes Zurufen durch den Sekundanten
30) Betreten der Wettkampffläche oder des Ringes ohne Genehmigung durch den Kampfleiter
bzw. Seitenrichter.
31) Weiterkämpfen nach dem Ende einer Runde (Gong)
32) Shake Hands zwischen den einzelnen Runden.
33) Das Verwenden von Schimpfwörtern

 


20. DAS ANZÄHLEN & AUSZÄHLEN

Das Anzählen dient im Kickboxsport dem Schutz des Sportlers. Wirkungstreffer werden als
einfache Punkte bewertet.

Im Falle eines KO’s (Niederschlag) hat der Schiedsrichter unmittelbar mit dem Anzählen zu
beginnen. Ist ein Sportler „am Boden“ muss der Gegner sich sofort in die neutrale Ecke begeben,
welche vom Ringrichter angezeigt wird. Der Ringrichter setzt den Kampf nur fort, wenn
der angezählte Kämpfer wieder wettkampftauglich ist.

Wenn der Gegner sich nach Aufforderung nicht in die neutrale Ecke begibt, stoppt der Ringrichter
das Anzählen bis dies geschehen ist. Das Anzählen wird dort fortgesetzt wo es zuerst
gestoppt wurde.

Es wird im Sekundenrhythmus gezählt und jede Sekunde wird mit den Finger angezeigt, so
dass der zu Boden gegangene Kämpfer weiß wie viele Sekunden vergangen sind.
Zwischen dem Niederschlag und dem Anzählen hat eine Sekunde zu vergehen.
Das Anzählen: von 1 bis 8 (bis 8 muss immer gezählt werden - Schutz des Sportlers)
Das Auszählen: bis 10 (nur in Ringsportarten bei Wirkungstreffern oder der Kämpfer
hebt bei 8 nicht die Hände)

Bei schweren Wirkungstreffern wird nicht an- bzw. ausgezählt. Der Kampf muss sofort unterbrochen
werden (Schutz des Sportlers).

Der Rundengong beendet nicht das An- bzw. Auszählen.
Wird ein Kickboxer nach Schlagwirkung bis 8 angezählt und kämpft nach dem Anzählen weiter
und geht ohne Schlageinwirkung wieder zu Boden, muss der Ringrichter das Anzählen bei
8 fortsetzten.

Falls beide Sportler zu Boden gehen, werde diese angezählt. Sollten beide Sportler ausgezählt
werden (bis 10) wird derjenige zum Sieger erklärt, welcher vor dem Ko die höheren Punkte
hatte.

Das Werfen des Handtuches durch den Coach kann das An- bzw. Auszählen nicht unterbrechen
oder beenden.
Beim Werfen des Arztsackes muss der Kampf jedoch sofort beendet werden.

 


SEMIKONTAKT

Hier gibt es kein Anzählen.
Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung in
Kraft.


LEICHTKONTAKT

Hier gibt es ein Anzählen nur bei Konditionsschwäche. 16
Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung in
Kraft.


VOLLKONTAKT/HARDKONTAKT/LOW KICK/K1-STIL

Der Sportler ist anzuzählen:
a) Wenn der Sportler mit einem anderen Teil als seinen Füßen den Ringboden berührt aufgrund
von einem oder mehreren Schlägen

b) Wenn der Sportler aufgrund von Schlagkombinationen in den Ringseilen „hängt“.

c) Bei Verlassen des Ringes aus eigenem Verschulden oder bei Wirkungstreffern.

d) Wenn er nach einem Schlag zwar nicht zu Boden gegangen ist oder in den Seilen hängt
aber stehend KO ist und der Ringrichter die Meinung vertritt, dass der Sportler den Kampf
nicht fortsetzen kann.

e) Konditionsschwäche
Ein dreimaliges Anzählen während eines Wettkampfes (das Anzählen wird über alle Runden
zusammen gezählt) führt zu einem automatischen RSC.17

Die Wettkampfbereitschaft ist vom Ringrichter zu beurteilen und nicht abhängig von der Entscheidung
des Sportlers. Der Ringrichter hat sich davon zu überzeugen, ob der Sportler auf
ihn einen wettkampffähigen Eindruck macht. Er kann somit einen Sportler, der offensichtlich
‘GROGGY’ ist, auch dann auszählen bzw. RSC geben, wenn dieser die Hände hebt, oder einen
nicht angeschlagenen Sportler, der die Hände nicht hebt, weiterkämpfen lassen.
K.O.-Sperren sind immer an die Entscheidung des Arztes gebunden. Ein irrtümliches Auszählen,
wenn RSC gegeben werden sollte, zieht keine Sperrfolgen nach sich.

16 ÖBFK Regel: International gibt es kein Anzählen im Leichtkontakt.
17 ÖBFK Regel: RSC gilt auch im Leichtkontakt, da das Anzählen national durchgeführt wird.

 


21. UNTERBRECHUNG EINES WETTKAMPFES

Die Unterbrechung der Wettkampfzeit darf nur auf folgende Art erfolgen:

a) Durch den Ringrichter durch ein Stopp (Ausnahme im Semikontakt).

b) Ein Sportler darf eine Unterbrechung des Wettkampfes durch das Heben des rechten Armes
im Falle einer Verletzung oder ein Verrutschen der Schutzausrüstung anzeigen. Der
Schiedsrichter muss den Kampf nicht stoppen, wenn er das Gefühl hat, dass es sich hier
um einen Vorteil für den Kämpfer handelt, außer das Ersuchen um Kampfunterbrechung
ist mit Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken verbunden.
c) Zeitunterbrechungen sind auf das Minimum zu beschränken.

d) Der Kampfinspektor, Ringinspektor (durch Zurufen oder Gong) und der Arzt (durch Werfen
des Arztsackes) haben aber das Recht, den Wettkampf jederzeit zu unterbrechen. Der
Sekundant hat das Recht bei einem berechtigten Protest den Kampf durch das Werfen des
Protestsackes zu unterbrechen. Beim ungerechtfertigten Werfen des Protestsackes kann
der Kampfleiter dies als Regelverstoß ahnden.

e) Die Zeit wird mit dem Kommando ‘TIME STOP’ unterbrochen:
i. Bei Verletzung
ii. Durch den Ringrichter um mit anderen Schiedsrichtern oder Funktionären Informationen
auszutauschen
iii. Durch den Ringrichter um den Kämpfer oder Coach zu informieren.
iv. Durch den Ringrichter um die Sicherheit und das „Fair Play“ sicherzustellen.

f) Im Falle einer Verletzung darf die Wettkampfzeit nur so lange unterbrochen werden, bis
der Arzt festgestellt hat, wie schwer die Art der Verletzung ist bzw. ob der Wettkampf sofort
fortgesetzt werden kann oder abgebrochen werden muss.

g) Die Zeit der Unterbrechung für die Entscheidungsfindung des Arztes darf 2 Minuten nicht
überschreiten.

h) Eine Behandlung durch den Wettkampfarzt kann nur nach dem Wettkampf vorgenommen
werden.

i) Ist eine Behandlung erforderlich, die nicht in der Wettkampfpause durchgeführt werden
kann, so muss der Wettkampf beendet werden.

 


22. ABBRUCH EINES WETTKAMPFES DURCH VERLETZUNG

Bei Abbruch durch Verletzung muss vom Kampfgericht ein Protokoll erstellt werden, in dem
der Vorfall beschrieben wird und aus dem die Diagnose des Arztes ersichtlich ist.
Weiters muss vom Kampfgericht festgestellt werden:

a) wer die Verletzung verursacht hat
b) ob sie absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde
c) ob es sich um eine Eigenverletzung handelt
Wenn die Schuldfrage nicht unmittelbar zu klären ist, ist die Verletzung als unabsichtlich
(beiderseitiges Verschulden) einzustufen.

 


23. REGELUNG DES VORZEITIGEN ENDES DES WETTKAMPFES (VERLETZUNG)

Falls ein Wettkampf wegen einer Verletzung eines Sportlers nicht mehr fortgesetzt werden
kann, ist folgendermaßen vorzugehen:

a) Während der Arzt feststellt und entscheiden muss, ob der Verletzte weiterkämpfen kann,
ist vom Kampfgericht die Schuldfrage sofort zu klären. Der Arzt hat maximal zwei Minuten
Zeit, um seine Entscheidung zu treffen. Eine Behandlung des Verletzten durch den
Arzt innerhalb dieser zwei Minuten ist unzulässig. Der Kämpfer darf lediglich während
der Kampfzeit untersucht werden. Eine Behandlung durch den Wettkampfarzt ist nur nach
Ende der Wettkampfzeit erlaubt.

b) Falls die Schuld feststellbar ist und der Verletzte wettkampfunfähig sein sollte, wird der
an der Verletzung unschuldige Sportler zum Sieger erklärt. Dabei ist es nicht von Bedeutung,
ob der Verletzte zum Sieger erklärt wird und dann nicht mehr weiterkämpfen kann.
Der Arzt kann auch entscheiden, dass der verletzte Sieger wieder beim nächsten Kampf
antreten kann.

c) Bei unverschuldeter Verletzung wird der unverletzte Kämpfer zum Sieger erklärt. Vor dieser
Entscheidung kann der Ringrichter den Arzt konsultieren.

d) Bei Selbstverschuldeter Verletzung ist der Gegner zum Gewinner durch RSC zu erklären.

 


24. WERTUNGEN

Die Schiedsrichter dürfen nur Techniken bewerten, deren Auftreffen sie gesehen haben. Die
Vergabe von Punkten aufgrund von Schlaggeräuschen ist nicht erlaubt. Die Kämpfer müssen
bei einer Technik Blickkontakt haben (keine blinde Technik).

Alle Techniken müssen im Semi- und Leichtkontakt mit ernstzunehmender Kraft und in den
Ringsportarten mit voller Kraft ausgeführt werden. Jede Technik welche den Gegner nur
leicht berührt, streift oder geschobene Techniken dürfen nicht gewertet werden.
Ebenfalls dürfen geblockte und abgelenkte18 Techniken nicht gewertet werden.

Im Hardkontakt werden die Techniken sowohl mit ernstzunehmender bzw. voller Kraft gewertet.
Mit Ausnahme im Semikontakt sollen die Fuß- und Handtechniken ausgewogen sein und ebenfalls
werden Fußtechniken nur gewertet, wenn diese mit der Absicht ausgeführt werden
den Gegner mit Kraft zu treffen.

Wenn ein Kämpfer mit einer gesprungen Technik angreift, muss er innerhalb der Wettkampffläche
landen und sein Gleichgewicht halten um eine Wertung zu erhalten.

 


Tatamisportarten und Hardkontakt

Handtechniken
1 Punkt
Fußtechniken
1 Punkt
Fußfeger die den Gengner veranlassen, den Boden mit einem anderen Körperteil als den füßen zu berühren
1 Punkt
Fußtechniken zum Kopf
2 Punkte
Gesprungene Beintechniken zum Körper
2 Punkte
Gesprungene Beintechniken zum Kopf
3 Punkte



18 Im Orginalregelment der WAKO gilt diese Regel nur in den Ringsportarten und bezieht sich auf „partially deviated
or blocked“.

 


Ringsportarten

Handtechniken
1 Punkt
Fußtechniken
1 Punkt
Fußfeger die den Gengner veranlassen, den Boden mit einem anderen Körperteil als den füßen zu berühren19
1 Punkt
Fußtechniken zum Kopf
1 Punkte
Gesprungene Beintechniken zum Körper
1 Punkte
Gesprungene Beintechniken zum Kopf
1 Punkte



K1 Stil

Würfe (keine Hüft- und/oder Schutlerwürfe)
1 Punkt

 


19 WAKO Vorstandssitzung bzw. Änderung des internationalen Reglement abwarten
20 Sollte ein Sportler im LK keine Fußtechniken ausführen, ist dies zu verwarnen (Warning, Official Warning)


Anzahl der Fußtechniken pro Runde

Disziplin
ja/nein
Anzahl
Semikontakt
nein
Leichtkontakt
nein 20
Vollkontakt
ja
6
Low Kick
ja
6
K1 Stil
nein

 


Minuspunkte / Exit


Verwarnungen werden über nächste Runde mitgenommen.
Verwarnungen (Minuspunkt) und Exits werden getrennt angezeigt und bewertet.


Verwarnung oder erster Exit Erster Regelverstoß oder erstes Übertreten
1. offizielle Verwarnung oder zweiter Exit Zweiter Regelverstoß oder zweites Übertreten
2. offizielle Verwarnung und Vergabe eines Minuspunktes Dritter Regelverstoß oder drittes Übertreten
3. offizielle Verwarnung und Disqualifikation Vierter Regelverstoß oder viertes Übertreten



Übertreten bedeutet das Verlassen der Kampffläche mit einem Fuß. Das berühren der Außenlinie
ist noch kein übertreten.

Kein Übertreten:
Wenn der Sportler gestoßen wurde oder die Kampffläche infolge eine gegnerischen Schlages
oder einer gegnerischen Beintechnik verlässt.

Die Entscheidung des Übertretens obliegt dem Schiedsrichter mit Mehrheitsentscheidung.
Bei der Vergabe von Warnings bzw. Minuspunkten muss die Wettkampfzeit angehalten werden.
Ein Anhalten der Wettkampfzeit bei Ermahnungen ist nicht zulässig.

Bei Regelverstößen durch einen Coach werden die Verwarnungen bzw. die Minuspunkte dem
Kämpfer erteilt.

Alle Regelverletzungen werden bzw. können je nach schwere des Verstoßes zu Verwarnungen,
Minuspunkten oder auch zur Disqualifikation führen.

Vor einer Disqualifikation soll der Schiedsrichter mit den Seiten- und dem Kampfinspektor
Rücksprache halten.

Eine Vergabe eines Wertungspunktes und einer Verwarnung zum gleichen Zeitpunkt ist nicht
möglich.

 


25. WERTUNGEN IM SEMIKONTAKT

Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und zwei Seitenrichtern.
Der Kampfleiter sowie die Seitenrichter müssen bei Erkennen eines Treffers diesen durch sofortiges
Aufzeigen zur Kenntnis bringen.

Nach jedem erkannten Treffer wird der Kampf gestoppt (kein Time-Out) und die Bewertung
bekannt gegeben.

Bei der Vergabe von Minuspunkten wird die Zeit gestoppt.21
Treffer werden anerkannt bei Übereinstimmungen der Kampfrichter oder bei einfacher Stimmenmehrheit.
Abweichend von dem Grundsatz der einfachen Mehrheit zählt bei einer Beintechnik die von
einem Schiedsrichter zum Kopf gewertet wird (2 Punkte), vom zweiten Schiedsrichter zum
Körper gewertet wird (1 Punkt) und vom dritten Schiedsrichter nicht gewertet wird, jeweils
die Wertung zum Körper.

a) Wenn 2 Schiedsrichter22 für jeden Kämpfer die gleiche Punkteanzahl vergeben und der
dritte Schiedsrichter nur einen der beiden Kämpfer eine Wertung gibt (3: 2) erhält jeder
Kämpfer einen bzw. zwei Punkte.

b) Wenn ein Schiedsrichter23 zwei Punkte (Kick zum Kopf) und ein weiterer Schiedsrichter
einen Punkt anzeigt muss der Kampfleiter den Kampf stoppen und die Schiedsrichter befragen.
Hat der Schiedsrichter eine Fußtechnik gesehen, bekommt der Sportler einen
Punkt, wurde jedoch eine Handtechnik gesehen erfolgt keine Punktevergabe.

c) Wenn der Kampfleiter den Kampf stoppt um eine Verwarnung auszusprechen, kann der
verwarnte Sportler keine Wertung für einen Treffer erhalten. Der Gegner kann jedoch für
seinen Treffer eine Wertung bzw. eine Doppelwertung erhalten (eigener Treffer und gegnerische
2 Verwarnung – Offizielle Verwarnung)

d) Wenn 2 Schiedsrichter anzeigen, keinen Treffen gesehen zu haben darf keine Wertung
vergeben werden.

Die Entscheidungen der Schiedsrichter erfolgen ausschließlich auf der Basis ihrer Wahrnehmung.
Niemand ist berechtigt solche Entscheidungen zu ändern. Auch im Falle einer Fehlentscheidung
kann der Ringinspektor diese Entscheidung nicht ändern. Der Ringinspektor hat das
Recht, für nachfolgende Kämpfe die Schiedsrichter auszutauschen.

Der Ringinspektor hat ausschließlich bei schwerwiegenden Fehlern das Recht die Entscheidung
zu ändern. Als schwerwiegender Fehler gilt:

a) Eine fehlerhafte Darstellung der Punkte auf der Anzeigetafel

b) Die Vergabe eines Punktes an einen Kämpfer der nach einem Treffer zu Boden fällt bzw.
die Kampffläche verlässt.

21 Widerspruch im WAKO Reglement (SK Artikel 15 & 5)
22 Im engl. Original wird an die Entscheidung des Haupt- und eines Seitenschiedsrichter angeknüpft.
23 Im engl. Original wird an die Entscheidung des Haupt- und eines Seitenschiedsrichter angeknüpft.

 


Die Bewertung der Technik wird durch den Kampfleiter bekannt gegeben.
Die Wertungen werden mit Hilfe einer Anzeigetafel festgehalten und damit optisch angezeigt.
.
Endet der Wettkampf sowohl bei den Wertungspunkten, als auch bei den Negativpunkten unentschieden,
so muss der Wettkampf nach der Verlängerungsregel fortgesetzt werden.24

Treffer, die gleichzeitig auftreten und für beide Sportler angezeigt werden, müssen durch Gestik
und Aussprache als Treffer bekannt gegeben werden und dabei erfolgt die Punktevergabe.

Bei einem Vorsprung von 10 Punkten eines Sportlers ist dieser, schon vor Ablauf der Wettkampfzeit,
wegen offenkundiger Überlegenheit zum Sieger zu erklären.

Der Sportler mit der höheren Punkteanzahl ist der Gewinner.

Fällt ein Treffer zusammen mit dem Anzeigen des Rundenendes, hat das Schiedsgericht mit
Mehrheit festzulegen, ob der Treffer noch innerhalb der Rundenzeit zustande gekommen ist
und damit zu einer Bewertung führt


Wertungen im Grand Champion

Es gelten die allgemeinen Semikontaktregeln.


Wertungen im Mannschaftsbewerb

Es gibt zwei Möglichkeiten den Sieger zu ermitteln:

a) Das Team mit der höheren Gesamtpunktezahl.
b) Das Team welches mehr Einzelkämpfe gewonnen hat.

Im Falle eines Unentschiedens wird mittels Los entschieden, welche Mannschaft als erste einen
Sportler für einen Entscheidungskampf stellt. Wird eine Sportlerin nominiert muss die
gegnerische Mannschaft auch eine Sportlerin stellen. Bei einem weiteren Unentschieden entscheidet
bei diesen beiden Kämpfern der erste Punkt.

24 Diese Regel wurde gestrichen - Endet ein Wettkampf unentschieden nach Wertungspunkten, ist derjenige der
Sieger, der weniger Verwarnungen bzw. Minuspunkte (Negativwertungen) erhalten hat.24

 


26. WERTUNGEN IM LEICHTKONTAKT

Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und drei Seitenrichtern.
Es wird (mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen) durchgekämpft.

Es wird jede Runde von den drei Seitenschiedsrichtern separat bewertet, wobei die Treffer
gemäß Artikel 24 bewertet werden.

Jeder Sportler erhält für jede Runde 10 Punkte. Im Falle eines Unentschiedens wird die Runde
mit 10:10 bewertet. Ist ein Sportler zumindest leicht überlegen, wird diese Runde mit 10 : 9
bewertet. Eine Bewertung mit 10:8 ist nur möglich, wenn ein Minuspunkt vergeben wurde.

Im Falle eines Unentschiedens nach der regulären Wettkampfzeit haben die Seitenschiedsrichter
wie folgt vorzugehen:

a) Derjenige Sportler, welcher die besseren Techniken, bessere Verteidigung, bessere Strategie,
bessere Ausdauer und Kondition und/oder in der letzten Runde aktiver war ist zum
Sieger zu erklären.

Alle Infight-Techniken dürfen nicht gewertet werden.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

a) Treffer
Die Treffer werden mittels Klicker aufgezeichnet.

b) Vergehen
Der Seitenschiedsrichter darf während eines Kampfes Regelverstöße nicht ahnden sondern
muss den Hauptkampfschiedsrichter darauf aufmerksam machen. Vergibt der Hauptkampfschiedsrichter
ein „Official Warning“, muss der Seitenschiedsrichter dies mit einem
W in der Spalte „Foul“ vermerken, jedoch bedeutet dies nicht, dass es sich um einen Minuspunkt
handelt. Bei der Vergabe eines Minuspunktes muss der Seitenschiedsrichter dies
mit einem „-1“ am Protokoll in der Spalte Foul vermerken.

 


27. WERTUNGEN IM VOLLKONTAKT, LOW-KICK & K 1-STIL

Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und drei Seitenrichtern.

Die Techniken müssen KRAFTVOLL, EXAKT UND EXPLOSIV sein und dürfen mit
VOLLEM KONTAKT ausgeführt werden.25

Jede erlaubte exakte Hand- und Fußtechnik, die mit vollem oder leichtem Kontakt auf ein erlaubtes
Angriffsziel trifft, wird bewertet.

Es wird - mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen - jede Runde durchgekämpft.
Es wird jede Runde von den drei Seitenschiedsrichtern separat bewertet, wobei die Treffer
gemäß Reglement bewertet werden.

Jeder Sportler erhält für jede Runde 10 Punkte. Im Falle eines Unentschiedens wird die Runde
mit 10:10 bewertet. Ist ein Sportler zumindest leicht überlegen, wird diese Runde mit 10 : 9
bewertet, bei einem Unterschied der Treffer von mehr als 8 Punkten (deutliche Überlegendheit)
, wird diese Runde mit 10 : 8 bewertet.

Im Falle eines Unentschiedens nach der regulären Wettkampfzeit haben die Seitenschiedsrichter
wie folgt vorzugehen:

a) Derjenige Sportler, welcher die besseren Techniken, besseren Angriff, bessere Verteidigung,
mehr Fußtechniken, bessere Schlagstärke und/oder bessere Ausdauer und Kondition
in allen drei Runden hatte ist zum Sieger zu erklären.

Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

a) Treffer
Die Treffer werden mittels Klicker aufgezeichnet.

b) Vergehen

c) Der Seitenschiedsrichter darf während eines Kampfes Regelverstöße nicht ahnden sonder
muss den Hauptkampfschiedsrichter darauf aufmerksam machen. Vergibt der Hauptkampfschiedsrichter
ein „Official Warning“, muss der Seitenschiedsrichter dies mit einem
W in der Spalte „Foul“ vermerken, jedoch bedeutet dies nicht dass es sich um einen Minuspunkt
handelt. Bei der Vergabe eines Minuspunktes muss der Seitenschiedsrichter dies
mit einem „-1“ am Protokoll in der Spalte Foul vermerken.

Jeder Kämpfer ist verpflichtet ein Minimum von 6 Beintechniken per Runde auszuführen. Die
Beintechniken müssen die klare Intention haben, den Gegner zu treffen. Im gesamten Kampf
muss jeder Sportler eine Mindestanzahl von 18 Beintechniken erzielen. Nach der ersten Runde
hat der Kickcounter dem Hauptkampfschiedsrichter zu berichten ob die Mindestanzahl an
Beintechniken ausgeführt wurde. Im Fall des Nichterreichens der Mindestanzahl der Beintechniken,
hat der Sportler die Chance, diese in der zweiten Runde nachzuholen. Falls der
Kämpfer die fehlenden Beintechniken in der zweiten Runde nicht nachholt, erhält er einen
Minuspunkt. Falls der Kämpfe die fehlenden Beintechniken der ersten Runde aufholt, jedoch
die notwendigen 6 Beintechniken der zweiten Runde nicht zur Gänze erzielt, erhält er keinen
Minuspunkt aber die Möglichkeit die fehlenden Fußtechniken in der dritten Runde aufzuholen.
Sollte der Kämpfer die Mindestanzahl der Beintechniken der zweiten Runde aufholen, jedoch
nicht die Mindestanzahl an Beintechniken der dritten Runde, erhält er einen Minuspunkt.
Wird die Mindestanzahl der Beintechniken in der ersten und zweiten Runde erfüllt, jedoch
nicht in der dritten Runde, erhält er einen Minuspunkt, wobei eine höhere Anzahl von Fußtechniken
in der ersten und zweiten Runde keine Rolle spielen.

25 Abweichend zum WAKO Reglement


In der Disziplin K1 Stil ist aufgrund des spezifischen Charakters der Kickcounter und die
Kickregel nicht anzuwenden.

Minuspunkte für fehlende Beintechniken werden separat zu Minuspunkten für Regelverstöße
geführt.

Für Niederschläge werden keine Punkte vergeben.
Sollte ein Kämpfer seinen Zahnschutz ausspucken, muss der Hauptkampfrichter den Kampf
stoppen und den Kämpfer wie bei einem Niederschlag anzählen.

 


28. GRAND CHAMPION & MANNSCHAFTSBEWERB

Grand Champion

Grand Champion Bewerbe werden bei Turnieren wie z.B. Weltcups26 veranstaltet. Diese können
wie folgt organisiert werden.

a) Original Grand Champ: Nur die Gewinner der Gewichtsklassen
b) Open Grand Champ: Alle Sportler können teilnehmen
Die Art des Grand Champ muss bei der Ausschreibung angegeben werden.
Reglement und Ausrüstung entsprechend den Semikontaktregeln.


Mannschaftsbewerbe

Ein Team kann wie folgt zusammengesetzt werden:
a) 4 Sportler (3 Männer und 1 Frau)27
b) 5 Sportler (4 Männer und 1 Frau)
c) 5 Sportler (5 Männer)
d) 3 Sportler (3 Frauen)

Alle Mannschaftsmitglieder müssen voll adjustiert in ihrer Kampfecke erscheinen.
Sportlerinnen dürfen nur gegen Sportlerinnen antreten wobei der Damenkampf als letzter zu
erfolgen hat.

Regeln und Ausrüstung entsprechend den Semikontaktregeln.

26 Gem. intern. WAKO Reglement werden Grand Camp nicht bei Welt- und Europameisterschaften durchgeführt.
27 Bei Welt- und Europameisterschaften

 


29. KAMPFRICHTERENTSCHEIDUNGEN


1. RSC = REFEREE STOPS CONTEST

RSC-A = Kampfleiter stoppt den Wettkampf auf Weisung des Arztes oder dieser stoppt
den Kampf selbst
RSC-H= Kampfleiter stoppt den Wettkampf infolge von schweren Kopftreffern.

a) Ein Wettkampf kann durch RSC beendet werden wegen grober sportlicher Unterlegenheit
bzw. bei Kampfunfähigkeit von einem der beiden Kämpfer.

b) Nach dem dritten Anzählen in einem Kampf (nicht pro Runde) wird der Kampf
zum Schutz des angezählten Kämpfers zwingend abgebrochen.

c) Der Abbruch wegen einer Verletzung eines Kämpfers ohne Regelverstoß wird als
RSC gewertet.

Bei RSC-Entscheidungen hat der Arzt zu entscheiden, ob der Kämpfer im Zuge einer Veranstaltung
weitere Kämpfe (ev. in anderen Disziplinen) bestreiten kann.


2. AB = ABANDON (Sieg durch Aufgabe)

Der Kampf kann sowohl durch den Kämpfer, als auch durch seinen Sekundanten aufgegeben
werden.

Die Aufgabe durch den Kämpfer erfolgt durch sein Handheben mit dem er den Ringrichter
zur Unterbrechung veranläßt. Danach gibt er dem Ringrichter seine Aufgabe bekannt.
Die Aufgabe durch den Sekundanten erfolgt indem er das Handtuch in den Ring / auf die
Wettkampffläche wirft.

Eine Aufgabe unterbricht nicht ein Anzählen und kann keine Gesundheitssperre verhindern.
Eine Aufgabe kann nicht zurückgenommen werden.


3. WO = WALK OVER (Ein Kämpfer erscheint nicht zum Kampf)

Sieger durch WO wird der Kämpfer, dessen Gegner nicht binnen zwei Minuten zu einem
Kampf erscheint.


4. Sieg durch Punktewertung


5. DISQ = Sieg durch Disqualifikation



6. Abbruch ohne Entscheidung

Ein Kampf ist ohne Entscheidung für einen der beiden Kämpfer abzubrechen, wenn durch
höhere Gewalt der Kampf nicht weitergeführt werden kann.


7. KO = Sieg durch Niederschlag (nur in Ringsportarten und Hardkontakt).

Der Sieger wird durch das Heben eines Armes des obsiegenden Sportlers am Ende des Kampfes
bekannt gegeben.
Kampfrichterentscheidungen sind endgültig und können nur in folgenden Fällen geändert werden.

a) Additionsfehler im Punkteprotokoll
b) Verwechseln der Ringecken
c) Schwerwiegende Verstöße gegen das Reglement.

 


30. WERTUNG MUSICAL FORMEN

Alle Formen müssen mit Musik ausgeführt werden. Der Einsatz der Kampfkunsttechniken
muss dem Musikrythmus entsprechen mit Ausnahme der Disziplin Softstyle.

Bei einem Überschreiten der Zeitvorgabe kann der Hauptkampfschiedsrichter einen 0,5 Punkteabzüge
vorschlagen, welcher von dem Punkteschiedsrichter zu akzeptieren ist. Bei Unterschreiten
von mindestens 30 Sekunden kann der Hauptkampfschiedsrichter einen 1 Punkteabzug
vorschlagen, welcher von den Punkteschiedsrichtern zu akzeptieren ist.

Die Wettbewerbe werden in 4 Divisionen ausgetragen. (sowohl für Männer und Frauen)

a) Hard Style (entsprechend Karate und Taekwondo)
b) Soft Style (entsprechend Kung-Fu und Wu-Shu)
c) Hard Style Waffen (Kama, Sai, Tonfa, Katana, Nunchaku, Bo
d) Soft Style Waffen (typische Softstylewaffen)

Ein Wettkämpfer darf bei einer Meisterschaft an mehreren Disziplinen teilnehmen.
Jeder Wettkämpfer ist für den einwandfreien Zustand verantwortlich. Der Hauptkampfschiedsrichter
kann auf Wunsch die Waffe inspizieren. Es dürfen keine Schwerter oder Waffen
mit geschliffenen Klingen verwendet werden.

Sowohl im Hard- und Softstyle dürfen nicht mehr als 3 gymnastische Bewegungselemente
verwendet werden. Eine Verletzung dieser Regel führt zu einem Punkteabzug von 0,5 Punkten.
Ein gymnastisches Bewegungselement ist eine Bewegung ohne Kampfsporttechniken. Wird
einer gymnastischen Bewegung eine Kampfsporttechnik angefügt führt dies zu keinem Punkteabzug.
Bewertungskriterien:

a) Synchronisation (Timing und Abstimmung zwischen Technik und Musik)
b) Theatralik (Präsentation und Auftreten, Choreographie)
c) Schwierigkeitsgrad der Techniken
d) Technisches Niveau
e) Gleichgewicht, Stärke und Brennpunkt
f) Beherrschung der Waffe (dieses Kriterium sollte in den Waffendisziplinen entscheidet
sein.)

Punktevergabe:
U 13 und U 16 5,0 bis 7,0
U 19 6,0 bis 8,0

Allgemeine Klasse 7.0 bis 9.0 bei EM und ÖM
8.0 bis 10,00 bei WM

Minuspunkte:
1.0 Bei Abbruch und Neustart der Form
0,5 Bei Verlust der Synchronisation (Takt)
0,5 Bei Verlieren der Balance
0,5 Bei Verwenden nicht erlaubter Bewegungen

Disqualifikation:
a) Verlust der Waffe28
b) Verwendung von Spezialeffekten (Laser, Feuer etc.)

Bei Abbruch der Form vor Ende, haben die Schiedsrichter die Mindestanzahl der Punkte zu
vergeben.
Tanzbewegungen sind nicht erlaubt. Bei Verwendung ist die niedrigste mögliche Punktebewertung
zu vergeben.

28 Die Waffe muss während des Ausführens der Form ständig in der Hand gehalten werden.

 


31. WERTUNGEN IM AERO KICKBOXEN

Aero Kickboxen muss mit Aerobic Techniken wie folgt kombiniert werden:
- Steps, side to side, Step touch, gravevine, leg curls, knee lifts, v Stepps, mambo, cha
cha.

Bewertungskriterien:
- Synchronisation (jedes aus dem Rhythmus geraten wird als Fehler gewertet und führt
zu einem Punkteabzug.
- Geschwindigkeiten des Taktes (Bewegungen per Minute) – Minimum 135 und Maximum
155 Bewegungen per Minute
- Keine unsittlichen Worte während der Performance
- Hand- und Fußtechniken müssen in einer exakten, flüssigen, dynamischen und explosiven
Form erfolgen, als würde man einem richtigen Gegner gegenüberstehen.
- Jede Unterbrechung oder Verlust des Gleichgewichtes werden als Fehler gewertet oder
als Minuspunkte geahndet.
- es müssen mindestens 5 Beintechniken oder Schläge während einer Periode
(32 Musical Beats) ausgeführt werden.
- Ein Minimum von 10 Aerobic Techniken ist erlaubt.
- Das Ausführen von Fußtechniken und sich dabei im Stand im Kreis zu drehen ist nicht
erlaubt.

Wertungen:
(Übersetzung nicht vollständig)
Die Bewerbe werden als Einzel- oder Gruppenbewerbe mit 3 Sportlern durchgeführt. Die
Gruppenbewerbe können auch mit gemischten Geschlechtern durchgeführt werden.
(Übersetzung nicht vollständig)

Aero wird auf Wettkampfflächen mit 8 x 8 Metern durchgeführt. Einzelsportler und Gruppen
müssen ihre Performance mindestens 7 Meter vom Hauptkampfschiedsrichter beginnen.
Die Sportler betreten die Wettkampffläche, verbeugen sich leicht und heben die Hand zum
Zeichen ihrer Bereitschaft. Mit der Musik beginnt die Zeit zu laufen.

Die Sportler dürfen den Boden nur bei der Vorstellung (Beginn der Vorstellung) und am Ende
ihrer Vorstellung berühren (mit jedem Körperteil)

Elemente aus den Musik Formen sind nicht erlaubt.
Bruchtests und dergleichen im Rahmen der Vorführung sind unzulässig.
Eine Vorstellung der Sportler wie bei den Musik Formen ist nicht erlaubt.


Der Wettkampf wird mit sichtbaren Punktetafeln bewertet.
Bei der Punktevergabe müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Synchronisation der Bewegungen mit der Musik
- Qualität der Techniken im Hinblick auf Brennpunkt, Schnelligkeit und Balance
- Choreographie (Schwierigkeit) der Kombinationen
- Symetrische und asymetrischen Aktionen.

Punkevergabe:
U 13 und U 16 5,0 bis 6,0
U 19 6,0 bis 8,0
Allgemeine Klasse 8,0 bis 10,0

Minuspunkte:
1.0 Unterschreiten von 1,5 Minuten
1.0 Überschreiten von 2 Minuten
1.0 Der Sportler verliert das Gleichgewicht
1.0 Verwenden von traditionellen Kampfsporttechniken
1.0 Wiederholung der Vorführung

0.5 Aus dem Rhythmus kommen
Verlust der Synchronisation im Team Bewerb zwischen den Teammitgliedern
Verlust des Gleichgewichtes am Stepper
Zuwenig Kickboxtechniken
Zuwenig Aerobictechniken
Das Berühren des Boden mit anderen Teilen als den Füssen
Verwendung von akustischen Mitteln (Pfeife etc.)

Bei Abbruch der Vorführung vor Ende, haben die Schiedsrichter die Mindestanzahl der Punkte
zu vergeben (5 Punkte).

 

32. SPORTBEKLEIDUNG

a) Die Sportler müssen in sauberer und ordentlicher Kampfsportbekleidung entsprechend ihrer
Disziplin erscheinen.

b) Die Kickboxhosen29 müssen bis zum Fuß reichen und unten ausgestellt sein (kein Gummizug).
Sie dürfen keinen Reißverschluß, keine Taschen und keine Knöpfe aufweisen.

c) In Ringsportarten wird bei den Herren mit nacktem Oberkörper ohne Gürtel und bei den
Damen mit Sport Top30 gekämpft. Die Gürtellinie muss klar erkennbar sein.

d) Im Vollkontakt muss die Kickboxhose einen elastischen Bund aufweisen.

e) Im Low-Kick und K1 Stil müssen mit handelsüblichen Thai Box Shorts gekämpft werden.
31

f) Im Semikontakt/Hardkontakt sind Oberteile ohne Knöpfe, Kragen und Kapuzen (Shirt32
oder Schlupfjacke/V-Ausschnitt) vorgeschrieben, wobei mindestens der halbe Oberarm
bedeckt sein muss. Bei den Damen sind ebenfalls Tops erlaubt.

g) Im Leichtkontakt sind Oberteile ohne Knöpfe, Kragen und Kapuzen (Shirt33 oder Schlupfjacke/
V-Ausschnitt) vorgeschrieben, wobei mindestens der halbe Oberarm bedeckt sein
muss. Bei den Damen sind ebenfalls Tops erlaubt.

h) Weiters ist beim Semikontakt/Hardkontakt ein Stoffgürtel zu tragen.34 Auch Kung-Fu-
Schärpen sind zugelassen.

i) Im Leichtkontakt können Stoffgürtel getragen werden.35

j) In Ringsportarten dürfen keine Gürtel oder Schärpen getragen werden.

k) Traditionelle Kampfsportbekleidung wie Karate Anzüge, Taekwondo Anzüge und Kung
Fu/Wu Shu Anzüge sind in Zweikampfdisziplinen nicht erlaubt.

l) Die Sportbekleidungen dürfen mit Vereins- oder Verbandsemblemen bedruckt sein. Aufdrucke
und Firmenwerbung sind erlaubt, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

m) In den Formenbewerben dürfen Sportler traditionelle Bekleidung und Schuhe tragen, wobei
keine Vorschrift für die Art des Anzuges gilt. Im Hard Style müssen Sportler barfuss
antreten, im Soft Style dürfen Sportschuhe getragen werden. Die Formen dürfen auch ohne
Oberteil durchgeführt werden (Frauen nur mit Oberteil). Kostüme, Make up und Masken
oder ähnliche Verkleidungen welche nicht dem traditionellen Kampfstil entsprechen
sind verboten.

29 Lt. WAKO Reglement müssen Kickboxhosen einen elastischen 10cm Bund aufweisen und der Bund muss sich
farblich von der Hose unterscheiden – zurzeit in Diskussion
30 Kein T-Shirt
31 Lt. intern. WAKO Reglement müssen Thaiboxhosen einen 10 cm Bund aufweisen (Nicht exekutierbar)
32 Auch V-Ausschnitt
33 Auch V-Ausschnitt
34 ÖBFK Regel: Keine Gürtelpflicht im Semikontakt
35 ÖBFK Regel: Keine Gürtelpflicht im Leichtkontakt


n) Im Aero Kickboxen dürfen Aerobichosen oder Kampfhosen (keine kurzen Hosen) mit TShirt
oder Sport Top36 getragen werden. Boxbandagen und Sportschuhe müssen getragen
werden. Boxhandschuhe bzw. Kickboxschützer sind nicht erlaubt. Make Up ist nur bei
Sportlerinnen erlaubt. Kostüme sind nicht erlaubt.

o) Schmuckgegenstände: Ringe, Kettchen, Uhren, Ohrringe, Piercing etc. sind verboten.

p) Bei Zweikampfdisziplinen sind Stirnbänder, Haarnetze und Kopftücher wegen der Verrutschungsgefahr
verboten. Unter dem Kopfschutz sind diese jedoch erlaubt.

q) Lange Haare müssen zusammengebunden sein. Nur weiche Teile, z.B. Gummiringe sind
erlaubt. Alle Arten von Haarspangen sind jedoch verboten.

r) Tiefschutz und Schienbeinschutz müssen unter der Hose getragen werden.

s) Die Siegerehrung - auch der Drittplatzierten - hat ausschließlich in Sportbekleidung zu erfolgen.

36 Nur bei Frauen – kein BH


33. SCHUTZAUSRÜSTUNG

a) Das Tragen einer Schutzausrüstung gemäß nachstehenden Bestimmungen ist Pflicht.

b) Jede Wettkampfbekleidung und Schutzausrüstung muss sauber, regelkonform und in sicherem
Zustand sein. Besondere Sorgfalt ist auf Waffen zu legen, welche keine scharfen
Klingen und nicht spitz sein dürfen.

c) Bei Schutzausrüstungen ist die CE-Konformität zu beachten.
a. Es dürfen nur die durch den ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFACHVERBAND
FÜR KICKBOXEN genehmigten Typen verwendet werden37. Die
Boxhandschuhe für Leichtkontakt und Ringsportarten müssen von einem international
anerkannten Institut (z.B. TU Berlin) geprüft worden sein, wobei die
Prüfkriterien von international anerkannten Fachverbänden übernommen werden
können.

d) Kopfschutz ist Pflicht in allen Kickboxdisziplinen mit Ausnahme der Formen und Aero
Kickboxen. Für Kadetten ist ein Kopfschutz mit Gesichtsmaske verpflichtend um den direkten
Kontakt zu verhindern38. Bei Junioren und in der Allgemeinen Klasse ist dieser verboten.
Der Kopfschutz muss aus weichem Schaumstoff oder weichem Plastik oder einem
Schaum welcher mit Leder umhüllt ist herstellt sein. Kopfschützer mit Jochbeinschutz oder
sonstigen Beeinträchtigungen des Blickfeldes sind verboten. Der Kopfschutz muss die
Stirn, Schädeldecke, Schläfen, oberer Teil des Kiefers, Ohren und den Hinterkopf schützen.
Der Kopfschutz darf das Hörvermögen des Sportlers nicht beeinträchtigen. Der Kopfschutz
darf keine Metall oder Hardplastikteile aufweisen. Klettverschlüsse unter dem Kinn
und am Hinterkopf sind zum fixieren des Kopfschutzes erlaubt.

e) Handschützer - Zwei Arten von Handschützern werden im Kickboxen verwendet: Handschützern
für Semikontakt und Handschuhe für Ringdisziplinen (Vollkontakt, Low-Kick
und Kick Rules) und Leichtkontakt. In allen Kampfdisziplinen sind Handschützer verpflichtend.

f) Handschützer für Semikontakt - Im Semikontakt ist es verpflichtend, Handschützer mit
offen Innenhandfläche und einer vollen Ummantelung der oberen Fingerhälfte einschließlich
des Daumens zu verwenden. Die Handschützer müssen das Öffnen der Hände ermöglichen.
Die Handschützer müssen die Trefferfläche der Faust vorne und des Faustrückens,
die Innen- und Außenhandkante schützen und mindestens 5 cm über das Handgelenk reichen.
Handschützer müssen aus weichem Schaumstoff bestehen, sie müssen eine kompakte
Form aufweisen und mit Leder oder Kunstleder überzogen sein. Die Handschützer müssen
mit einem fixierten verstellbaren Verschluss übers Handgelenk fixiert werden. Metall-
, Plastikschnallen oder Schnüre sind zum fixieren nicht erlaubt. Ebenfalls sind Klebebänder
nicht erlaubt mit Ausnahme von Baumwollklebebändern, welche nur für das Fixieren
der Handschützer am Gelenk dienen. Das Gewicht der Handschuhe hat 8 Unzen zu betra-
gen (226 Gramm). Die Schutzpolster dürfen nicht verschoben bzw. verschiebbar sein. Die
Dämmeigenschaft des Schaumstoffes darf durch den Gebrauch nicht beeinträchtigt sein
Im Semikontakt darf alternativ zu den „Open Hand“ Handschützern auch ein geschlossener
Boxhandschuh (10 oz) verwendet werden.39

37 Das Exekutivkomitee zusammen mit der Technischen Kommission muss alle Schutzaustrüstungen genehmigen.
Hersteller von Schutzausrüstungen müssen ihre Produkte durch die WAKO genehmigen lassen. Schutzausrüstungen
welche bei Welt- oder Europameisterschaften verwendet werden, müssen mindestens 3 Monate vor dem
Turnier genehmigt worden sein und allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.
38 ÖBFK Regel: Gesichtsschutz bei Schülern nicht verpflichtend sondern freigestellt.



g) Handschuhe für Ringsportarten (Boxhandschuhe) und Leichtkontakt - Das Gewicht der
Handschuhe (10 Unzen – 283 Gramm) müssen am Handschuh gekennzeichnet sein. Die
Bauweise muss geschlossen sein. Die Schlagflächen müssen gepolstert sein und mindestens
5 cm über das Handgelenk reichen. Klebestreifen sind verboten. Die Schutzpolster
dürfen nicht verschoben bzw. verschiebbar sein. Die Dämmeigenschaft des Schaumstoffes
darf durch den Gebrauch nicht beeinträchtigt sein.

h) Der Fußschutz muss eine Mindeststärke von 15 mm aufweisen. Der Fußschutz muss im
vorderen Bereich ein oder zwei Gummibänder für die Zehen aufweisen. (Große Zehe und
zweite Zehe). Der Fußschutz muss groß genug sein um den kompletten Fuß des Sportlers
zu umschließen.

i) Der Schienbeinschutz sowie der Knie- und Ellenbogenschoner darf keine harten Plastikoder
Metalleinlagen aufweisen

j) Es müssen handelsübliche Boxbandagen verwendet werden. Klebebänder über der Faust
sind verboten. Die Bandagen sind 250 cm lang und 5 cm breit. Die Bandagen-Kontrolle
wird vor der Urteilsverkündung vom Ringrichter durchgeführt. Weiche Innenhandschuhe
sind erlaubt, im Vollkontakt müssen aber zusätzlich darunter Bandagen verwendet werden.

k) Der Tiefschutz muss eine Hartschale haben und den gesamten Genitalbreich schützen.

l) Handelsübliche Zahnschützer sind verpflichtend, wobei verboten ist, Zahnschützer über
Zahnspangen zu tragen.

m) Der Damenbrustschutz besteht aus Hartplastik und ist unter dem Top zu tragen. Er kann
aus einem oder zwei Teilen bestehen.

39 ÖBFK Regel: Geschlossene Handschützer dürfen auch verwendet werden.

 


34. VORGESCHRIEBENE SCHUTZAUSRÜSTUNG
- ÜBERBLICK

X
E
O
V
Pflicht
Empfohlen
Erlaubt
Verboten

 
Semi
Herren
Semi
Damen
Leicht
Herren
Leicht
Damen
Voll
Herren
Voll
Damen
Handschutz (10 Oz.)
X
X
X
X
X
X
Open Hands
X
X
V
V
V
V
Fußschutz
X
X
X
X
X
X
Tiefschutz
X
X
X
X
X
X
Schienbeinschutz
X
X
X
X
X
X
Zahnschutz
X
X
X
X
X
X
Kopfschutz
X
X
X
X
X
X
Hand-Bandagen
E 40
E 37
X
X
X
X
Ellenbogenschoner
O
O
O
O
V
V
Knieschoner
O
O
O
O
O
O
Brustschutz
V
X 41
V
X
V
V

 

 
Low Kick
Herren
Low Kick
Damen
K1 Stil
Herren
K1 Stil
Damen
Hard-
kontakt
Herren
Hard-
kontakt
Damen
Handschutz (10 Oz.)
X
X
X
V
X
X
Open Hands
V
V
V
V
V
V
Fußschutz
X
X
V 42
V 39
X
X
Tiefschutz
X
X
X
X
X
X
Schienbeinschutz
X
X
X
X
X
X
Zahnschutz
X
X
X
X
X
X
Kopfschutz
X
X
X
X
X
X
Hand-Bandagen
X
X
X
X
X
X
Ellenbogenschoner
V
V
V
V
O
O
Knieschoner
V
V
V
V
O
O
Brustschutz
V
X
V
X
X
V



40 ÖBFK Regel: Bandagenpflicht für alle Disziplinen bei denen 10 oz Handschützer getragen werden.
41 ÖBFK Regel: Lt. Vorstandsbeschluss in Österreich auch bei U13 & U16 Pflicht.
42 Knöchelschützer empfohlen

 

 


35. SEKUNDANTEN (COACH)

a) Jeder Sportler muss beim Wettkampf einen Sekundanten (Coach) haben. In allen Disziplinen
hat der Coach Anspruch auf einen Assistenten. Nur der Coach und sein Assistent dürfen
vor und nach dem Kampf bzw. in den Pausen am Ring oder der Wettkampffläche stehen.
Innerhalb des Ringes darf sich nur ein Sekundant aufhalten.

b) Der Sekundant ist berechtigt, seinen Sportler vor dem Wettkampf und in der Pause zu beraten
und zu betreuen und muss vor Beginn jeder Runde alle Betreuungsutensilien (Handtücher,
Kübel etc.) von der Wettkampffläche bzw. dem Boxring entfernen.

c) Der Sekundant ist dafür mitverantwortlich, daß sein Sportler alle geforderten Voraussetzungen
für den Wettkampf erfüllt und das Reglement einhält.

d) Den Sekundanten ist es nicht gestattet, den Sportler während des Wettkampfes durch Zurufe
und Weisungen zu unterstützen. Während des Wettkampfes müssen die Sekundanten
bei der Ecke auf einem Stuhl sitzen.

e) Die Sekundanten haben bei der Betreuung des Sportlers alles zu unterlassen, was die Mitglieder
des Kampfgerichtes, die gegnerische Seite oder andere Beteiligte benachteiligen
oder belästigen könnte insbesondere dürfen sie auch nicht das Publikum dazu auffordern.

f) Bei Nichtbefolgung der Anordnungen durch den Kampfleiter wird der Sportler eines Sekundanten
mit Verwarnungen bzw. Minuspunkten bestraft und als äußerste Konsequenz
auch disqualifiziert.

g) Sekundanten können bei unsportlichem Verhalten von der Wettkampffläche oder aus dem
Innenraum der Halle (‘Sperrfläche’) verwiesen werden.

h) Der Sekundant und sein Assistent müssen saubere, ordentliche Sportbekleidung und
Sportschuhe tragen. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Schuhsohlen
sauber sind und keine Verschmutzung der Wettkampffläche (z.B. Sand im Ring)
verursachen.

i) Bei Regelverstößen des Sekundanten und/oder des Assistenten (und Disziplinlosigkeit)
wird der Sportler mit Verwarnungen, Minuspunkten und Disqualifikation bestraft.

j) Gerät ein Kämpfer in grobe Bedrängnis darf der Sekundant zum Zeichen der Aufgabe das
Handtuch oder den Schwamm werfen. Das Werfen des Handtuches unterbricht nicht das
Anzählen.

 

 


36. PROTESTE

a) Die Wertungen des Kampfgerichtes sind unanfechtbar.

b) Proteste gegen die Entscheidungen des Kampfgerichts können nur akzeptiert werden,
wenn das Wettkampfreglement nicht richtig angewendet wurde. Im Falle eines Protestes
haben nur Mitglieder des Schiedsgerichtes, der Schiedsrichterkommission43, Mitglieder
des Direktoriums sowie die beiden betroffenen Coaches in die Punkteprotokolle ein Einsichtsrecht.

c) Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen müssen sofort vorgenommen
werden. Zu diesem Zweck liegt in jeder Ecke ein ‘PROTESTSACK’,44 der vom
Coach in die Wettkampffläche geworfen werden kann. Der Wettkampf ist sofort zu unterbrechen.

d) Es ist sofort die PROTESTGEBÜHR gemäß der Gebühren und Strafordnung beim
Ringinspektor zu entrichten. Falls dies nicht geschieht, können Sanktionen gegen den
Sportler und im Wiederholungsfall gegen den gesamten Verein verhängt werden. Wird
dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr rückerstattet.

e) Ein Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes gegenüber dem
Ringinspektor (Kampfinspektor) begründet werden.

f) Die Entscheidung über den Protest trifft der Kampfinspektor nach Anhörung des Protestierenden
und der eingesetzten Schiedsrichter. Anwesende Mitglieder des Direktoriums sollen
nach Tunlichkeit vor der Entscheidung beigezogen werden. Es dürfen keine Videoaufzeichnungen
etc. berücksichtigt werden.

g) Bei offensichtlichem Mißbrauch des Protestsackes, etwa um den Wettkampf zur Erholung
des Sportlers zu unterbrechen, wird der Sportler bestraft (disqualifiziert).

43 Inkl. Mitglieder der Technischen Kommission
44 ÖBFK Regel: International gibt es keinen „Protestsack“