ÖSTERREICHISCHER BUNDESFACHVERBAND FÜR
KICKBOXEN

WETTKAMPFREGELN
FÜR DEN
KICKBOXSPORT
INHALTSVERZEICHNIS
1. Der Sport
2. Änderungen des internationalen Reglements
3. Änderungen des nationalen Reglements
4. Doping
5. Teilnahmebedingungen
6. Der Wettkampfarzt
7. Ärztliche Schutzsbestimmungen
8. Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung
9. Technische Wettkampftauglichkeit
10. Ärztliche Schutzmaßnahmen
11. Die Disziplinen, Definition und Überblick
12. Nationale Alters- und Gewichtsklassen
13. Wettkampfkommandos der Schiedsrichter
14. Wettkampffläche
15. Wettkampfzeit
16. Techniken im Kickboxen
17. Angriffsziele
18. Verpflichtene Verhaltensweisen
19. Verbotene Verhaltensweisen
20. Das Anzählen & Auszählen
21. Unterbrechung eines Wettkampfes
22. Abbruch eines Wettkampfes durch Verletzung
23. Regelung des vorzeitigen Endes des Wettkampfes
24. Wertungen
25. Wertungen im Semikontakt
26. Wertungen im Leichtkontakt
27. Wertungen im Vollkontakt, Low Kick & K1
28. Grand Champion & Mannschaftsbewerb
29. Kampfrichterentscheidungen
30. Wertungen Musical Formen
31. Wertungen im Aero Kickboxen
32. Sportbekleidung
33. Schutzausrüstung
34. Vorgeschriebene Schutzausrüstung (Überblick)
35. Sekundanten (Coach)
36. Proteste
Stand 31.12.2007 ÖBFK
1. DER SPORT
Das Kickboxen ist aus den jahrzehntelangen Bemühungen von engagierten Sportlern
und
Funktionären entstanden, welche die Ausgewogenheit zwischen den Faust-
und Handtechniken
des in England entstandenen Amateurboxens und des japanischen Karate einerseits
und
den Fußtechniken des Boxe Francaise, Muay Thai, des koreanischen Tae Kwon
Do und des
chinesischen Wu Shu zu erreichen versuchten.
Es sind im Laufe der Entwicklung der Sportart Kickboxen mehrere Disziplinen
entstanden.
SEMIKONTAKT
LEICHTKONTAKT
HARDKONTAKT
VOLLKONTAKT
LOW-KICK
K1-STIL
FORMEN
AERO
2. ÄNDERUNG DES INTERNATIONALEN REGLEMENTS
Nur der WAKO Vorstand hat das Recht Regeländerungen vorzunehmen, welche
vom Vorstand
selbst oder durch die Kommissionen vorgeschlagen werden. Eine Regeländerung
muss
von der fachlich zuständigen Kommissionen begutachtet werden. Regeländerungen
der Kapitel
2-8 des internationalen WAKO Reglements (Wettkampfbestimmungen für jede
Disziplin)
treten frühestens 2 Monate nach der Entscheidung in Kraft.
In der Regel werden Änderungen während der Saison vorbereitet und
bei der jährlichen Vorstandssitzung
des WAKO Weltverbandes im Juni beschlossen worauf diese beim Start der
neuen Saison ab September angewendet werden. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten
einer Regeländerung
muss verlautbart werden.
Regeländerungen können sofort in Kraft treten, sofern es sich um offensichtliche
Fehler im
Text handelt oder im Falle vom Vorstand festgestellter Sicherheits- und/oder
Gesundheitsgefährdungen.
Tritt eine Regeländerung unverzüglich in Kraft, ist diese an alle
Mitglieder per
E-Mail, Post und Veröffentlichung im Internet kundzumachen.
Unmittelbar vor oder während einer Weltmeisterschaft oder regionalen Meisterschaft.
Der Vorstand kann Regeländerungen der Kapitel 1 und 9 (Internationales
WAKO Reglement)
bei Bedarf vornehmen. In diesem Fall müssen diese an alle Mitglieder per
E-Mail, Post versendet
werden und sind im Internet kundzumachen.
3. ÄNDERUNGEN DES NATIONALEN REGELMENTS
Regeländerungen der WAKO gelten im ÖBFK zwei Monate nach der Verständigung
der Vereine
durch den ÖBFK.
Regeländerungen des nationalen Reglements werden vom Vorstand oder im Fall
der Dringlichkeit
vom Direktorium beschlossen. Die Regeländerungen treten mit dem Zeitpunkt,
den
der Vorstand / Direktorium festsetzt, frühestens einen Monat nach der Verständigung
der Vereine
des ÖBFK in Kraft.
4. DOPING
Im Bereich des gesamten Ö B F K gelten die Doping-Bestimmungen des ÖSTERREICHISCHEN
ANTI-DOPING-COMITÈ, der WORLD ANTI DOPING AGENCY (WADA)
und der WAKO ANTI-DOPING RULES.
In Österreich gilt im Tätigkeitsbereich des ÖBFK insbesondere
die Anti-Doping Konvention
(BGBl. I 64 /2006 idgF) und das Anti Doping Gesetz (BGBl. 1 30/2007 idgF). Doping
stellt
eine schwere gesundheitliche Gefährdung der Sportler und einen unzulässigen
Wettbewerbsvorsprung
dar und ist somit untersagt.
Es gelten die Bestimmungen bzw. Inhalte der Dopingbroschüre des ÖADC.
5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind alle Sportler mit einem Sportpass eines Kickboxverbandes
mit
gültiger Jahressichtmarke und gültiger ärztlicher Tauglichkeitsbescheinigung.
Österreichische
oder in Österreich lebende Sportler müssen einen ÖBFK-Sportpass
besitzen.
Kann ein Sportler, der im Besitz eines ordentlichen Sportpasses ist, diesen
bei einer Veranstaltung
nicht vorweisen weil er ihn vergessen, verloren etc. hat, kann vom technischen
Delegierten ein provisorischer Sportpass (Kosten lt. Gebührenordnung) für
die
Dauer der Veranstaltung ausgestellt werden. Im provisorischen Sportpass ist
eine Tagesuntersuchung
des Veranstaltungsarztes einzutragen.
Die Teilnahmeberechtigten dürfen keiner K.O.- Sperre oder sonstigen Sperre
unterliegen.
Vor der Teilnahme an den Wettkämpfen haben die Sportler die technische
Wettkampftauglichkeit
zu erlangen.
Alle Sportler müssen insbesondere gegen die Folgen eines Sportunfalls versichert
(sozialversichert)
sein und dies in geeigneter Weise (z.B. E-Card) nachweisen können.
Der Sportpass hat folgende Gültigkeitskriterien zu erfüllen:
a) Eingeklebte gültige Jahressichtmarke;
b) Eingeklebtes Passfoto, welches mit einem Vereinstempel abgestempelt ist;
c) Persönliche Unterschrift des Passinhabers;
d) Eintragung der Vereinszugehörigkeit mit Bestätigung durch den Vereinsobmann
und
Stempel des Vereins;
e) Ärztliche Erstuntersuchung mit Bestätigung des Arztes durch Stempel
und Unterschrift
bzw. jährliche Ärztliche Untersuchung, welche nicht älter als
ein Jahr sein darf
(Stempel und Unterschrift des Arztes).
An österreichischen Staatsmeisterschaften dürfen österreichische
Staatsbürger teilnehmen.
Angehörige anderer Nationalitäten dürfen an österreichischen
Staatsmeisterschaften
nur teilnehmen wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Sie müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben;
b) Sie müssen in Österreich sozialversichert sein;
c) Sie müssen seit mindestens drei Jahren im Besitz eines ordentlichen
Sportpasses des
ÖBFK mit gültiger Jahressichtmarke sein.
Die Regelung für Ausländer gilt nur für Staatsmeisterschaften
(allgemeine Klasse), nicht
für österreichische Meisterschaften der Schüler, Jugend und Junioren,
sowie für osterreichweiten
Meisterschaften der Kategorie D, C und B.
Die Höchstanzahl1 von bereits bestrittenen Kämpfen, die ein Starter
bei Bewerben der Kategorie
D, C und B haben darf, um noch am Bewerb
teilzunehmen wird in der Ausschreibung
bekannt geben. Fünf Leichtkontaktkämpfe werden dabei wie ein Kampf
einer
Ringsportdisziplin gewertet. Kämpfe in artverwandten Kampfsportarten, bei
denen ein KO
erlaubt ist werden analog zu Kickboxkämpfen(Ringsportarten) gewertet.
1 Anzahl der Kämpfe: Sportler und der Verein sind für
die richtige Angabe der Anzahl der Kämpfe verantwortlich.
6. DER WETTKAMPFARZT
Die zur Sicherung des Gesundheitsschutzes der Sportler erforderlichen Aufgaben
des Arztes
bei Kickboxveranstaltungen umfassen:
a) Vor Beginn der Wettkämpfe hat der Arzt alle teilnehmenden Sportler auf
ihre Wettkampffähigkeit
zu untersuchen. Diese Untersuchung ist im Vollkontakt / Low Kick /K1-Stil
zwingend, im Semikontakt. Leichtkontakt und Hardkontakt wird sie vom Verband
empfohlen.
Die Teilnahme ist nur in vollkommen gesunden Zustand erlaubt, bei Verdacht einer
Krankheit muss eine Untersuchung durchgeführt werden und der Arzt eine
Entscheidung
über die Teilnahme treffen. Er darf Sportlern, die am Kopf einen Verband,
Pflaster
oder auf den Armen bzw. Beinen eine Bandage2 tragen müssen, keine Startgenehmigung
erteilen. Unmittelbar vor wie auch während eines Wettkampfes darf keine
Lokalanästhesie
vorgenommen werden.
b) Während der Wettkämpfe hat sich der Arzt auf dem ihm zugewiesenen
Platz (Veranstaltungsrichtlinie)
zu befinden und die Wettkämpfe zu beaufsichtigen. Bei Verlassen des
Wettkampfortes hat er dies einem Ringinspektor jedenfalls mitzuteilen und dieser
hat die
Veranstaltung bis zur Rückkehr des Arztes zu unterbrechen.
c) Er hat das Recht, durch Werfen des Arztsackes den Wettkampf zu unterbrechen
oder zu
beenden, wenn ein in seiner Gesundheit gefährdeter Sportler vom Ringrichter
nicht durch
Unterbrechung (Abbruch) des Wettkampfes geschützt wird.
d) Er muss in der Lage sein, rasch in den Ring oder auf die Wettkampfläche
zu kommen, um
über die Wettkampffähigkeit von Sportlern oder über die Behandlung
zu entscheiden.
e) In den Rundenpausen darf der Arzt die Sportler nicht behandeln, jedoch untersuchen.
f) Bei Wettkampfentscheidungen durch Niederschlag (K.O.) oder, wenn nach seiner
Meinung
für einen Sportler, der schwere Treffer empfangen hat, eine Schutzfrist
geboten erscheint,
hat der Arzt den Wettkampfausweis des betreffenden Sportlers einzuziehen und
die entsprechende Wettkampfsperre einzutragen.
g) Erst wenn sich der Arzt nach Beendigung des letzten Wettkampfes überzeugt
hat, dass
keine ärztliche Hilfeleistung mehr nötig ist, darf er den Veranstaltungsort
verlassen.
h) Im Vollkontakt / Low Kick / K1 Stil / Hart-Kontakt muss sowohl ein Arzt als
auch ein
Rettungswagen (Ambulanz) anwesend sein. Der Arzt ist immer obligatorisch.
2 Ausnahme: Boxbandagen
7. ÄRZTLICHE SCHUTZBESTIMMUNGEN
ERSTUNTERSUCHUNG
Die Ausübung des Kickboxsportes verlangt die volle körperliche Tauglichkeit.
Daher wird
empfohlen, von jedem Sportler bei Eintritt in einen Verein eine ärztliche
Tauglichkeitsbescheinigung
zu verlangen. Vor Einlangen des (sport)ärztlichen Attestes darf das Mitglied
zum
Sparring oder Übungskampf nicht zugelassen werden.
SPORTPASS
Die Teilnahme an Wettkämpfen ist nur unter Vorlage eines Wettkampfausweises
möglich, der
erst durch die eingetragene (sport)ärztliche Erstuntersuchung auf die Dauer
eines Jahres zum
Wettkampfausweis wird und damit zum Antreten berechtigt.
Für die Gültigkeitsverlängerung der ärztlichen Wettkampftauglichkeit
ist für jedes weitere
Jahr eine (sport)ärztliche Jahresuntersuchung im Wettkampfausweis einzutragen.
Sportler, die im Wettkampfausweis keine gültige (sport)ärztliche Bestätigung
über ihre Eignung
zur Ausübung des Wettkampfsportes besitzen, dürfen nicht kämpfen.
Sportler, die in der
allgemeinen Klasse das Alter von:
Vollkontakt/Low-Kick/K1 Stil/Hardkontakt 36 Jahren
Leichtkontakt: 38 Jahren
Semikontakt: 40 Jahren
Veteranen: 40 Jahren
überschreiten, müssen dem Veranstaltungsarzt ein BelastungsEKG (Ergometeruntersuchung
mit Ausbelastung), das nicht älter als 3 Monate (12 Wochen) sein darf,
vorweisen. Dieses ist
dem Turnierarzt zur Kontrolle vorzulegen.
Der begutachtende Arzt muss Kenntnis über physischen Leistungsanforderungen
des Kickboxsportes haben und
nachweislich die Kenntnisnahme im Sportpass bestätigen.
Achtung: Bei der Teilnahme bei internationalen WAKO Turnieren wird eine ärztliche
Bescheinigung des laufenden
Kalenderjahres verlangt.
8. ÄRZTLICHETAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG
STARTBERECHTIGUNG
Personen, die auf Grund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder Funktionsstörungen
nicht
in der Lage sind, die erforderlichen sportartspezifischen Leistungen ohne Gefahr
für Gesundheit
oder Leben zu erbringen, dürfen nicht als Kickboxer an Wettkämpfen
teilnehmen.
Dies gilt insbesondere auch für akute (und) konsumierende Erkrankungen
mit der Gefahr von
kardiopulmonaler Dekompensation.
Im speziellen dürfen Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen den
Kickboxsport nicht
ausüben.
a) Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates:
angeborene oder erworbene Veränderungen, die zu Schädigungen der Sportausübenden
Person führen können, (z.B.: Wirbelgleiten - Spondylolithesis; Nucleus
Pulposus-
Protrusion oder Prolaps mit neurologischen Ausfällen; höhergradige
Hüftgelenksveränderungen
Dysplasien; Abnützungserscheinungen, die klinisch in Erscheinung treten
Arthrosen; Zustand nach Knochenbrüchen (sowohl konservativ als auch operativ
behandelte), unter einer angemessenen Heilungs- und Rehabilitationsfrist - klinische
und röntgenologische Kontrolle der Bruchspaltheilung.
b) Organerkrankungen:
Entfernung oder Funktionsausfall eines von paarig angelegten Organen.
Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen mit nachweisbaren kardiopulmonalen
Funktionsstörungen.
Nierenerkrankungen mit Funktionsstörungen und bzw. oder Auswirkungen auf
Herz
und Kreislauf.
c) Erkrankungen des Blutes und blutbildender Organe, insbesondere Blutgerinnungsstörungen.
d). Stoffwechselerkrankungen mit Dekompensationsgefahr:
z.B.: Zuckerkrankheit - juveniler Diabetesmellitus.
e). Eingeweidebrüche mit Teileventration.
f) Gefäßveränderungen (z.B. Aneurysmen), höhergradige
Durchblutungsstörungen
oder Stauungen.
g) Neurologische Affektionen mit Verschlimmerungstendenz:
Geisteskrankheiten inklusive Süchtigkeiten und hirnpathologische Ausfälle,
motorische
und sensible Ausfälle größerer Körperbezirke.
h) Augenkrankheiten mit Sehstörungen:
Erblindung oder Verlust eines Auges, Gesichtsfeld-Ausfälle, Halbseitenblindheiten.
Hochgradige Veränderungen der Sehschärfe: Personen mit einem Sehfehler
von mehr
als 5 Dioptrien dürfen nur nach Vorlage eines zustimmenden fachärztlichen
Gutachtens
zum Wettkampf zugelassen werden. Dies trifft auch für Erkrankungen mit
Gefahr
einer Netzhautablösung zu.
i) Krankheiten des Gehörs und Gleichgewichtsorganes:
Ab einer Herabsetzung der Hörschärfe für laute Umgangssprache
auf weniger als zwei
Meter.
j) Langfristige Medikamenteneinnahme
Alle diese oben angeführten Punkte sind Orientierungsrichtlinien, wobei
sich der Verbandsarzt
Erweiterungen, Ergänzungen und Entscheidungen in letzter Instanz vorbehält.
Bei Unsicherheit
über die Tauglichkeitseignung ist der Verbandsarzt zu konsultieren.
9. TECHNISCHE WETTKAMPFTAUGLICHKEIT
Die Vereine sind verantwortlich, dass ihre Sportler über ein gutes technisches
Niveau verfügen,
die Wettkampfregeln beherrschen und die Anweisungen der Schiedsrichter befolgen.
Weiters sind die Vereine verantwortlich, dass folgende Bestimmungen eingehalten
werden:
a) Vor der Meldung und Teilnahme an Wettkämpfen hat der Kickboxer eine
Grundschulung
von mindestens sechs Monaten, sowie eine Trainingszeit von mindestens vier Wochen
vor
einem Kampf zu absolvieren. Bei Sperren mit Trainingsverbot beginnt die vierwöchige
Frist ab dem Ende der Sperre zu laufen.
b) Geht ein Sportler bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anderen
Verbandes KO,
hat sowohl er selbst als auch sein Verein die Pflicht diesen Vorfall dem ÖBFK
schriftlich
zu melden und in seinem Sportpass die jeweilige Gesundheitssperre eintragen
zu lassen.
10. ÄRZTLICHE SCHUTZMASSNAHMEN UND SPERREN UND VERHALTENSREGELN
NACH VERLETZUGEN UND KO, RSC UND RSC-H5
Im Falle einer Verletzung ist nur der Arzt berechtigt eine Beurteilung zu übernehmen.
Nur
der Arzt ist berechtigt, den Ring bzw. die Kampffläche zur Behandlung zu
betreten, bis der
Arzt weitere Hilfe anfordert.
MASSNAHMEN NACH UNFÄLLEN
Erleidet ein Sportler einen schweren Unfall, ist der zuständige Verbandsarzt
sofort zu verständigen.
Wenn seine Erhebungen ergeben, dass eine schwere Kopfverletzung (schwere Gehirnerschütterung,
Schädelbasisbruch) vorliegt, hat der Verbandsarzt Kickboxverbot eventuell
bis
auf Lebenszeit zu verfügen.
MASSNAHMEN NACH SCHWERER SCHLAGEINWIRKUNG:
a) Wird ein Wettkampf durch Kopftreffer, schwere Körpertreffer oder schweres
Aufschlagen
des Kopfes beendet, ist der Betroffene unverzüglich vom Arzt zu untersuchen.
Die vom
Arzt angeordneten Maßnahmen sind zu befolgen. Bei Erfordernis ist der
Sportler in Begleitung
in das nächstgelegene Krankenhaus zu bringen.
b) Ein Sportler, der durch einen derartigen Niederschlag wettkampfunfähig
wurde, darf während
einer Schutzfrist, die vom Arzt festzusetzen ist, an keinem Sparring und an
keinen
Wettkämpfen teilnehmen. Die Schutzfrist muss mindestens vier Wochen betragen,
kann
aber bei Bedarf auch länger festgesetzt werden. Erachtet der Arzt auch
die Teilnahme an
anderen Trainingsformen für bedenklich, kann er auch für eine gewisse
Dauer ein teilweises
bzw. komplettes Trainingsverbot erteilen.
c) Ein Sportler, der innerhalb von 8 Wochen nach Ablauf dieser Frist neuerlich
durch einen
derartigen Niederschlag wettkampfunfähig wird, darf innerhalb von weiteren
3 Monaten
keinen Wettkampf bestreiten und an keinem Sparring teilnehmen. Diese Schutzfrist
kann
vom Arzt auch länger vorgeschrieben werden. Tritt innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf
dieser Frist abermals ein solcher Fall ein, so darf der betreffende Sportler
vor Ablauf eines
Jahres den Kickboxsport nicht in Form von Sparring oder Wettkämpfen betreiben.
Weiters
kann der Arzt weitere Einschränkungen bzw. ein Trainingsverbot aussprechen.
d) Bei Schädel-Hirntraumen, die nicht durch im Punkt a. angeführte
Umstände verursacht
wurden, kann der Arzt die Schutzfrist und die Trainingseinschränkungen
festlegen.
5 RSC Kopf
e) Bevor ein Sportler, auf den die Bestimmungen der Punkte 2 bis 4 anzuwenden
sind, das
Training wieder aufnimmt, hat er sich unter Bekanntgabe seiner Schutzsperre
einer ärztlichen
Untersuchung zu unterziehen und eine Bestätigung darüber (in welcher
der Arzt zur
Frage seiner weiteren kickboxerischen Tätigkeit Stellung nimmt) beizubringen.
Nur mit
ärztlicher Zustimmung und Aufhebung der Sperre darf dieser Sportler wieder
zur Ausübung
des Kickboxsportes zugelassen werden.
f) Die oben genannten Schutzmaßnahmen gelten für alle Disziplinen.6
g) Die Schutzfristen können durch ein positives ärztliches Attest
nicht verkürzt werden.
h) Die Zuweisung zu spezifischen bildgebenden Verfahren ist von der Diagnose
und Zuweisung
durch den verantwortlichen Wettkampfarzt einzuleiten.
i) Bei Verletzungen welche nicht durch einen KO oder RSC-H hervorgerufen wurden,
kann
der Veranstaltungsarzt eine Sperrfrist und eine Behandlung im Krankenhaus anordnen.
j) Sollte ein Sportler die Behandlung und/oder die Behandlung des Arztes verweigern,
muss
dies sofort im Verletzungsprotokoll festgehalten werden.
k) In jedem Fall ist bei jeder schweren Verletzung ein Verletzungsprotokoll
vom Veranstaltungsarzt
auszufüllen.7
l) Ärztliche sowie andere Sperren sind in den Wettkampfausweis mit Kurzbeschreibung
welcher
Art (Kopf-K.O.) einzutragen. Zusätzlich wird bei Sperren und
besonderen Vorkommnissen
ein detailliertes Protokoll über den Vorgang, die Sofort- und Folgemaßnahmen
erstellt. Auf diesem ist der Untersuchungsbefund mit Aufhebung der Sperre zu
vermerken.
Zu den Schutzbestimmungen sind auch alle Vorkehrungen zu zählen, welche
die Ausbildung
und strenge Überwachung der Kampfrichter, besonders der Ringrichter, festlegen.
6 z.B. Bei einem KO im Vollkontakt ist der Sportler für
sämtliche anderen Disziplinen ebenfalls gesperrt.
7 Layout Verletzungsprotokoll Erstellung durch die ÖBFK Ärzte
11. DIE DISZIPLINEN DEFINITION UND ÜBERBLICK
SEMIKONTAKT
Semikontakt ist eine Wettkampfdisziplin, bei der zwei Sportler das Ziel verfolgen
mit erlaubten
Techniken und Schnelligkeit mehr Punkte zu erlangen als der Gegner. In dieser
Disziplin
ist die Schlaghäufigkeit nicht entscheidend. Es handelt sich um eine technische
Disziplin mit
einem ausgewogenen Einsatz von Hand- und Fußtechniken. Die Techniken müssen
gut kontrolliert
ausgeführt werden. Nach jedem Treffer wird der Kampf unterbrochen und die
Bewertung
sofort bekannt gegeben.
LEICHTKONTAKT
Die Techniken müssen ebenfalls gut kontrolliert mit Kontakt ausgeführt
werden.
Im Leichtkontakt kämpfen die Sportler ohne Unterbrechung bis zum Kommando
Stop des
Ringrichters. Die Sportler verwenden Techniken des Vollkontaktes, müssen
diese aber gut
kontrolliert ausführen. Hand- und Fußtechniken sollen ausgewogen
verwendet werden.
VOLLKONTAKT
Vollkontakt ist eine Disziplin, mit dem Ziel des Sportlers seinen Gegner mit
voller Kraft und
Stärke zu treffen. Die Techniken müssen kraftvoll, exakt und explosiv
sein und dürfen mit
vollem Kontakt ausgeführt werden.
LOW-KICK
Low-Kick kann beschrieben werden als Vollkontakt mit der Möglichkeit, die
Beine des Gegners
mit erlaubten Fußschlägen anzugreifen. Die Techniken müssen
kraftvoll, exakt und explosiv
sein und dürfen mit vollen Kontakt ausgeführt werden.
K1 STIL
K1 Stil stammt direkt vom Muay Thai ab. Es unterscheidet sich vom Muay Thai
in folgendem:
Ellebogen-Techniken sind verboten
Clinchen wird in dem Sinne limitiert, dass falls die Sportler
nicht aktiv sind der
Ringrichter den Kampf unterbricht. Jedenfalls ist das clinchen nicht
länger als 5 Sekunden
zulässig.
Wai Khruu, der rituelle Tanz zum Beginn von Muay Thai Kämpfen ist
verboten
Thai Box Musik während des Kampfes ist verboten
Handtechniken werden gleich bewertet wie Knie-, Fuß- oder andere
Techniken.
HARDKONTAKT
Die Techniken müssen gut kontrolliert mit vollen oder leichten Kontakt
ausgeführt werden.
Nach jedem Treffer wird unterbrochen und die Bewertung sofort bekannt gegeben.
FORMEN
Technikenablauf mit oder ohne Waffen gegen imaginäre Gegner.
MUSIKFORMEN
Eine Musikform ist ein Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Gegner
bei welcher der
Sportler asiatische Kampfsporttechniken mit einer speziell ausgesuchten Musik
verwendet.
Die Auswahl der Musik obliegt dem Sportler.
AERO
Aero ist eine Disziplin welche Elemente des Aerobic- und Kickboxtechniken beinhaltet.
Die
Sportler verwenden ausschließlich Kickboxtechniken zu einer speziell ausgewählten
Musik.
Der Ablauf kann mit Elementen eines Fitness Programms kombiniert werden. Die
Auswahl
der Musik obliegt dem Sportler.
Aero muss mit Aerobic Techniken kombiniert werden.
12. NATIONALE ALTERS- UND GEWICHTSKLASSEN
Die Gewichtsangaben sind inklusive zu verstehen. (z.B.: - 75 Kg
bedeutet, dass ein Sportler
mit 75 Kg in dieser Gewichtsklasse noch starten darf). Der Sportler darf nur
in der Gewichtsklasse
starten, die seinem Körpergewicht entspricht (+/- 0 DAG).
Sind in einer Gewichtsklasse weniger als drei Starter gemeldet, kann vom technischen
Delegierten
die Gewichtsklasse geändert werden (Gewichtsklassen werden zusammengelegt).
Der maximale
Gewichtsunterschied zwischen dem leichtesten und dem schwersten Kämpfer
einer Gewichtsklasse
darf 10 kg betragen.
Die Angabe der Lebensjahre bezieht sich jeweils auf das Kalenderjahr8. Nicht
voll geschäftsfähige
Sportler (solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) müssen
eine Einverständniserklärung
des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters vor einem Vereinsbeitritt
und bei jedem Antreten zu einem Wettkampf vorlegen.9
8 Kalenderjahr: Beispiel U19. Wird ein Sportler im Kalenderjahr
2008 19 Jahre, ist er in der U19 Klasse nicht
mehr startberechtigt, da das Jahr und nicht der Geburtstag als Stichtag gilt.
9 Die Einverständniserklärung für die Teilnahme an einem Wettkampf,
muss für jeden gesondert erfolgen und
sich auf diesen beziehen.
GEWICHTSKLASSEN DER HERREN UND DER JUNIOREN U 19
|
Gewichtsklasse
|
Semikontakt
Leichtkontakt Hardkontakt |
Vollkontakt
Low-Kick K1 Still |
|
Feder
|
- 57 kg
|
- 57 kg
|
|
Leicht
|
- 63 kg
|
- 60 kg
|
|
Halbwelter
|
---
|
- 63,5 kg
|
|
Welter
|
- 69 kg
|
- 67 kg
|
|
Halbmittel
|
- 74 kg
|
- 71 kg
|
|
Mittel
|
- 79 kg
|
- 75 kg
|
|
Halbschwer
|
- 84 kg
|
- 81 kg
|
|
Cruiser
|
- 89 kg
|
- 86 kg
|
|
Schwer
|
- 94 kg
|
- 91 kg
|
|
Superschwer
|
+ 94 kg
|
+ 91 kg
|
GEWICHTSKLASSEN DER DAMEN UND DER JUNIORINNEN U 19
|
Gewichtsklasse
|
Semikontakt
Leichtkontakt Hardkontakt |
Vollkontakt
Low-Kick K1 Still |
|
Bantam
|
---
|
- 48 kg
|
|
Feder
|
- 50 kg
|
- 52 kg
|
|
Leicht
|
- 55 kg
|
- 56 kg
|
|
Mittel
|
- 60 kg
|
- 60 kg
|
|
Leichtschwer
|
- 65 kg
|
- 65 kg
|
|
Schwer
|
- 70 kg
|
- 70 kg
|
|
Superschwer
|
+ 70 kg
|
+ 70 kg
|
GEWICHTSKLASSEN DER VETERANEN
|
Semi-/Leichtkontakt
|
|
|
Herren
|
|
|
Leicht
|
- 80 kg
|
|
Schwer
|
+ 80 kg
|
|
Damen
|
|
|
Leicht
|
- 60 kg
|
|
Schwer
|
+ 60 kg
|
GEWICHTSKLASSEN DER KADETTEN I & II
|
Gewichtsklasse
|
Kadetten I Semikontakt |
Kadetten II Semikontakt |
|
Bantam
|
---
|
-42 kg
|
|
Feder
|
- 28 kg
|
- 47 kg
|
|
Leicht
|
- 32 kg
|
- 52 kg
|
|
Mittel
|
- 37 kg
|
- 57 kg
|
|
Leichtschwer
|
- 42 kg
|
- 63 kg
|
|
Schwer
|
- 47 kg
|
- 69 kg
|
|
Superschwer
|
+ 47 kg
|
+ 69 kg
|
GRÖSSENKLASSEN IM SEMIKONTAKT (U13 UND U16)
Alternativ zu den Gewichtsklassen können bei ÖM der Kadetten I &
II (U13,U16) auch Größenklassen
verwendet werden, wenn die beiden Kadettenklassen zusammengezogen werden.
|
U13 & U16
|
-125, -135, -145, 165, 175, +175 cm
|
SEMIKONTAKT MANNSCHAFT & GRAND CHAMPION
Es werden keine Gewichtsklassen verwendet.
ALTERSKLASSEN
Die Angabe der Lebensjahre beziehen sich jeweils auf das Geburtsjahr10. Die
Altersklassen sind
geschlechtsneutral. Nicht vollgeschäftsfähige Sportler (solche, die
das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben) müssen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
bzw. des gesetzlichen
Vertreters vor einem Vereinsbeitritt und bei jedem Antreten zu einem Wettkampf
vorlegen.
ALLGEMEINE KLASSE
Semikontakt von 18 bis 45 Jahre
Leichtkontakt von 18 bis 45 Jahre
Vollkontakt 11 von 18 bis 45 Jahre
Low-Kick von 18 bis 45 Jahre
K1 Stil von 18 bis 45 Jahre
Musical Forms von 19 bis 45 Jahre
Aero von 19 bis 45 Jahre
JUNIOREN U 19
Semikontakt von 16 bis 19 Jahre
Leichtkontakt von 16 bis 19 Jahre
Vollkontakt von 16 bis 19 Jahre
Low-Kick von 16 bis 19 Jahre
K1 Stil von 16 bis 19 Jahre
Musical Forms von 16 bis 18 Jahre
Aero von 16 bis 18 Jahre
KADETTEN II U 16
Semikontakt von 13 bis 16 Jahre
Leichtkontakt von 13 bis 16 Jahre
Musical Forms von 13 bis 15 Jahre
Aero von 13 bis 15 Jahre
10 Geburtsjahr: Beispiel U19. Wird ein Sportler im Kalenderjahr
2008 19 Jahre, ist er in der U19 Klasse nicht
mehr startberechtigt, da das Jahr und nicht der Geburtstag als Stichtag gilt.
11 Bei Welt- und Europameisterschaften beträgt das Alterslimit bei den
Damen 16 bis 40 Jahre
KADETTEN I U 13
Semikontakt von 8 bis 13 Jahre
Musical Forms von 7 bis 13 Jahre
Aero von 7 bis 13 Jahre
Nachwuchssportler können in ihrer Altersklasse und in der jeweils
höheren Altersklasse starten.
o U 13 dürfen zusätzlich nur in der U 16 starten
o U 16 dürfen zusätzlich nur in der U 19 starten.
o U 19 dürfen zusätzlich nur in der Allgemeinen Klasse starten. 12
Die Einhaltung der Altersklassen wird anhand des Sportpasses bei jedem
Wettkampf geprüft.
Alterklassen werden wie folgt eingeteilt: Der Sportler startet in der
Altersklasse seines Geburtsjahres
und nicht zum Stichtag seines aktuellen Geburtstag. Abweichend zum internationalen
WAKO Reglement ist ein Wechseln der Altersklassen im Kalenderjahr möglich.
Bei Musical Forms und Aero können in den jeweiligen Altersklassen
männliche und weibliche
Sportler zusammengelegt werden.13
12 Ringsportarten: Alte nationale Änderung ab 16 Jahre
WAKO Reglement erst am 18 Jahre.
13 International gilt dies nicht in der Allgemeinen Klasse
13. Wettkampfkommandos der Schiedsrichter
(Ringrichter Hauptkampfrichter)
SHAKE HANDS ........................ Die Sportler reichen sich zu
Beginn und am Ende des Kampfes die Hände. Zwischen den Runden ist das Shake
hands verboten.
FIGHT ................................ Der Wettkampf beginnt oder
wird nach einer Unterbrechung
fortgesetzt.
STOP ................................. Der Kampf ist sofort zu zu
unterbrechen und darf
nur fortgesetzt werden, wenn der Ringrichter ein neues Kommando erteilt. Im
Falles das Punkte vergeben werden, müssen die Kämpfer sofort an ihre
Ausgangsposition gehen.
BREAK ............................... Beide Sportler müssen
einen Schritt zurücktreten, und dürfen sofort den Wettkampf fortsetzen.
TIME ................................. Der Buchstabe T wird mit
der Hand angezeigt damit der Zeitnehmer die Uhr stoppt bis der Ringrichter
das Kommando fight sagt. Die Wettkampfzeit wird unterbrochen. Der
Ringrichter hat den Grund der Unterbrechung bekannt zu geben.
1 POINT RED / BLUE................... Ein Wertungspunkt für
die rote/blaue Ecke
2 POINTS RED / BLUE..................
3 POINTS RED / BLUE..................
1 POINT RED - 2 POINT BLUE ........ Bei gleichzeitigen Treffern
mit unterschiedlicher Wertung.
NO SCORE ............................ Keine Wertung
ONE-TWO-THREE-FOUR........... Anzählen
FIVE-SIX-SEVEN-EIGHT..........
NINE-TEN........................... Auszählen
WARNING ............................ Das Fehlverhalten wird akustisch
und optisch erklärt. Regelverstoß oder erstes Verlassen der Kampffläche.
OFFICIAL WARNING .................. Das zweite Fehlverhalten wird
akustisch und optisch erklärt. Regelverstoß oder zweites Verlassen
der Kampffläche.
AWARD PENALTY POINT -1................ Nach dem dritten Fehlverhalten
bzw. 3. Exit wird der erste Minus-Punkt ausgesprochen.
DISQUALIFIKATION...................... Nach dem vierten Fehlverhalten
wird die Disqualifikation ausgesprochen.
1st Exit............................ Erstes Verlassen der
Kampfflläche
2st Exit............................ Zweites Verlassen der
Kampffläche.
RSC - REFEREE STOPS CONTEST......... Der Schiedsrichter beendet
den Wettkampf z.B. technische Überlegenheit, Eigenverletzung etc.
14. WETTKAMPFFLÄCHE
SEMIKONTAKT / LEICHTKONTAKT HARDKONTAKT
MUSICAL FORMS / AERO
a) Wettkampffläche (Tatami) ist eine mindestens 2 cm starke handelsübliche
Kampfsportpuzzlematte.
Die Einzelmatte hat eine Größe von 1 x 1 m. Die Wettkampffläche
hat eine
Größe von 8 x 8 Meter (ohne Schutzzone) für die Allgemeine Klasse
und Junioren bzw.
6 x 6 Meter für Kadetten.
b) Im Falle von offenen internationalen Meisterschaften oder Weltcups kann die
Mattenfläche
7 x 7 oder 6 x 6 Meter betragen.
c) Die Wettkampfmatte muss aus 2 Farben bestehen. Die Grenze in einer Farbe
und das
Zentrum (6 x 6) in einer andere Farbe, damit die Sportler auf den möglichen
Exit aufmerksam
gemacht werden.
d) 2 Stühle im Abstand von mindestens 1 Meter in der Mitte der gegenüberliegenden
Wettkampffläche
für die Betreuer. Wobei im Leichtkontakt die Sessel nicht mittig aufgestellt
werden. Blaue Ecke im hinteren linken Ende der Matte und die Rote Ecke im vorderen
Bereich der rechten Ecke.
e) Neben den Stühlen müssen leere Behälter zum Betreuen der Kämpfer
vorhanden sein.
f) Die Wettkampffläche sollte direkt am Hallenboden platziert sein jedoch
kann diese ebenfalls
auf einem gesicherten Podium platziert werden.
g) Die Wettkampffläche kann für Musical Forms und Aero größer
sein. (Minimum 10 x 8
Meter)
RINGSPORTARTEN
Als Wettkampffläche darf nur ein Boxring dienen, dessen Beschaffenheit
den technischen
Spezifikationen den Veranstaltungsrichtlinien des ÖBFK entspricht.
15. WETTKAMPFZEIT
In den jeweiligen Kampfsportdisziplinen werden folgende Rundenzeiten gekämpft,
wobei die
Runden durch eine Pause von 1 Minute getrennt werden.
SEMIKONTAKT & LEICHTKONTAKT
Allgemeine Klasse und Junioren U 19
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
Bei internationalen Turnieren, Österreichischen Staatsmeisterschaften oder
Österreichischen Meisterschaften
können die Ausscheidungskämpfe nach Rücksprache mit dem ÖBFK
auf 2 Runden à 2 Minuten
verkürzt werden.
Kadetten II (U 16)
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
Kadetten I (U 13) Nur Semikontakt
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 1,30 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
Endet der Wettkampf nach Ablauf der Zeit unentschieden, so wird er nach 1 Minute
Pause
1 Minute verlängert. Ist das Ergebnis nach dieser Verlängerung immer
noch unentschieden, so
wird der Wettkampf sofort fortgesetzt, bis ein Sportler einen Wertungspunkt
erzielt. Sieger ist
der Sportler, dem der 1. Wertungspunkt zugesprochen wird.
SEMIKONTAKT
GRAND CHAMPION & MANNSCHAFTSBEWERB
Grand Champion
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 3 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 1 RUNDE À 3 MINUTEN - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
Mannschaftsbewerbe
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN /KAMPF- BRUTTOWETTKAMPFZEIT
FINALKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN/KAMPF - BRUTTOWETTKAMPFZEIT
VOLLKONTAKT & LOW-KICK & K1 STIL
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.
FINALKÄMPFE: 3 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.
Bei internationalen Turnieren, Österreichischen Staatsmeisterschaften oder
Österreichischen Meisterschaften
können die Ausscheidungskämpfe nach Rücksprache mit dem ÖBFK
auf 2 Runden à 2 Minuten
verkürzt werden.
HARDKONTAKT
AUSSCHEIDUNGSKÄMPFE: 1 RUNDE À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT.
FINALKÄMPFE: 2 RUNDEN À 2 MINUTEN BRUTTOWETTKAMPFZEIT
MUSIK FORMEN:
Hard Style Formen dürfen nicht länger als 1,5 Minuten dauern wobei
die Vorstellung nicht
länger als 30 Sekunden dauern darf.
Soft Style Formen dürfen nicht länger als 2 Minuten dauern wobei die
Vorstellung nicht länger
als 30 Sekunden dauern darf.
AERO
Die Dauer der Vorführung muss mindestens 1,5 Minuten und maximal 2 Minuten
dauern.
BRUTTOWETTKAMPFZEIT
Bei der Bruttowettkampfzeit wird die Wettkampfzeit nur angehalten wenn der Ringrichter
mit
dem Kommando TIME dieses anordnet.
Bei folgenden Situationen muss der Ringrichter die Wettkampfzeit anhalten:
a) Wenn er eine Verwarnung (Warning) ausspricht (Der Gegner muss sich sofort
in die neutrale
Ecke begeben)
b) Wenn ein Sportler durch Aufheben der rechten Hand das Stoppen des Kampfes
fordert.
(Der Gegner muss sich sofort in die neutrale Ecke begeben)
c) In Ordnung bringen der Schutzausrüstungen oder Bekleidung
d) Verletzung (Maximale Zeit für die Behandlung durch den Arzt beträgt
2 Minuten in der
Allgemeinen Klasse und den Junioren und 1,5 Minuten bei de Kadetten)
e) Unterbrechung durch den Arzt (Werfen des Arztsackes)
f) Unterbrechung des Wettkampfinspektors - oberster Schiedsrichter (durch Zurufen
oder
Gong).
g) Bei Verlassen des Ringes aus nicht eigener Schuld (verbotene Verhaltensweise
des Gegners)
h) Höhere Gewalt
16. TECHNIKEN IM KICKBOXEN
|
Erlaubte Handtechnicken
|
SK
|
LC
|
VK
|
LK
|
KR
|
| Gerade |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Haken |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Faustrückenschlag14 |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Handkantenschlag innen - Daumenseite (Ridge Hand) |
X
|
X
|
-
|
-
|
-
|
| Handkantenschlag außen - Knife Hand |
X
|
-
|
-
|
-
|
-
|
| Faustrückenschlag aus der Drehung |
-
|
-
|
-
|
-
|
X
|
| Clinchen |
-
|
-
|
-
|
-
|
X
|
|
Erlaubte Fußtechniken
|
|||||
| Fußstoß vorwärts |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußstoß seitwärts |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußstoß rückwärts aus der Drehung |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Halbkreisfußschlag |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußschlag von der Seite (Hakenfußstoß) nur mit der Sohle* |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußkantenschlag |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußschlag von oben (nur mit Sohle)* |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußschlag gesprungen |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußschlag aus der Drehung |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Fußfeger** |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Knie*** |
-
|
-
|
-
|
-
|
X
|
| Low Kick |
-
|
-
|
-
|
X
|
X
|
| Schienbein darf bei Fußschlägen verwendet werden |
-
|
-
|
-
|
X
|
X
|
* Beim Fußschlag von oben oder Fußschlag von der Seite und beim
Fußstoß aus der
Drehung muss der angreifende Sportler seinen Fuß derart ausstrecken, dass
die Fußsohle
zum auftreffen verwendet wird.
** Um einen Punkt mit einem Fußfeger zu erzielen, muss der angreifende
Sportler zu jedem
Zeitpunkt auf seinen Füßen bleiben. Sollte der Angreifer mit einem
seiner Körperteile
den Boden (außer Füße) berühren, wird kein Punkt gegeben.
Ein Punkt wird
dem Angreifen gegeben, wenn sein Gegner mit einem Teil seines Körpers (außer
Füßen)
den Boden berührt. (Trefferfläche: Knöchelhöhe)
*** Kniestöße können verwendet werden, um die Beine, den Rumpf
oder den Kopf des
Gegners anzugreifen. Kniestöße dürfen auch gesprungen werden.
14 Sollte in den Ringsportarten lt. WAKO Vorschlag gestrichen
werden.
17. ANGRIFFSZIELE
|
Erlaubte Anfriffsziele
|
SK
|
LC
|
VK
|
LK
|
KR
|
| Kopf voren, Kopf seitlich* |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Kopf rückwärts** |
X
|
-
|
-
|
-
|
-
|
| Körper vorne und seitlich* |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Beine auf Knöchelhöhe für Fußfeger |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Oberschenkel |
-
|
-
|
-
|
X
|
X
|
|
Verbotene Angriffsziele
|
|||||
| Schädeldecke |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Rücken |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Oberseite der Schultern |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Hals vorne und seitnlcih |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Beine (außer Fußfeger) |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Gelenke |
-
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Hinterkopf |
-
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Unterhalb der Gürtellinie (Ausnahmen in K1 und LK für Low-Kicks) |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
* Die erlaubte Angriffsfläche wird durch folgende Linie umschlossen: von
der
Stirn (Linie des normalen Haaransatzes) vor den Ohren herunter entlang des Kiefers,
vom Halsansatz zu den Achselhöhlen, abwärts über die Mitte der
Körperseiten
bis zur Gürtelhöhe (Nabelhöhe). Die Horizontale in dieser Höhe
bildet die
untere Begrenzung. (Anmerkung: siehe Ausnahme im Semikontakt
** In der Klasse U 13 ist auch der Hinterkopf als Trefferziel verboten15
15 ÖBFK Regel: International ist der Hinterkopf im Semikontakt
als Angriffsziel erlaubt.
18. VERPFLICHTENDE VERHALTENSWEISEN
1) Innerhalb von einer Minute nach Urteilsverkündigung des vorhergehenden
Wettkampfes
bzw. nach 2 Minuten nach Aufruf des 1 Kampfes eines Turniers oder des ersten
Kampfes
nach einer Pause haben die Sportler im Ring bzw. auf der Wettkampffläche
wettkampfbereit
zu erscheinen.
2) Ist das nicht der Fall hat der Hauptkampfleiter zu veranlassen, dass die
Zeit gestoppt wird
und hat nach 1:30 Minuten einen Minuspunkt, nach weiteren 30 Sekunden ein weiterer
Minuspunkt mit gleichzeitiger Disqualifikation auszusprechen.
3) Der Kämpfer hat sich einer Kontrolle der Schutzausrüstung zu unterziehen.
In den
Ringsportarten und Leichtkontakt erfolgt dies durch den Ringrichter bzw. Hauptkampfrichter
in der Ecke des Sportlers. Im Semikontakt erfolgt diese durch die Seitenrichter.
4) Der Kämpfer hat erst auf Aufforderung des Ringrichters seine Ringecke
zu verlassen bzw.
die Tatami zu betreten.
5) Auf Kommando hat einmalig ein Shake Hands zu erfolgen. Danach
nehmen die Sportler
ihre Wettkampfpositionen ein und haben auf das Kommando fight zu
warten.
6) Bei STOP des Ringrichters ist der Wettkampf sofort zu unterbrechen.
7) Bei BREAK müssen beide Sportler einen Schritt zurücktreten
und ohne Aufforderung
weiterkämpfen.
8) Nach einer Verwarnung oder bei Vergabe eines Minuspunktes hat der Sportler
durch eine
Gestik anzuzeigen, dass er die Sanktion verstanden hat.
9) Wenn ein Sportler nicht wettkampfbereit ist (z.B. wegen verrutschter Schutzausrüstung),
muss er den rechten Arm heben und einen Schritt zurücktreten.
10) Wird ein Sportler in seiner Ecke betreut (Schutzausrüstung), muss der
gegnerische Sportler
diese Zeit in der neutralen Ecke verbringen.
11) Bei Anzählen oder längerer Unterbrechung des Wettkampfes (z.B.
durch Verletzung des
Gegners) hat sich der Sportler in eine der neutralen Ecken (weiße Ecke)
zu begeben.
12) Nach Beendigung des Wettkampfes hat sich der Sportler sofort neben den Ringrichter
zu
stellen, um die Urteilsverkündung abzuwarten.
13) Nach der Urteilsverkündung hat ein SHAKE HANDS mit dem
Gegner und dessen Coach
zu erfolgen.
19. VERBOTENE VERHALTENSWEISEN
1) Einsatz von nicht erlaubten Techniken
2) Vermeiden oder Verweigern des Kampfes
3) Unterlassen der Disziplin entsprechenden notwendigen Fußtechniken
4) Ungerechtfertigte Forderung von Time Outs (z.B. Richten der Schutzausrüstung
ohne
Grund)
5) Sich Fallen lassen
6) Freiwilliges unbegründetes Verlassen der Wettkampffläche bzw. des
Boxringes.
7) Zu hartes Schlagen im Semi- oder Leichtkontakt, dies gilt auch, wenn der
Schlag oder
Stoß nicht trifft.
8) Festhalten des Gegners
9) Halten des Gegners mit gleichzeitigen Schlagen
10) Insultieren von Schiedsrichtern oder Offiziellen innerhalb oder außerhalb
der Wettkampffläche
11) Stoßen bzw. Drücken (in Ringsportarten den Kopf des Gegners über
die Ringseile drücken)
12) Spucken
13) Mit beiden Armen gleichzeitig schlagen oder stoßen.
14) Dem Gegner den Rücken ohne gleichzeitige Technik zudrehen oder andere
Drehungen
ohne Technik.
15) Ausspucken des Zahnschutzes.
16) Zu tiefes Abducken unter die Gürtellinie oder Vorbeugen vor die senkrechte
Knielinie
bzw. vor die Zehenspitzen.
17) Aktionen, bei denen die Hände den Boden berühren oder sich der
Oberkörper unterhalb
der Gürtellinie befindet.
18) Offensichtliches Klammern oder Durchgreifen unter den Armen des Gegners
(verbotener
Clinch).
19) Blinde Techniken ( Techniken ohne Sichtkontakt).
20) Ringen bzw. Judo-Aktionen und verbotene Würfe.
21) Einen Gegner anzugreifen, der mit einem Bein zwischen die Ringseile geraten
ist oder ihn
zwischen den Seilen einklemmt.
22) Einen Gegner anzugreifen, der zu Boden geht oder auf dem Boden liegt, das
heißt sobald
der Boden mit der Hand oder dem Knie berührt wird bzw. wenn der Kopf sich
unter der
Gürtellinie befindet.
23) Festhalten am Ringseil und dabei zu kicken oder zu schlagen, des weiteren
sich in die
Ringseile fallen zu lassen und sich herausschleudern bzw. Schwung aus den Ringseilen
holen und dabei zu kicken oder zu schlagen.
24) Angriffe nach dem Kommando STOP. Bei Kommando BREAK
darf vor dem Schritt
zurück, oder nach Ankündigung des Runden-Endes, keine Aktion stattfinden.
25) Das Kämpfen mit STARK AUFGEBRACHTEN Fetten oder Flüssigkeiten
(auch Wasser)
auf Gesicht, Körper oder Schutzausrüstung.
26) Unsportliches Verhalten vor, während oder nach dem Wettkampf durch
den Sportler, Betreuern
und Funktionären.
27) Alle erlaubten Techniken auf verbotene Angriffsziele.
28) Entscheidungen des Ringrichters kritisieren
29) Lautes Zurufen durch den Sekundanten
30) Betreten der Wettkampffläche oder des Ringes ohne Genehmigung durch
den Kampfleiter
bzw. Seitenrichter.
31) Weiterkämpfen nach dem Ende einer Runde (Gong)
32) Shake Hands zwischen den einzelnen Runden.
33) Das Verwenden von Schimpfwörtern
20. DAS ANZÄHLEN & AUSZÄHLEN
Das Anzählen dient im Kickboxsport dem Schutz des Sportlers. Wirkungstreffer
werden als
einfache Punkte bewertet.
Im Falle eines KOs (Niederschlag) hat der Schiedsrichter unmittelbar mit
dem Anzählen zu
beginnen. Ist ein Sportler am Boden muss der Gegner sich sofort
in die neutrale Ecke begeben,
welche vom Ringrichter angezeigt wird. Der Ringrichter setzt den Kampf nur fort,
wenn
der angezählte Kämpfer wieder wettkampftauglich ist.
Wenn der Gegner sich nach Aufforderung nicht in die neutrale Ecke begibt, stoppt
der Ringrichter
das Anzählen bis dies geschehen ist. Das Anzählen wird dort fortgesetzt
wo es zuerst
gestoppt wurde.
Es wird im Sekundenrhythmus gezählt und jede Sekunde wird mit den Finger
angezeigt, so
dass der zu Boden gegangene Kämpfer weiß wie viele Sekunden vergangen
sind.
Zwischen dem Niederschlag und dem Anzählen hat eine Sekunde zu vergehen.
Das Anzählen: von 1 bis 8 (bis 8 muss immer gezählt werden - Schutz
des Sportlers)
Das Auszählen: bis 10 (nur in Ringsportarten bei Wirkungstreffern oder
der Kämpfer
hebt bei 8 nicht die Hände)
Bei schweren Wirkungstreffern wird nicht an- bzw. ausgezählt. Der Kampf
muss sofort unterbrochen
werden (Schutz des Sportlers).
Der Rundengong beendet nicht das An- bzw. Auszählen.
Wird ein Kickboxer nach Schlagwirkung bis 8 angezählt und kämpft nach
dem Anzählen weiter
und geht ohne Schlageinwirkung wieder zu Boden, muss der Ringrichter das Anzählen
bei
8 fortsetzten.
Falls beide Sportler zu Boden gehen, werde diese angezählt. Sollten beide
Sportler ausgezählt
werden (bis 10) wird derjenige zum Sieger erklärt, welcher vor dem Ko die
höheren Punkte
hatte.
Das Werfen des Handtuches durch den Coach kann das An- bzw. Auszählen nicht
unterbrechen
oder beenden.
Beim Werfen des Arztsackes muss der Kampf jedoch sofort beendet werden.
SEMIKONTAKT
Hier gibt es kein Anzählen.
Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung
in
Kraft.
LEICHTKONTAKT
Hier gibt es ein Anzählen nur bei Konditionsschwäche. 16
Bei Wirkungstreffern ist der Schuldige zu bestrafen bzw. es tritt die Abbruchregelung
in
Kraft.
VOLLKONTAKT/HARDKONTAKT/LOW KICK/K1-STIL
Der Sportler ist anzuzählen:
a) Wenn der Sportler mit einem anderen Teil als seinen Füßen den
Ringboden berührt aufgrund
von einem oder mehreren Schlägen
b) Wenn der Sportler aufgrund von Schlagkombinationen in den Ringseilen hängt.
c) Bei Verlassen des Ringes aus eigenem Verschulden oder bei Wirkungstreffern.
d) Wenn er nach einem Schlag zwar nicht zu Boden gegangen ist oder in den Seilen
hängt
aber stehend KO ist und der Ringrichter die Meinung vertritt, dass der Sportler
den Kampf
nicht fortsetzen kann.
e) Konditionsschwäche
Ein dreimaliges Anzählen während eines Wettkampfes (das Anzählen
wird über alle Runden
zusammen gezählt) führt zu einem automatischen RSC.17
Die Wettkampfbereitschaft ist vom Ringrichter zu beurteilen und nicht abhängig
von der Entscheidung
des Sportlers. Der Ringrichter hat sich davon zu überzeugen, ob der Sportler
auf
ihn einen wettkampffähigen Eindruck macht. Er kann somit einen Sportler,
der offensichtlich
GROGGY ist, auch dann auszählen bzw. RSC geben, wenn dieser
die Hände hebt, oder einen
nicht angeschlagenen Sportler, der die Hände nicht hebt, weiterkämpfen
lassen.
K.O.-Sperren sind immer an die Entscheidung des Arztes gebunden. Ein irrtümliches
Auszählen,
wenn RSC gegeben werden sollte, zieht keine Sperrfolgen nach sich.
16 ÖBFK Regel: International gibt es kein Anzählen im Leichtkontakt.
17 ÖBFK Regel: RSC gilt auch im Leichtkontakt, da das Anzählen national
durchgeführt wird.
21. UNTERBRECHUNG EINES WETTKAMPFES
Die Unterbrechung der Wettkampfzeit darf nur auf folgende Art erfolgen:
a) Durch den Ringrichter durch ein Stopp (Ausnahme im Semikontakt).
b) Ein Sportler darf eine Unterbrechung des Wettkampfes durch das Heben des
rechten Armes
im Falle einer Verletzung oder ein Verrutschen der Schutzausrüstung anzeigen.
Der
Schiedsrichter muss den Kampf nicht stoppen, wenn er das Gefühl hat, dass
es sich hier
um einen Vorteil für den Kämpfer handelt, außer das Ersuchen
um Kampfunterbrechung
ist mit Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken verbunden.
c) Zeitunterbrechungen sind auf das Minimum zu beschränken.
d) Der Kampfinspektor, Ringinspektor (durch Zurufen oder Gong) und der Arzt
(durch Werfen
des Arztsackes) haben aber das Recht, den Wettkampf jederzeit zu unterbrechen.
Der
Sekundant hat das Recht bei einem berechtigten Protest den Kampf durch das Werfen
des
Protestsackes zu unterbrechen. Beim ungerechtfertigten Werfen des Protestsackes
kann
der Kampfleiter dies als Regelverstoß ahnden.
e) Die Zeit wird mit dem Kommando TIME STOP unterbrochen:
i. Bei Verletzung
ii. Durch den Ringrichter um mit anderen Schiedsrichtern oder Funktionären
Informationen
auszutauschen
iii. Durch den Ringrichter um den Kämpfer oder Coach zu informieren.
iv. Durch den Ringrichter um die Sicherheit und das Fair Play sicherzustellen.
f) Im Falle einer Verletzung darf die Wettkampfzeit nur so lange unterbrochen
werden, bis
der Arzt festgestellt hat, wie schwer die Art der Verletzung ist bzw. ob der
Wettkampf sofort
fortgesetzt werden kann oder abgebrochen werden muss.
g) Die Zeit der Unterbrechung für die Entscheidungsfindung des Arztes darf
2 Minuten nicht
überschreiten.
h) Eine Behandlung durch den Wettkampfarzt kann nur nach dem Wettkampf vorgenommen
werden.
i) Ist eine Behandlung erforderlich, die nicht in der Wettkampfpause durchgeführt
werden
kann, so muss der Wettkampf beendet werden.
22. ABBRUCH EINES WETTKAMPFES DURCH VERLETZUNG
Bei Abbruch durch Verletzung muss vom Kampfgericht ein Protokoll erstellt werden,
in dem
der Vorfall beschrieben wird und aus dem die Diagnose des Arztes ersichtlich
ist.
Weiters muss vom Kampfgericht festgestellt werden:
a) wer die Verletzung verursacht hat
b) ob sie absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde
c) ob es sich um eine Eigenverletzung handelt
Wenn die Schuldfrage nicht unmittelbar zu klären ist, ist die Verletzung
als unabsichtlich
(beiderseitiges Verschulden) einzustufen.
23. REGELUNG DES VORZEITIGEN ENDES DES WETTKAMPFES (VERLETZUNG)
Falls ein Wettkampf wegen einer Verletzung eines Sportlers nicht mehr fortgesetzt
werden
kann, ist folgendermaßen vorzugehen:
a) Während der Arzt feststellt und entscheiden muss, ob der Verletzte weiterkämpfen
kann,
ist vom Kampfgericht die Schuldfrage sofort zu klären. Der Arzt hat maximal
zwei Minuten
Zeit, um seine Entscheidung zu treffen. Eine Behandlung des Verletzten durch
den
Arzt innerhalb dieser zwei Minuten ist unzulässig. Der Kämpfer darf
lediglich während
der Kampfzeit untersucht werden. Eine Behandlung durch den Wettkampfarzt ist
nur nach
Ende der Wettkampfzeit erlaubt.
b) Falls die Schuld feststellbar ist und der Verletzte wettkampfunfähig
sein sollte, wird der
an der Verletzung unschuldige Sportler zum Sieger erklärt. Dabei ist es
nicht von Bedeutung,
ob der Verletzte zum Sieger erklärt wird und dann nicht mehr weiterkämpfen
kann.
Der Arzt kann auch entscheiden, dass der verletzte Sieger wieder beim nächsten
Kampf
antreten kann.
c) Bei unverschuldeter Verletzung wird der unverletzte Kämpfer zum Sieger
erklärt. Vor dieser
Entscheidung kann der Ringrichter den Arzt konsultieren.
d) Bei Selbstverschuldeter Verletzung ist der Gegner zum Gewinner durch RSC
zu erklären.
24. WERTUNGEN
Die Schiedsrichter dürfen nur Techniken bewerten, deren Auftreffen sie
gesehen haben. Die
Vergabe von Punkten aufgrund von Schlaggeräuschen ist nicht erlaubt. Die
Kämpfer müssen
bei einer Technik Blickkontakt haben (keine blinde Technik).
Alle Techniken müssen im Semi- und Leichtkontakt mit ernstzunehmender Kraft
und in den
Ringsportarten mit voller Kraft ausgeführt werden. Jede Technik welche
den Gegner nur
leicht berührt, streift oder geschobene Techniken dürfen nicht gewertet
werden.
Ebenfalls dürfen geblockte und abgelenkte18 Techniken
nicht gewertet werden.
Im Hardkontakt werden die Techniken sowohl mit ernstzunehmender bzw. voller
Kraft gewertet.
Mit Ausnahme im Semikontakt sollen die Fuß- und Handtechniken ausgewogen
sein und ebenfalls
werden Fußtechniken nur gewertet, wenn diese mit der Absicht ausgeführt
werden
den Gegner mit Kraft zu treffen.
Wenn ein Kämpfer mit einer gesprungen Technik angreift, muss er innerhalb
der Wettkampffläche
landen und sein Gleichgewicht halten um eine Wertung zu erhalten.
Tatamisportarten und Hardkontakt
| Handtechniken |
1 Punkt
|
| Fußtechniken |
1 Punkt
|
| Fußfeger die den Gengner veranlassen, den Boden mit einem anderen Körperteil als den füßen zu berühren |
1 Punkt
|
| Fußtechniken zum Kopf |
2 Punkte
|
| Gesprungene Beintechniken zum Körper |
2 Punkte
|
| Gesprungene Beintechniken zum Kopf |
3 Punkte
|
18 Im Orginalregelment der WAKO gilt diese Regel nur in den
Ringsportarten und bezieht sich auf partially deviated
or blocked.
Ringsportarten
| Handtechniken |
1 Punkt
|
| Fußtechniken |
1 Punkt
|
| Fußfeger die den Gengner veranlassen, den Boden mit einem anderen Körperteil als den füßen zu berühren19 |
1 Punkt
|
| Fußtechniken zum Kopf |
1 Punkte
|
| Gesprungene Beintechniken zum Körper |
1 Punkte
|
| Gesprungene Beintechniken zum Kopf |
1 Punkte
|
K1 Stil
| Würfe (keine Hüft- und/oder Schutlerwürfe) |
1 Punkt
|
19 WAKO Vorstandssitzung bzw. Änderung des internationalen
Reglement abwarten
20 Sollte ein Sportler im LK keine Fußtechniken ausführen, ist dies
zu verwarnen (Warning, Official Warning)
Anzahl der Fußtechniken pro Runde
|
Disziplin
|
ja/nein
|
Anzahl
|
| Semikontakt |
nein
|
|
| Leichtkontakt |
nein 20
|
|
| Vollkontakt |
ja
|
6
|
| Low Kick |
ja
|
6
|
| K1 Stil |
nein
|
Minuspunkte / Exit
Verwarnungen werden über nächste Runde mitgenommen.
Verwarnungen (Minuspunkt) und Exits werden getrennt angezeigt und bewertet.
| Verwarnung oder erster Exit | Erster Regelverstoß oder erstes Übertreten |
| 1. offizielle Verwarnung oder zweiter Exit | Zweiter Regelverstoß oder zweites Übertreten |
| 2. offizielle Verwarnung und Vergabe eines Minuspunktes | Dritter Regelverstoß oder drittes Übertreten |
| 3. offizielle Verwarnung und Disqualifikation | Vierter Regelverstoß oder viertes Übertreten |
Übertreten bedeutet das Verlassen der Kampffläche mit einem Fuß.
Das berühren der Außenlinie
ist noch kein übertreten.
Kein Übertreten:
Wenn der Sportler gestoßen wurde oder die Kampffläche infolge eine
gegnerischen Schlages
oder einer gegnerischen Beintechnik verlässt.
Die Entscheidung des Übertretens obliegt dem Schiedsrichter mit Mehrheitsentscheidung.
Bei der Vergabe von Warnings bzw. Minuspunkten muss die Wettkampfzeit angehalten
werden.
Ein Anhalten der Wettkampfzeit bei Ermahnungen ist nicht zulässig.
Bei Regelverstößen durch einen Coach werden die Verwarnungen bzw.
die Minuspunkte dem
Kämpfer erteilt.
Alle Regelverletzungen werden bzw. können je nach schwere des Verstoßes
zu Verwarnungen,
Minuspunkten oder auch zur Disqualifikation führen.
Vor einer Disqualifikation soll der Schiedsrichter mit den Seiten- und dem Kampfinspektor
Rücksprache halten.
Eine Vergabe eines Wertungspunktes und einer Verwarnung zum gleichen Zeitpunkt
ist nicht
möglich.
25. WERTUNGEN IM SEMIKONTAKT
Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und zwei
Seitenrichtern.
Der Kampfleiter sowie die Seitenrichter müssen bei Erkennen eines Treffers
diesen durch sofortiges
Aufzeigen zur Kenntnis bringen.
Nach jedem erkannten Treffer wird der Kampf gestoppt (kein Time-Out) und die
Bewertung
bekannt gegeben.
Bei der Vergabe von Minuspunkten wird die Zeit gestoppt.21
Treffer werden anerkannt bei Übereinstimmungen der Kampfrichter oder bei
einfacher Stimmenmehrheit.
Abweichend von dem Grundsatz der einfachen Mehrheit zählt bei einer Beintechnik
die von
einem Schiedsrichter zum Kopf gewertet wird (2 Punkte), vom zweiten Schiedsrichter
zum
Körper gewertet wird (1 Punkt) und vom dritten Schiedsrichter nicht gewertet
wird, jeweils
die Wertung zum Körper.
a) Wenn 2 Schiedsrichter22 für jeden Kämpfer die gleiche Punkteanzahl
vergeben und der
dritte Schiedsrichter nur einen der beiden Kämpfer eine Wertung gibt (3:
2) erhält jeder
Kämpfer einen bzw. zwei Punkte.
b) Wenn ein Schiedsrichter23 zwei Punkte (Kick zum Kopf) und ein weiterer Schiedsrichter
einen Punkt anzeigt muss der Kampfleiter den Kampf stoppen und die Schiedsrichter
befragen.
Hat der Schiedsrichter eine Fußtechnik gesehen, bekommt der Sportler einen
Punkt, wurde jedoch eine Handtechnik gesehen erfolgt keine Punktevergabe.
c) Wenn der Kampfleiter den Kampf stoppt um eine Verwarnung auszusprechen, kann
der
verwarnte Sportler keine Wertung für einen Treffer erhalten. Der Gegner
kann jedoch für
seinen Treffer eine Wertung bzw. eine Doppelwertung erhalten (eigener Treffer
und gegnerische
2 Verwarnung Offizielle Verwarnung)
d) Wenn 2 Schiedsrichter anzeigen, keinen Treffen gesehen zu haben darf keine
Wertung
vergeben werden.
Die Entscheidungen der Schiedsrichter erfolgen ausschließlich auf der
Basis ihrer Wahrnehmung.
Niemand ist berechtigt solche Entscheidungen zu ändern. Auch im Falle einer
Fehlentscheidung
kann der Ringinspektor diese Entscheidung nicht ändern. Der Ringinspektor
hat das
Recht, für nachfolgende Kämpfe die Schiedsrichter auszutauschen.
Der Ringinspektor hat ausschließlich bei schwerwiegenden Fehlern das Recht
die Entscheidung
zu ändern. Als schwerwiegender Fehler gilt:
a) Eine fehlerhafte Darstellung der Punkte auf der Anzeigetafel
b) Die Vergabe eines Punktes an einen Kämpfer der nach einem Treffer zu
Boden fällt bzw.
die Kampffläche verlässt.
21 Widerspruch im WAKO Reglement (SK Artikel 15 & 5)
22 Im engl. Original wird an die Entscheidung des Haupt- und eines Seitenschiedsrichter
angeknüpft.
23 Im engl. Original wird an die Entscheidung des Haupt- und eines Seitenschiedsrichter
angeknüpft.
Die Bewertung der Technik wird durch den Kampfleiter bekannt gegeben.
Die Wertungen werden mit Hilfe einer Anzeigetafel festgehalten und damit optisch
angezeigt.
.
Endet der Wettkampf sowohl bei den Wertungspunkten, als auch bei den Negativpunkten
unentschieden,
so muss der Wettkampf nach der Verlängerungsregel fortgesetzt werden.24
Treffer, die gleichzeitig auftreten und für beide Sportler angezeigt werden,
müssen durch Gestik
und Aussprache als Treffer bekannt gegeben werden und dabei erfolgt die Punktevergabe.
Bei einem Vorsprung von 10 Punkten eines Sportlers ist dieser, schon vor Ablauf
der Wettkampfzeit,
wegen offenkundiger Überlegenheit zum Sieger zu erklären.
Der Sportler mit der höheren Punkteanzahl ist der Gewinner.
Fällt ein Treffer zusammen mit dem Anzeigen des Rundenendes, hat das Schiedsgericht
mit
Mehrheit festzulegen, ob der Treffer noch innerhalb der Rundenzeit zustande
gekommen ist
und damit zu einer Bewertung führt
Wertungen im Grand Champion
Es gelten die allgemeinen Semikontaktregeln.
Wertungen im Mannschaftsbewerb
Es gibt zwei Möglichkeiten den Sieger zu ermitteln:
a) Das Team mit der höheren Gesamtpunktezahl.
b) Das Team welches mehr Einzelkämpfe gewonnen hat.
Im Falle eines Unentschiedens wird mittels Los entschieden, welche Mannschaft
als erste einen
Sportler für einen Entscheidungskampf stellt. Wird eine Sportlerin nominiert
muss die
gegnerische Mannschaft auch eine Sportlerin stellen. Bei einem weiteren Unentschieden
entscheidet
bei diesen beiden Kämpfern der erste Punkt.
24 Diese Regel wurde gestrichen - Endet ein Wettkampf unentschieden
nach Wertungspunkten, ist derjenige der
Sieger, der weniger Verwarnungen bzw. Minuspunkte (Negativwertungen) erhalten
hat.24
26. WERTUNGEN IM LEICHTKONTAKT
Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und drei
Seitenrichtern.
Es wird (mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen) durchgekämpft.
Es wird jede Runde von den drei Seitenschiedsrichtern separat bewertet, wobei
die Treffer
gemäß Artikel 24 bewertet werden.
Jeder Sportler erhält für jede Runde 10 Punkte. Im Falle eines Unentschiedens
wird die Runde
mit 10:10 bewertet. Ist ein Sportler zumindest leicht überlegen, wird diese
Runde mit 10 : 9
bewertet. Eine Bewertung mit 10:8 ist nur möglich, wenn ein Minuspunkt
vergeben wurde.
Im Falle eines Unentschiedens nach der regulären Wettkampfzeit haben die
Seitenschiedsrichter
wie folgt vorzugehen:
a) Derjenige Sportler, welcher die besseren Techniken, bessere Verteidigung,
bessere Strategie,
bessere Ausdauer und Kondition und/oder in der letzten Runde aktiver war ist
zum
Sieger zu erklären.
Alle Infight-Techniken dürfen nicht gewertet werden.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Treffer
Die Treffer werden mittels Klicker aufgezeichnet.
b) Vergehen
Der Seitenschiedsrichter darf während eines Kampfes Regelverstöße
nicht ahnden sondern
muss den Hauptkampfschiedsrichter darauf aufmerksam machen. Vergibt der Hauptkampfschiedsrichter
ein Official Warning, muss der Seitenschiedsrichter dies mit einem
W in der Spalte Foul vermerken, jedoch bedeutet dies nicht, dass
es sich um einen Minuspunkt
handelt. Bei der Vergabe eines Minuspunktes muss der Seitenschiedsrichter dies
mit einem -1 am Protokoll in der Spalte Foul vermerken.
27. WERTUNGEN IM VOLLKONTAKT, LOW-KICK & K 1-STIL
Das Schiedsgericht besteht aus einem Kampfleiter (Hauptkampfrichter) und drei
Seitenrichtern.
Die Techniken müssen KRAFTVOLL, EXAKT UND EXPLOSIV sein und dürfen
mit
VOLLEM KONTAKT ausgeführt werden.25
Jede erlaubte exakte Hand- und Fußtechnik, die mit vollem oder leichtem
Kontakt auf ein erlaubtes
Angriffsziel trifft, wird bewertet.
Es wird - mit Ausnahme der geregelten Unterbrechungen - jede Runde durchgekämpft.
Es wird jede Runde von den drei Seitenschiedsrichtern separat bewertet, wobei
die Treffer
gemäß Reglement bewertet werden.
Jeder Sportler erhält für jede Runde 10 Punkte. Im Falle eines Unentschiedens
wird die Runde
mit 10:10 bewertet. Ist ein Sportler zumindest leicht überlegen, wird diese
Runde mit 10 : 9
bewertet, bei einem Unterschied der Treffer von mehr als 8 Punkten (deutliche
Überlegendheit)
, wird diese Runde mit 10 : 8 bewertet.
Im Falle eines Unentschiedens nach der regulären Wettkampfzeit haben die
Seitenschiedsrichter
wie folgt vorzugehen:
a) Derjenige Sportler, welcher die besseren Techniken, besseren Angriff, bessere
Verteidigung,
mehr Fußtechniken, bessere Schlagstärke und/oder bessere Ausdauer
und Kondition
in allen drei Runden hatte ist zum Sieger zu erklären.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Treffer
Die Treffer werden mittels Klicker aufgezeichnet.
b) Vergehen
c) Der Seitenschiedsrichter darf während eines Kampfes Regelverstöße
nicht ahnden sonder
muss den Hauptkampfschiedsrichter darauf aufmerksam machen. Vergibt der Hauptkampfschiedsrichter
ein Official Warning, muss der Seitenschiedsrichter dies mit einem
W in der Spalte Foul vermerken, jedoch bedeutet dies nicht dass
es sich um einen Minuspunkt
handelt. Bei der Vergabe eines Minuspunktes muss der Seitenschiedsrichter dies
mit einem -1 am Protokoll in der Spalte Foul vermerken.
Jeder Kämpfer ist verpflichtet ein Minimum von 6 Beintechniken per Runde
auszuführen. Die
Beintechniken müssen die klare Intention haben, den Gegner zu treffen.
Im gesamten Kampf
muss jeder Sportler eine Mindestanzahl von 18 Beintechniken erzielen. Nach der
ersten Runde
hat der Kickcounter dem Hauptkampfschiedsrichter zu berichten ob die Mindestanzahl
an
Beintechniken ausgeführt wurde. Im Fall des Nichterreichens der Mindestanzahl
der Beintechniken,
hat der Sportler die Chance, diese in der zweiten Runde nachzuholen. Falls der
Kämpfer die fehlenden Beintechniken in der zweiten Runde nicht nachholt,
erhält er einen
Minuspunkt. Falls der Kämpfe die fehlenden Beintechniken der ersten Runde
aufholt, jedoch
die notwendigen 6 Beintechniken der zweiten Runde nicht zur Gänze erzielt,
erhält er keinen
Minuspunkt aber die Möglichkeit die fehlenden Fußtechniken in der
dritten Runde aufzuholen.
Sollte der Kämpfer die Mindestanzahl der Beintechniken der zweiten Runde
aufholen, jedoch
nicht die Mindestanzahl an Beintechniken der dritten Runde, erhält er einen
Minuspunkt.
Wird die Mindestanzahl der Beintechniken in der ersten und zweiten Runde erfüllt,
jedoch
nicht in der dritten Runde, erhält er einen Minuspunkt, wobei eine höhere
Anzahl von Fußtechniken
in der ersten und zweiten Runde keine Rolle spielen.
25 Abweichend zum WAKO Reglement
In der Disziplin K1 Stil ist aufgrund des spezifischen Charakters der Kickcounter
und die
Kickregel nicht anzuwenden.
Minuspunkte für fehlende Beintechniken werden separat zu Minuspunkten für
Regelverstöße
geführt.
Für Niederschläge werden keine Punkte vergeben.
Sollte ein Kämpfer seinen Zahnschutz ausspucken, muss der Hauptkampfrichter
den Kampf
stoppen und den Kämpfer wie bei einem Niederschlag anzählen.
28. GRAND CHAMPION & MANNSCHAFTSBEWERB
Grand Champion
Grand Champion Bewerbe werden bei Turnieren wie z.B. Weltcups26 veranstaltet.
Diese können
wie folgt organisiert werden.
a) Original Grand Champ: Nur die Gewinner der Gewichtsklassen
b) Open Grand Champ: Alle Sportler können teilnehmen
Die Art des Grand Champ muss bei der Ausschreibung angegeben werden.
Reglement und Ausrüstung entsprechend den Semikontaktregeln.
Mannschaftsbewerbe
Ein Team kann wie folgt zusammengesetzt werden:
a) 4 Sportler (3 Männer und 1 Frau)27
b) 5 Sportler (4 Männer und 1 Frau)
c) 5 Sportler (5 Männer)
d) 3 Sportler (3 Frauen)
Alle Mannschaftsmitglieder müssen voll adjustiert in ihrer Kampfecke erscheinen.
Sportlerinnen dürfen nur gegen Sportlerinnen antreten wobei der Damenkampf
als letzter zu
erfolgen hat.
Regeln und Ausrüstung entsprechend den Semikontaktregeln.
26 Gem. intern. WAKO Reglement werden Grand Camp nicht bei Welt-
und Europameisterschaften durchgeführt.
27 Bei Welt- und Europameisterschaften
29. KAMPFRICHTERENTSCHEIDUNGEN
1. RSC = REFEREE STOPS CONTEST
RSC-A = Kampfleiter stoppt den Wettkampf auf Weisung des Arztes oder dieser
stoppt
den Kampf selbst
RSC-H= Kampfleiter stoppt den Wettkampf infolge von schweren Kopftreffern.
a) Ein Wettkampf kann durch RSC beendet werden wegen grober sportlicher Unterlegenheit
bzw. bei Kampfunfähigkeit von einem der beiden Kämpfer.
b) Nach dem dritten Anzählen in einem Kampf (nicht pro Runde) wird der
Kampf
zum Schutz des angezählten Kämpfers zwingend abgebrochen.
c) Der Abbruch wegen einer Verletzung eines Kämpfers ohne Regelverstoß
wird als
RSC gewertet.
Bei RSC-Entscheidungen hat der Arzt zu entscheiden, ob der Kämpfer im Zuge
einer Veranstaltung
weitere Kämpfe (ev. in anderen Disziplinen) bestreiten kann.
2. AB = ABANDON (Sieg durch Aufgabe)
Der Kampf kann sowohl durch den Kämpfer, als auch durch seinen Sekundanten
aufgegeben
werden.
Die Aufgabe durch den Kämpfer erfolgt durch sein Handheben mit dem er den
Ringrichter
zur Unterbrechung veranläßt. Danach gibt er dem Ringrichter seine
Aufgabe bekannt.
Die Aufgabe durch den Sekundanten erfolgt indem er das Handtuch in den Ring
/ auf die
Wettkampffläche wirft.
Eine Aufgabe unterbricht nicht ein Anzählen und kann keine Gesundheitssperre
verhindern.
Eine Aufgabe kann nicht zurückgenommen werden.
3. WO = WALK OVER (Ein Kämpfer erscheint nicht zum Kampf)
Sieger durch WO wird der Kämpfer, dessen Gegner nicht binnen zwei Minuten
zu einem
Kampf erscheint.
4. Sieg durch Punktewertung
5. DISQ = Sieg durch Disqualifikation
6. Abbruch ohne Entscheidung
Ein Kampf ist ohne Entscheidung für einen der beiden Kämpfer abzubrechen,
wenn durch
höhere Gewalt der Kampf nicht weitergeführt werden kann.
7. KO = Sieg durch Niederschlag (nur in Ringsportarten und Hardkontakt).
Der Sieger wird durch das Heben eines Armes des obsiegenden Sportlers am Ende
des Kampfes
bekannt gegeben.
Kampfrichterentscheidungen sind endgültig und können nur in folgenden
Fällen geändert werden.
a) Additionsfehler im Punkteprotokoll
b) Verwechseln der Ringecken
c) Schwerwiegende Verstöße gegen das Reglement.
30. WERTUNG MUSICAL FORMEN
Alle Formen müssen mit Musik ausgeführt werden. Der Einsatz der Kampfkunsttechniken
muss dem Musikrythmus entsprechen mit Ausnahme der Disziplin Softstyle.
Bei einem Überschreiten der Zeitvorgabe kann der Hauptkampfschiedsrichter
einen 0,5 Punkteabzüge
vorschlagen, welcher von dem Punkteschiedsrichter zu akzeptieren ist. Bei Unterschreiten
von mindestens 30 Sekunden kann der Hauptkampfschiedsrichter einen 1 Punkteabzug
vorschlagen, welcher von den Punkteschiedsrichtern zu akzeptieren ist.
Die Wettbewerbe werden in 4 Divisionen ausgetragen. (sowohl für Männer
und Frauen)
a) Hard Style (entsprechend Karate und Taekwondo)
b) Soft Style (entsprechend Kung-Fu und Wu-Shu)
c) Hard Style Waffen (Kama, Sai, Tonfa, Katana, Nunchaku, Bo
d) Soft Style Waffen (typische Softstylewaffen)
Ein Wettkämpfer darf bei einer Meisterschaft an mehreren Disziplinen teilnehmen.
Jeder Wettkämpfer ist für den einwandfreien Zustand verantwortlich.
Der Hauptkampfschiedsrichter
kann auf Wunsch die Waffe inspizieren. Es dürfen keine Schwerter oder Waffen
mit geschliffenen Klingen verwendet werden.
Sowohl im Hard- und Softstyle dürfen nicht mehr als 3 gymnastische Bewegungselemente
verwendet werden. Eine Verletzung dieser Regel führt zu einem Punkteabzug
von 0,5 Punkten.
Ein gymnastisches Bewegungselement ist eine Bewegung ohne Kampfsporttechniken.
Wird
einer gymnastischen Bewegung eine Kampfsporttechnik angefügt führt
dies zu keinem Punkteabzug.
Bewertungskriterien:
a) Synchronisation (Timing und Abstimmung zwischen Technik und Musik)
b) Theatralik (Präsentation und Auftreten, Choreographie)
c) Schwierigkeitsgrad der Techniken
d) Technisches Niveau
e) Gleichgewicht, Stärke und Brennpunkt
f) Beherrschung der Waffe (dieses Kriterium sollte in den Waffendisziplinen
entscheidet
sein.)
Punktevergabe:
U 13 und U 16 5,0 bis 7,0
U 19 6,0 bis 8,0
Allgemeine Klasse 7.0 bis 9.0 bei EM und ÖM
8.0 bis 10,00 bei WM
Minuspunkte:
1.0 Bei Abbruch und Neustart der Form
0,5 Bei Verlust der Synchronisation (Takt)
0,5 Bei Verlieren der Balance
0,5 Bei Verwenden nicht erlaubter Bewegungen
Disqualifikation:
a) Verlust der Waffe28
b) Verwendung von Spezialeffekten (Laser, Feuer etc.)
Bei Abbruch der Form vor Ende, haben die Schiedsrichter die Mindestanzahl der
Punkte zu
vergeben.
Tanzbewegungen sind nicht erlaubt. Bei Verwendung ist die niedrigste mögliche
Punktebewertung
zu vergeben.
28 Die Waffe muss während des Ausführens der Form
ständig in der Hand gehalten werden.
31. WERTUNGEN IM AERO KICKBOXEN
Aero Kickboxen muss mit Aerobic Techniken wie folgt kombiniert werden:
- Steps, side to side, Step touch, gravevine, leg curls, knee lifts, v Stepps,
mambo, cha
cha.
Bewertungskriterien:
- Synchronisation (jedes aus dem Rhythmus geraten wird als Fehler gewertet und
führt
zu einem Punkteabzug.
- Geschwindigkeiten des Taktes (Bewegungen per Minute) Minimum 135 und
Maximum
155 Bewegungen per Minute
- Keine unsittlichen Worte während der Performance
- Hand- und Fußtechniken müssen in einer exakten, flüssigen,
dynamischen und explosiven
Form erfolgen, als würde man einem richtigen Gegner gegenüberstehen.
- Jede Unterbrechung oder Verlust des Gleichgewichtes werden als Fehler gewertet
oder
als Minuspunkte geahndet.
- es müssen mindestens 5 Beintechniken oder Schläge während einer
Periode
(32 Musical Beats) ausgeführt werden.
- Ein Minimum von 10 Aerobic Techniken ist erlaubt.
- Das Ausführen von Fußtechniken und sich dabei im Stand im Kreis
zu drehen ist nicht
erlaubt.
Wertungen:
(Übersetzung nicht vollständig)
Die Bewerbe werden als Einzel- oder Gruppenbewerbe mit 3 Sportlern durchgeführt.
Die
Gruppenbewerbe können auch mit gemischten Geschlechtern durchgeführt
werden.
(Übersetzung nicht vollständig)
Aero wird auf Wettkampfflächen mit 8 x 8 Metern durchgeführt. Einzelsportler
und Gruppen
müssen ihre Performance mindestens 7 Meter vom Hauptkampfschiedsrichter
beginnen.
Die Sportler betreten die Wettkampffläche, verbeugen sich leicht und heben
die Hand zum
Zeichen ihrer Bereitschaft. Mit der Musik beginnt die Zeit zu laufen.
Die Sportler dürfen den Boden nur bei der Vorstellung (Beginn der Vorstellung)
und am Ende
ihrer Vorstellung berühren (mit jedem Körperteil)
Elemente aus den Musik Formen sind nicht erlaubt.
Bruchtests und dergleichen im Rahmen der Vorführung sind unzulässig.
Eine Vorstellung der Sportler wie bei den Musik Formen ist nicht erlaubt.
Der Wettkampf wird mit sichtbaren Punktetafeln bewertet.
Bei der Punktevergabe müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Synchronisation der Bewegungen mit der Musik
- Qualität der Techniken im Hinblick auf Brennpunkt, Schnelligkeit und
Balance
- Choreographie (Schwierigkeit) der Kombinationen
- Symetrische und asymetrischen Aktionen.
Punkevergabe:
U 13 und U 16 5,0 bis 6,0
U 19 6,0 bis 8,0
Allgemeine Klasse 8,0 bis 10,0
Minuspunkte:
1.0 Unterschreiten von 1,5 Minuten
1.0 Überschreiten von 2 Minuten
1.0 Der Sportler verliert das Gleichgewicht
1.0 Verwenden von traditionellen Kampfsporttechniken
1.0 Wiederholung der Vorführung
0.5 Aus dem Rhythmus kommen
Verlust der Synchronisation im Team Bewerb zwischen den Teammitgliedern
Verlust des Gleichgewichtes am Stepper
Zuwenig Kickboxtechniken
Zuwenig Aerobictechniken
Das Berühren des Boden mit anderen Teilen als den Füssen
Verwendung von akustischen Mitteln (Pfeife etc.)
Bei Abbruch der Vorführung vor Ende, haben die Schiedsrichter die Mindestanzahl
der Punkte
zu vergeben (5 Punkte).
32. SPORTBEKLEIDUNG
a) Die Sportler müssen in sauberer und ordentlicher Kampfsportbekleidung
entsprechend ihrer
Disziplin erscheinen.
b) Die Kickboxhosen29 müssen bis zum Fuß reichen und unten ausgestellt
sein (kein Gummizug).
Sie dürfen keinen Reißverschluß, keine Taschen und keine Knöpfe
aufweisen.
c) In Ringsportarten wird bei den Herren mit nacktem Oberkörper ohne Gürtel
und bei den
Damen mit Sport Top30 gekämpft. Die Gürtellinie muss klar erkennbar
sein.
d) Im Vollkontakt muss die Kickboxhose einen elastischen Bund aufweisen.
e) Im Low-Kick und K1 Stil müssen mit handelsüblichen Thai Box Shorts
gekämpft werden.
31
f) Im Semikontakt/Hardkontakt sind Oberteile ohne Knöpfe, Kragen und Kapuzen
(Shirt32
oder Schlupfjacke/V-Ausschnitt) vorgeschrieben, wobei mindestens der halbe Oberarm
bedeckt sein muss. Bei den Damen sind ebenfalls Tops erlaubt.
g) Im Leichtkontakt sind Oberteile ohne Knöpfe, Kragen und Kapuzen (Shirt33
oder Schlupfjacke/
V-Ausschnitt) vorgeschrieben, wobei mindestens der halbe Oberarm bedeckt sein
muss. Bei den Damen sind ebenfalls Tops erlaubt.
h) Weiters ist beim Semikontakt/Hardkontakt ein Stoffgürtel zu tragen.34
Auch Kung-Fu-
Schärpen sind zugelassen.
i) Im Leichtkontakt können Stoffgürtel getragen werden.35
j) In Ringsportarten dürfen keine Gürtel oder Schärpen getragen
werden.
k) Traditionelle Kampfsportbekleidung wie Karate Anzüge, Taekwondo Anzüge
und Kung
Fu/Wu Shu Anzüge sind in Zweikampfdisziplinen nicht erlaubt.
l) Die Sportbekleidungen dürfen mit Vereins- oder Verbandsemblemen bedruckt
sein. Aufdrucke
und Firmenwerbung sind erlaubt, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
m) In den Formenbewerben dürfen Sportler traditionelle Bekleidung und Schuhe
tragen, wobei
keine Vorschrift für die Art des Anzuges gilt. Im Hard Style müssen
Sportler barfuss
antreten, im Soft Style dürfen Sportschuhe getragen werden. Die Formen
dürfen auch ohne
Oberteil durchgeführt werden (Frauen nur mit Oberteil). Kostüme, Make
up und Masken
oder ähnliche Verkleidungen welche nicht dem traditionellen Kampfstil entsprechen
sind verboten.
29 Lt. WAKO Reglement müssen Kickboxhosen einen elastischen
10cm Bund aufweisen und der Bund muss sich
farblich von der Hose unterscheiden zurzeit in Diskussion
30 Kein T-Shirt
31 Lt. intern. WAKO Reglement müssen Thaiboxhosen einen 10 cm Bund aufweisen
(Nicht exekutierbar)
32 Auch V-Ausschnitt
33 Auch V-Ausschnitt
34 ÖBFK Regel: Keine Gürtelpflicht im Semikontakt
35 ÖBFK Regel: Keine Gürtelpflicht im Leichtkontakt
n) Im Aero Kickboxen dürfen Aerobichosen oder Kampfhosen (keine kurzen
Hosen) mit TShirt
oder Sport Top36 getragen werden. Boxbandagen und Sportschuhe müssen getragen
werden. Boxhandschuhe bzw. Kickboxschützer sind nicht erlaubt. Make Up
ist nur bei
Sportlerinnen erlaubt. Kostüme sind nicht erlaubt.
o) Schmuckgegenstände: Ringe, Kettchen, Uhren, Ohrringe, Piercing etc.
sind verboten.
p) Bei Zweikampfdisziplinen sind Stirnbänder, Haarnetze und Kopftücher
wegen der Verrutschungsgefahr
verboten. Unter dem Kopfschutz sind diese jedoch erlaubt.
q) Lange Haare müssen zusammengebunden sein. Nur weiche Teile, z.B. Gummiringe
sind
erlaubt. Alle Arten von Haarspangen sind jedoch verboten.
r) Tiefschutz und Schienbeinschutz müssen unter der Hose getragen werden.
s) Die Siegerehrung - auch der Drittplatzierten - hat ausschließlich in
Sportbekleidung zu erfolgen.
36 Nur bei Frauen kein BH
33. SCHUTZAUSRÜSTUNG
a) Das Tragen einer Schutzausrüstung gemäß nachstehenden Bestimmungen
ist Pflicht.
b) Jede Wettkampfbekleidung und Schutzausrüstung muss sauber, regelkonform
und in sicherem
Zustand sein. Besondere Sorgfalt ist auf Waffen zu legen, welche keine scharfen
Klingen und nicht spitz sein dürfen.
c) Bei Schutzausrüstungen ist die CE-Konformität zu beachten.
a. Es dürfen nur die durch den ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFACHVERBAND
FÜR KICKBOXEN genehmigten Typen verwendet werden37. Die
Boxhandschuhe für Leichtkontakt und Ringsportarten müssen von einem
international
anerkannten Institut (z.B. TU Berlin) geprüft worden sein, wobei die
Prüfkriterien von international anerkannten Fachverbänden übernommen
werden
können.
d) Kopfschutz ist Pflicht in allen Kickboxdisziplinen mit Ausnahme der Formen
und Aero
Kickboxen. Für Kadetten ist ein Kopfschutz mit Gesichtsmaske verpflichtend
um den direkten
Kontakt zu verhindern38. Bei Junioren und in der Allgemeinen Klasse ist dieser
verboten.
Der Kopfschutz muss aus weichem Schaumstoff oder weichem Plastik oder einem
Schaum welcher mit Leder umhüllt ist herstellt sein. Kopfschützer
mit Jochbeinschutz oder
sonstigen Beeinträchtigungen des Blickfeldes sind verboten. Der Kopfschutz
muss die
Stirn, Schädeldecke, Schläfen, oberer Teil des Kiefers, Ohren und
den Hinterkopf schützen.
Der Kopfschutz darf das Hörvermögen des Sportlers nicht beeinträchtigen.
Der Kopfschutz
darf keine Metall oder Hardplastikteile aufweisen. Klettverschlüsse unter
dem Kinn
und am Hinterkopf sind zum fixieren des Kopfschutzes erlaubt.
e) Handschützer - Zwei Arten von Handschützern werden im Kickboxen
verwendet: Handschützern
für Semikontakt und Handschuhe für Ringdisziplinen (Vollkontakt, Low-Kick
und Kick Rules) und Leichtkontakt. In allen Kampfdisziplinen sind Handschützer
verpflichtend.
f) Handschützer für Semikontakt - Im Semikontakt ist es verpflichtend,
Handschützer mit
offen Innenhandfläche und einer vollen Ummantelung der oberen Fingerhälfte
einschließlich
des Daumens zu verwenden. Die Handschützer müssen das Öffnen
der Hände ermöglichen.
Die Handschützer müssen die Trefferfläche der Faust vorne und
des Faustrückens,
die Innen- und Außenhandkante schützen und mindestens 5 cm über
das Handgelenk reichen.
Handschützer müssen aus weichem Schaumstoff bestehen, sie müssen
eine kompakte
Form aufweisen und mit Leder oder Kunstleder überzogen sein. Die Handschützer
müssen
mit einem fixierten verstellbaren Verschluss übers Handgelenk fixiert werden.
Metall-
, Plastikschnallen oder Schnüre sind zum fixieren nicht erlaubt. Ebenfalls
sind Klebebänder
nicht erlaubt mit Ausnahme von Baumwollklebebändern, welche nur für
das Fixieren
der Handschützer am Gelenk dienen. Das Gewicht der Handschuhe hat 8 Unzen
zu betra-
gen (226 Gramm). Die Schutzpolster dürfen nicht verschoben bzw. verschiebbar
sein. Die
Dämmeigenschaft des Schaumstoffes darf durch den Gebrauch nicht beeinträchtigt
sein
Im Semikontakt darf alternativ zu den Open Hand Handschützern
auch ein geschlossener
Boxhandschuh (10 oz) verwendet werden.39
37 Das Exekutivkomitee zusammen mit der Technischen Kommission
muss alle Schutzaustrüstungen genehmigen.
Hersteller von Schutzausrüstungen müssen ihre Produkte durch die WAKO
genehmigen lassen. Schutzausrüstungen
welche bei Welt- oder Europameisterschaften verwendet werden, müssen mindestens
3 Monate vor dem
Turnier genehmigt worden sein und allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.
38 ÖBFK Regel: Gesichtsschutz bei Schülern nicht verpflichtend sondern
freigestellt.
g) Handschuhe für Ringsportarten (Boxhandschuhe) und Leichtkontakt - Das
Gewicht der
Handschuhe (10 Unzen 283 Gramm) müssen am Handschuh gekennzeichnet
sein. Die
Bauweise muss geschlossen sein. Die Schlagflächen müssen gepolstert
sein und mindestens
5 cm über das Handgelenk reichen. Klebestreifen sind verboten. Die Schutzpolster
dürfen nicht verschoben bzw. verschiebbar sein. Die Dämmeigenschaft
des Schaumstoffes
darf durch den Gebrauch nicht beeinträchtigt sein.
h) Der Fußschutz muss eine Mindeststärke von 15 mm aufweisen. Der
Fußschutz muss im
vorderen Bereich ein oder zwei Gummibänder für die Zehen aufweisen.
(Große Zehe und
zweite Zehe). Der Fußschutz muss groß genug sein um den kompletten
Fuß des Sportlers
zu umschließen.
i) Der Schienbeinschutz sowie der Knie- und Ellenbogenschoner darf keine harten
Plastikoder
Metalleinlagen aufweisen
j) Es müssen handelsübliche Boxbandagen verwendet werden. Klebebänder
über der Faust
sind verboten. Die Bandagen sind 250 cm lang und 5 cm breit. Die Bandagen-Kontrolle
wird vor der Urteilsverkündung vom Ringrichter durchgeführt. Weiche
Innenhandschuhe
sind erlaubt, im Vollkontakt müssen aber zusätzlich darunter Bandagen
verwendet werden.
k) Der Tiefschutz muss eine Hartschale haben und den gesamten Genitalbreich
schützen.
l) Handelsübliche Zahnschützer sind verpflichtend, wobei verboten
ist, Zahnschützer über
Zahnspangen zu tragen.
m) Der Damenbrustschutz besteht aus Hartplastik und ist unter dem Top zu tragen.
Er kann
aus einem oder zwei Teilen bestehen.
39 ÖBFK Regel: Geschlossene Handschützer dürfen
auch verwendet werden.
34. VORGESCHRIEBENE SCHUTZAUSRÜSTUNG
- ÜBERBLICK
|
X
|
E
|
O
|
V
|
|
Pflicht
|
Empfohlen
|
Erlaubt
|
Verboten
|
|
Semi
Herren |
Semi
Damen |
Leicht
Herren |
Leicht
Damen |
Voll
Herren |
Voll
Damen |
|
| Handschutz (10 Oz.) |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Open Hands |
X
|
X
|
V
|
V
|
V
|
V
|
| Fußschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Tiefschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Schienbeinschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Zahnschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Kopfschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Hand-Bandagen |
E 40
|
E 37
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Ellenbogenschoner |
O
|
O
|
O
|
O
|
V
|
V
|
| Knieschoner |
O
|
O
|
O
|
O
|
O
|
O
|
| Brustschutz |
V
|
X 41
|
V
|
X
|
V
|
V
|
|
Low Kick
Herren |
Low Kick
Damen |
K1 Stil
Herren |
K1 Stil
Damen |
Hard-
kontakt Herren |
Hard-
kontakt Damen |
|
| Handschutz (10 Oz.) |
X
|
X
|
X
|
V
|
X
|
X
|
| Open Hands |
V
|
V
|
V
|
V
|
V
|
V
|
| Fußschutz |
X
|
X
|
V 42
|
V 39
|
X
|
X
|
| Tiefschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Schienbeinschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
| Zahnschutz |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
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| Kopfschutz |
X
|
X
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X
|
X
|
X
|
X
|
| Hand-Bandagen |
X
|
X
|
X
|
X
|
X
|
X
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| Ellenbogenschoner |
V
|
V
|
V
|
V
|
O
|
O
|
| Knieschoner |
V
|
V
|
V
|
V
|
O
|
O
|
| Brustschutz |
V
|
X
|
V
|
X
|
X
|
V
|
40 ÖBFK Regel: Bandagenpflicht für alle Disziplinen
bei denen 10 oz Handschützer getragen werden.
41 ÖBFK Regel: Lt. Vorstandsbeschluss in Österreich auch bei U13 &
U16 Pflicht.
42 Knöchelschützer empfohlen
35. SEKUNDANTEN (COACH)
a) Jeder Sportler muss beim Wettkampf einen Sekundanten (Coach) haben. In allen
Disziplinen
hat der Coach Anspruch auf einen Assistenten. Nur der Coach und sein Assistent
dürfen
vor und nach dem Kampf bzw. in den Pausen am Ring oder der Wettkampffläche
stehen.
Innerhalb des Ringes darf sich nur ein Sekundant aufhalten.
b) Der Sekundant ist berechtigt, seinen Sportler vor dem Wettkampf und in der
Pause zu beraten
und zu betreuen und muss vor Beginn jeder Runde alle Betreuungsutensilien (Handtücher,
Kübel etc.) von der Wettkampffläche bzw. dem Boxring entfernen.
c) Der Sekundant ist dafür mitverantwortlich, daß sein Sportler alle
geforderten Voraussetzungen
für den Wettkampf erfüllt und das Reglement einhält.
d) Den Sekundanten ist es nicht gestattet, den Sportler während des Wettkampfes
durch Zurufe
und Weisungen zu unterstützen. Während des Wettkampfes müssen
die Sekundanten
bei der Ecke auf einem Stuhl sitzen.
e) Die Sekundanten haben bei der Betreuung des Sportlers alles zu unterlassen,
was die Mitglieder
des Kampfgerichtes, die gegnerische Seite oder andere Beteiligte benachteiligen
oder belästigen könnte insbesondere dürfen sie auch nicht das
Publikum dazu auffordern.
f) Bei Nichtbefolgung der Anordnungen durch den Kampfleiter wird der Sportler
eines Sekundanten
mit Verwarnungen bzw. Minuspunkten bestraft und als äußerste Konsequenz
auch disqualifiziert.
g) Sekundanten können bei unsportlichem Verhalten von der Wettkampffläche
oder aus dem
Innenraum der Halle (Sperrfläche) verwiesen werden.
h) Der Sekundant und sein Assistent müssen saubere, ordentliche Sportbekleidung
und
Sportschuhe tragen. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die
Schuhsohlen
sauber sind und keine Verschmutzung der Wettkampffläche (z.B. Sand im Ring)
verursachen.
i) Bei Regelverstößen des Sekundanten und/oder des Assistenten (und
Disziplinlosigkeit)
wird der Sportler mit Verwarnungen, Minuspunkten und Disqualifikation bestraft.
j) Gerät ein Kämpfer in grobe Bedrängnis darf der Sekundant zum
Zeichen der Aufgabe das
Handtuch oder den Schwamm werfen. Das Werfen des Handtuches unterbricht nicht
das
Anzählen.
36. PROTESTE
a) Die Wertungen des Kampfgerichtes sind unanfechtbar.
b) Proteste gegen die Entscheidungen des Kampfgerichts können nur akzeptiert
werden,
wenn das Wettkampfreglement nicht richtig angewendet wurde. Im Falle eines Protestes
haben nur Mitglieder des Schiedsgerichtes, der Schiedsrichterkommission43, Mitglieder
des Direktoriums sowie die beiden betroffenen Coaches in die Punkteprotokolle
ein Einsichtsrecht.
c) Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen
müssen sofort vorgenommen
werden. Zu diesem Zweck liegt in jeder Ecke ein PROTESTSACK,44 der
vom
Coach in die Wettkampffläche geworfen werden kann. Der Wettkampf ist sofort
zu unterbrechen.
d) Es ist sofort die PROTESTGEBÜHR gemäß der Gebühren und
Strafordnung beim
Ringinspektor zu entrichten. Falls dies nicht geschieht, können Sanktionen
gegen den
Sportler und im Wiederholungsfall gegen den gesamten Verein verhängt werden.
Wird
dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr rückerstattet.
e) Ein Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes
gegenüber dem
Ringinspektor (Kampfinspektor) begründet werden.
f) Die Entscheidung über den Protest trifft der Kampfinspektor nach Anhörung
des Protestierenden
und der eingesetzten Schiedsrichter. Anwesende Mitglieder des Direktoriums sollen
nach Tunlichkeit vor der Entscheidung beigezogen werden. Es dürfen keine
Videoaufzeichnungen
etc. berücksichtigt werden.
g) Bei offensichtlichem Mißbrauch des Protestsackes, etwa um den Wettkampf
zur Erholung
des Sportlers zu unterbrechen, wird der Sportler bestraft (disqualifiziert).
43 Inkl. Mitglieder der Technischen Kommission
44 ÖBFK Regel: International gibt es keinen Protestsack